Im Netz gefunden:

Das Weisungsrecht be­rech­tigt den Ar­beit­ge­ber nicht da­zu, vom Ar­beit­neh­mer Über­stun­den zu ver­lan­gen. Das liegt dar­an, dass der Ar­beits­ver­trag den Um­fang der von Ih­nen als Ar­beit­neh­mer zu leis­ten­den Ar­beit fest­legt. Könn­te der Ar­beit­ge­ber ein­sei­tig im We­ge des Wei­sungs­rechts an die­ser Schrau­be dre­hen, würde er die we­sent­li­chen Ver­trags­in­hal­te ein­sei­tig verändern.

Mit „Not­si­tua­ti­on“ ist nicht et­wa ein plötz­li­cher Großauf­trag ge­meint oder ei­ne ver­spätet ein­tref­fen­de große Wa­ren­lie­fe­rung, son­dern ei­ne Ka­ta­stro­phe wie ei­ne Über­schwem­mung oder ein Brand. Sol­che Er­eig­nis­se kann der Ar­beit­ge­ber nicht vor­her­se­hen, und außer­dem steht dann mögli­cher­wei­se die Exis­tenz des Be­triebs auf dem Spiel.

Könnte man damit unbezahlten Überstunden entgehen!?

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Deine Axt ist aber schon / noch Scharf oder? Hört sich an, als wenn sie total Stumpf wäre...

Kannst mit der Rückseite eines Messers auch keine scheibe Brot abschneiden...

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Denkt ihr, es würde ein Hochdruckreiniger (Kärcher) mit 2100 Watt (Angabe auf dem Typenschild) funktionieren?

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Nachtrag: Ein Lackierer hat mir nun gezeigt, dass man unter bestimmten Lichtverhältnissen ein Farbunterschied zur hinteren Tür bzw. Kotflügel vorne sieht (das hat auch der Kaufer gesehen, dadurch wurde es ja mir erst bekannt). Ebenso wurden noch Abklebereste (Kreppbandreste) an der Türinnenseite -wo die Scharniere sind- gefunden!

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