Hallo, Wolpertinger,

tut mir leid, daß Dir mein Link sauer aufstößt. Meine Frage sollte keine Eigenwerbung sein. Ich meine sie ernst und hoffe, daß ich eine Antwort erhalte. In anderen Foren und mit dem Bestimmungsbuch bin ich leider nicht weitergekommen.

Carola

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Der oben angegebene Link zu meinem Foto einer liegenden Giraffe funktioniert leider nicht mehr, weil ich die Seite überarbeitet habe. Hier jetzt der neue Link, der auch funktioniert: http://www.naturfoto-vahldiek.de/galerien/gtieresaeuger/data/images/SPI79-schlafende-Giraffe-147.jpg

Viele Grüße Carola


Carola Vahldiek Lichtblicke für Auge und Seele

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Hallo,

Innenlampen haben eine andere Lichtzusammensetzung als die Sonne/ Sonnenlicht. In der Regel sind sie etwas gelb/orange. Neonröhren dagegen sind meist etwas bläulich. Unserem Auge fällt das normalerweise nicht auf, weil es sich drinnen daran "gewöhnt" bzw. das Gehirn die Farbstichigkeit "wegsortiert", wenn man so will.

Wenn Du also neutrales Licht haben möchtest, gehst Du am besten an einem leicht bewölkten Tag nach draußen und fotografierst dort. Oder Du benutzt einen Blitz. Die werfen aber sehr harte Schatten bzw. sind meist auch etwas bläulich. Wenn man keinen guten Blitz hat, ist es zudem schwierig, die richtige Belichtung hinzubekommen und nicht zu blaß zu werden... Es bleibt also dabei: am besten draußen fotografieren - und dabei möglichst nicht im grellen Sonnenlicht.

Carola

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Wenn die Löcher nicht in einen größeren Hohlraum führen, kann sich dort kein Bienen- oder Wespenvolk ansiedeln. Wenn eines der Löcher verschlossen wurde, ist es wahrscheinlich, daß dort eines der Tierchen Eier gelegt und die "Bruthöhle" danach verschlossen hat. Du brauchst überhaupt keine Angst zu haben und vor allem das Loch nicht mit Silikon zuzumachen! Andere hängen extra "Insektenhotels" in Form kleiner Röhren auf, in der die Tiere ihre Eier legen können. Aus einem solchen Loch kommen ja keine hunderte Bienen/ Wespen heraus, sondern wahrscheinlich nur ein einziges Tier! Sollten sich irgendwo Bienen oder Wespen als Volk ansiedeln wollen, merkt man das ganz schnell daran, daß hunderte dort ein- und ausfliegen. Bei einem Bienenvolk auf Wanderschaft kann man einem Imker Bescheid sagen. Bei Wespen gibt es mancherorts "Wespennotrufe" oder ähnliches.

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Sehr viele Leute verspannen sich instinktiv, wenn sie merken, daß sie fotografiert (beobachtet!) werden. Dann sehen sie auf den Bildern natürlich auch verspannt aus. Manchmal erreicht man es, daß sich die Leute entspannen, wenn man einfach lange ständig mit der Kamera vorm Auge herumläuft. Niemand kann stundenlang verspannt sein! ;-) Wenn sich die Menschen dran gewöhnt haben, daß da ständig mit der Kamera "herumgefuchtelt" wird, beachten sie sie oft gar nicht mehr. (Das ist bei Tieren auch nicht anders.) ;-) Es ist aber auch eine Frage des Fotografen, wann er "abdrückt". Wenn man Erfahrung hat, ahnt man oft die richtigen (oder besonders fiesen) Momente voraus oder wartet mit der Kamera auf die Person gerichtet eben so lange, bis alles stimmt. Natürlich hilft es, mehrere Aufnahmen zu machen. Ganz wichtig, ist es, nicht in praller Sonne zu fotografieren. Dann kneifen alle die Augen zu, und die harten Schatten verderben jede Fotografie. Am besten unter einem Baum mit ein paar Lichtflecken, die zwischen den Blättern hindurchfallen, oder im Schatten fotografieren! Am besten, der, der fotografiert wird, denkt an irgendwas superschönes. :-) Carola

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Am Ende des Urteils müßte eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen. Die sagt aus, welche Rechtsmittel zulässig sind und welche Fristen dafür gelten. Bei einem Strafgerichtsurteil kann sowohl der Verurteilte wie auch die Staatsanwaltschaft und, wenn es welche gab, ein Nebenkläger Rechtsmittel einlegen. Es sei denn, es wurde bereits in der Verhandlung darauf verzichtet. Man muß also abwarten, bis für alle die Rechtsbehelfsfristen abgelaufen sind. Das kann auch mal um ein paar Tage abweichen, wenn die Zustellung nicht bei allen am gleichen Tag erfolgte. Wenn alle Rechtsbehelfsfristen abgelaufen sind und niemand ein Rechtsmittel (z.B. die Berufung, es gibt aber auch andere) eingelegt hat, ist das Urteil rechtskräftig. Du kannst Dich also an der Frist, die in der Rechtsbehelfsbelehrung Deiner Ausfertigung genannt ist, orientieren.

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sofort hin da ... einmaliges Erlebnis

Hallo, ich war schon sehr oft dort und finde es prima. Für eine Fotozeitschrift habe ich mal einen Artikel über den Park geschrieben, in dem auch viele Infos für Nicht- und Hobbyfotografen enthalten sind. Den ganzen Artikel und viele Fotos findet man auf meiner Website unter: http://www.naturfoto-vahldiek.de und dort bei den Texten: Auf Safari in Niedersachsen Ich meine, daß der Park sein Geld wirklich wert ist, wenn man sich für Tiere interessiert. Viele Grüße Carola

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