Antwort
Tierschutzgesetz § 4, Absatz 1: Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
Wer also ein Wirbeltier tötet, und dann noch auf teilweise bestialische hier vorgeschlagene Art, macht sich nach deutschem Recht strafbar.
MfG www.zfv-forum.de