Welche Mitwirkungspflichten hat man als Hartz-IV Empfänger wenn man Krankgeschrieben ist?
muss man sich z.b. noch bewerben oder so?
5 Antworten
Du mußt bei allem mitwirken, wobei Du trotz Erkrankung mitwirken kannst. Krank sein sein bedeutet ja nicht zwingend, handlungsunfähig zu sein. Bewerben mußt Du Dich noch in dem Rahmen, wie Du es kannst und notfalls muß Dir Dein Arzt genau attestieren, woran Du wegen Deiner Erkrankung mitwirken kannst und woran nicht.
Wenn man Krank ist muss man unbedingt JC darüber Informieren, wenn dadurch Termine wegfallen.
Rest kann man in der Regel von Zuhause aus machen.
Woher ich das weiß:Eigene Erfahrung – Insgesamt 12 Jahren H4 bezogen oder aufgestockt.
Topnutzer
im Thema Hartz IV
... die gleichen wie vorher.
Was bitte soll krankschreiben sein?
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Krank ist krank, da hat man niemals eine "Mitwirkungspflicht" !
Ja muß man, da man ja nur eine Zeitlang Krank geschrieben ist.
Woher ich das weiß:Recherche
Das istr nicht zutreffend. Es ist ein Riesenunterschied ob man mit einer Erkältung zu Hause bleiben muß (und somit durchaus noch Bewerbungen schreiben und Termine wahrnehmen kann (zu Hause bleiben und Termine wahrnehmen können ist nicht zwingend ein Widerspruch in sich) oder ob man mit gebrochenen Extremitäten im Krankenhaus liegt. Krank ist man jedoch in beiden Fällen.