Das hängt ganz davon ab wie viel du getrunken hast und wie lange es her ist. Wenn es nicht so lange her ist sieht man das schon bevor es im labor Untersucht hast, weil es viel dünnflüssiger ist als normal. Wenn es aber von Vorabend ist hängt es von deinem Körper ab. Hast du einen ehr schellen Stoffwechsel beeinflusst dieser auch so beeinflusst dieser auch die Geschwindigkeit des Abbaus. Im ganzen solltest du aber davon ausgehen das du pro 0,1 Promille eine Stunde zum Abbau brauchst. Wie viel du jetzt getrunken hast weißt aber nur du
Du wirst heir keine zutreffenden antworten auf dich finden sondern nur Empfehlungen. So kann auch ich dir nur empfehlen:
-gehe zum Arzt. Der kann dich untersuchen und eine Diagnose stellen.
-treib Sport. Aber zu viel Sport bei echten Herzprobleme kann auch gefährlich sein.
-achte auf deine Ernährung.
-und ganz wichtig. Wenn du schon selber denkst das du Herzprobleme hast solltest du alles sein lassen was dein Herz unnötig belastet wie z.B. Koffein, Alkohol und andere Drogen.
Aus meiner Sicht als Opfer und leider auch schon als Täter kann ich dir sagen das es meistens nicht wirklich wahrgenommen wird. Vor allem wenn man noch ein Kind/Jugendlicher ist. Natürlich gibt es auch jene die es wissen und es ihnen völlig egal ist aber das ist aus meiner Erfahrung nicht ehr der Ausnahmefall.
In meinem Fall z.B. würde ich erst eine ganze Zeit lang selber gemobbt. Und Rückblickend hab ich auch 1-2 mit dazu bei getragen aber dies ehr unbewusst.
Ich bin jetzt kein Anwalt im Fokus aufs Arbeitsrecht doch eine Abmahnung ist nicht rechtens ohne wirkliche verstoße. Damit meine ich das dir dein Arbeitgeber keine Abmahnung fürs husten geben kann. Sachliche Kritik ist kein Grund für eine Abmahnung. Genauso wenig kannst du eine Abmahnung bekommen fürs einstellen von unsicheren arbeiten.
Mein tip ist erstmal auf keinen Fall diese Abmahnung mit einer Unterschrift zu bestätigen.
Für weitere Fragen in diesen Thema solltest du aber lieber mit einem Anwalt reden oder mit deiner Gewerkschaft. Die kennen sich viel besser im Arbeitsrecht aus.