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Gutes Pc Spiel für 13-jährige

Hi,

bin neu hier im Forum und hoffe, ich habe alles richtig gemacht und durfte mich hier mit meinen 13 Jahren anmelden.

Ich und meine Kumpels suchen ein Pc-Spiel, welches wir zusammen online spielen können. Zwei von uns sind 13 Jahre, einer ist 14 Jahre. Eingentlich wollten wir erst etwas wie Battlefield 3 oder GTA 5 haben, jedoch habe ich jetzt nach dem Durchforsten des Internets bedenken. Jemand hatte geschrieben, er wäre auch 14 Jahre alt und bekäme panische Angst, wenn er solche Spiele spielt. Ich habe auch schon kostenlose Shooter gespielt, dabei habe ich nie Angst oder dergleichen bekommen. Ich liste hier auf, welche Genres wir mögen:

Ich: Shooter (o.ä.), Strategiespiele, Actionspiele (Ich liebe World of Tanks.), Rollenspiele Freund 1: Shooter, Strategiespiele, Rennspiele
Freund 2: Rennspiele, Simulatoren (Landwirtschaftssimulator :D)

Könntet ihr uns bitte 1. Spiele ab 12 und 2. Spiele ab 16-18 empfehlen? Ich denke, ich könnte meine Mutter überreden, bei Freund 1 wird es wohl sehr schwer, bei Freund 2 weiß ich es nicht, weil er schon mal GTA: SA hatte und seine Mutter darauf sehr böse reagiert hat.

Freund 1 hat Civilization 5, er hasst das Spiel jedoch! Von den Rennspielen hat er Burnout: Paradise City und Driver: San Francisco. Ich und Freund 2 wissen jedoch nicht wie gut besagte Spiele sind.

Vielen Danks für Hilfe

PS: Die Pcs von uns sind gut genug.

PPS: Umfrage: Ab wie vielen Jahren sollte man Gta 5, Battlefield 3, Resident Evil 5 oder andere Spiele spielen dürfen?

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bloss nicht Wow oder willst du das dein Kind ein Freak wird

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Hatte ich auch ich hab sie in die Tonne geschmissen ,neue gekauft lol

vielleicht hast ja noch garantie

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War auf dem Pc bei kauf schon was vorinstalliert ,wenn ja,dann Pc neu aufsetzen oder :

Computer rechte Maustaste -eigenschaften und dann unten windows product key ändern oder online aktivieren

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall muss Jobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden. Das gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ununterbrochen besteht. Wenn ein Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber die Überweisungen kürzen.

Wichtig zu wissen: Die meisten Arbeitgeber von Minijobbern müssen die Umlagen „U1“ und „U2“ nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die neue Minijob-Zentrale abführen. Das kostet sie bei einem vollen 400-Euro-Job ganze 5,20 Euro im Monat. Aufgrund dieser Umlagen können sich private Haushalte und auch kleinere Unternehmen, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, 70 Prozent der Lohnfortzahlungskosten wieder erstatten lassen.

Krankengeld: Vom 43. Krankheitstag an gehen Minijobber allerdings leer aus. Von diesem Tag an braucht der Arbeitgeber nicht mehr zu zahlen. Und die Krankenkasse springt für Minijobber – anders als für andere festangestellte Beschäftigte – nicht ein. Der Hintergrund: Die Arbeitgeber führen zwar Krankenkassenbeiträge für ihre geringfügig Beschäftigten ab. Das Geld fließt auch an die Krankenkassen weiter, aber lediglich in den Risikostrukturausgleich. Krankenversichert sind die Mini-Jobber hierdurch nicht. Somit haben sie, so will es der Gesetzgeber, auch keinen Anspruch auf Krankengeld.

Urlaub: Mini-Jobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu. Wenn es im Betrieb üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist, besteht auch Anspruch auf längeren Urlaub, meist auf sechs Wochen. Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen. Der Lohn muss auch dann fließen, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Tag braucht dann auch nicht „nachgearbeitet“ werden.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf ein anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, falls diese Zahlungen im Betrieb üblich bzw. tarifvertraglich geregelt sind. Beispiel: Im Arbeitsvertrag eines Minijobbers ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 9,5 Arbeitsstunden vorgesehen, das sind 25 Prozent der Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten mit 38 Stunden im gleichen Betrieb. Das Urlaubsgeld des Vollzeitbeschäftigten beträgt 600 Euro, in diesem Fall kann der Minijobber das anteilige Urlaubsgeld von 150 Euro beanspruchen. Beim Weihnachtsgeld wird genauso verfahren.

Vorsicht bei Sonderzahlungen: Wenn Minijobber auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten, könnte die 400-Euro-Grenze überschritten werden. Die Beschäftigung wird dann versicherungs- und beitragspflichtig. Um das zu vermeiden, können Arbeitszeit und Entgelt entsprechend verringert werden, so dass sich ein Jahresarbeitsentgelt von höchstens 4800 Euro (z.B. 12 x 350 Euro plus 450 Euro Weihnachtsgeld plus 150 Euro Urlaubsgeld) ergibt.

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