Grundsätzlich sind die Zugangsvorraussetzungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier in Berlin zB. wurden die stark angezoge.. So brauchst du für diese Ausbildung im ersten Bildungsweg Abi oder eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung, die min. drei Jahre ging. (Gilt für Erzieher und Heps). Wenn du deinen Sozialassistenten machen willst, brauchst du auch da eine.gewisse Vorraussetzung und Eignung. Ich würde dir raten erstmal ein mehrwöchiges Praktikum oder dein FSJ zu machen, als Beweis dafür, dass du das wirklich willst und auch die Eignung dazu hast.

Ich empfinde Ausbildungen im sozialen Sektor als menschliche Herausforderung und man sollte sich wirklich sicher sein, dies zu machen.

Aber mal eine andere Frage, sicher, dass es an deinem Zeugnis liegt? Manchmal sind Bewerbunterlagen einfach nicht aussagekräftig.

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Du bekommst weder das eine noch das andere von der Krankenkasse bezahlt. Brille, sowohl Kontaktlinsen darfst du aus eigener Tasche bezahlen.

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http://www.weiterbildung-ww.de/Info-MitR.pdf

Grundsätzlich ist dies also möglich. Allerdings ist ein Fachabi dann auf ihren gelernten Beruf beschränkt, dass hat dann auch zur Folge, dass sie an keiner Uni studieren könnte, sondern "nur" an einer Fachhochschule.

Als Beispiel: Ich lerne Heilerziehungspflege und könnte danach oder parallel dazu mein Fachabi machen, dann könnte ich aber nur Fächer im sozialen Bereich studieren.

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Das passiert manchmal und ist auch nicht weiter tragisch. Warte einfach ab, nach einer gewissen Zeit erkennt er die Karte dann wieder. Aus diesem Grund solltest du allerdings ab und an deine Daten auf deinen PC rüberziehen. ^^

Und das ist nicht nur bei HTC so, sondern passiert auch bei den Siemens Adroids. ^^

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Der Satz ergibt sich aus deinem Bedarf. Grundsätzlich beantragst du erstmal normales Bafög, wenn du unter 27 bist, dazu kannst du dann noch das Formblatt 8 ausfüllen.

Gleichzeitig müssen deine Eltern eine Erklärung abgeben, warum sie nicht gewillt sind, dir Unterhalt zu gewährleisten. Dies können Gründe sein wie: Du hast schon eine Ausbildung und eine weitere Ausbildung ist für sie nicht tragbar. Ein Elternteil ist verstorben, und der andere muss nun alle Verbindlichkeiten alleine tragen, etc. Dies muss natürlich alles nachgewiesen werden können. Also nichts ausdenken.

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Ich schätze mal, dass deine Mutter erwachsen ist. Dementsprechend kannst du es ihr nicht verbieten.

Einziger Faktor wäre dein gesundheitlicher Faktor. Das würde bedeuten, wenn du durch das Rauchen deiner Mutter erhebliche gesundheitliche Schädigungen erfahren würdest, könntest du gerichtlich deine Mutter dazu bringen, wenigstens nicht in deiner Nähe zu rauchen.

Im Endeffekt ist es aber IHR Geld, mit dem sie quasi machen kann, was sie möchte.

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Krankenhaus verpflichtet zur Weiterbehandlung?

Hallo, es geht um meinen Freund, er hat ein Angiom/Blutschwamm im Gehirn. Er ist seit 2007 in Behandlung. Alle 3 Monate wird er operiert, Gefäße werden geschlossen, damit es nicht mehr weiterwächst. Die Gefahr ist, dass es platz wenn zu viel Blut reinfließt. Was den Tod bedeutet. Außerdem drück es aufs Gehirn, kann extreme Ausfälle hervorrufen. Z.Z. hat er starke Probleme mit seinem linken Arm, epileptische Anfälle, starke Kopfschmerzen und er muss inzwischen eine Brille tragen. Nun wurde er das letzte mal vor genau einem Jahr operiert. Als nach 4 Monaten noch kein neuer Termin vom behandelndem Krankenhaus kam, rief er an. Man erklärte ihm, der behandelnde Arzt würde ihn nicht mehr weiter operieren. Sie suchen einen neuen Arzt, werden sich bei ihm melden, er muss sich um nichts kümmern. Er hatte immer mal wieder angerufen, um sich nach dem Stand zu erkundigen. Nach gut 4 Monaten, als er mal wieder anrief, hieß es, sie hätten einen Arzt gefunden und würden ihm wieder einen Termin zusenden. Nun hat er wieder nach 4 Monaten angerufen (gestern). Dieser Arzt kann nicht noch mehr Patienten aufnehmen, das Krankenhaus fühle sich nun nicht mehr zuständig und er müsse sich wen anderes suchen.

Seid 1 Jahr wurde er nun nicht mehr operiert, seine Anfälle und die Begleiterscheinungen werden schlimmer. Es wächst. Das Krankenhaus hätte sich nie von selber gemeldet, er ist da buchstäblich hinterher gerannt. Sie fühlen sich nicht mal mehr zuständig. In meinen Augen hat ihn das Krankenhaus als Patient total vernachlässigt, sie wissen von der Dringlichkeit, er ist da ja in Behandlung gewesen.

Dürfen die das? Ihn einfach fallen lassen, nachdem sie ihn immer Behandelt haben und ihn nun 1 Jahr hingehalten haben? Ist das nicht fahrlässig, ihn solange unbehandelt zu lassen und sich nicht zu kümmern? Was kann man da denn jetzt machen? Oder ist das so, können die das einfach so abziehen und er ist nun auf sich gestellt? Er hatte mal bei 2 Ärzten angefragt, weil sich nichts mehr tat, aber diese haben abgelehnt. Sie würden die "Arbeit" eines Kollegen nicht weiterführen...

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Die Frage die sich mir stellt ist, warum will der 1. Arzt deinen Freund nicht weiter behandeln?

Natürlich ist es fahrlässig, eine bekannte, lebensbedrohliche Situation nicht zu behandeln. Ich würde zwei Wege gehen: 1. Weg: Den Hausarzt aufsuchen und sich in ein neues Krankenhaus überweisen lassen. 2. Weg: Anwalt aufsuchen und die Klinik verklagen.

Soweit ich weiß, darf in Deutschland kein Arzt einen Patienten ohne wichtigen Grund ablehnen.

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Quasi schreit das Kind: AUFMERKSAMKEIT!! Es weiß, die Eltern gehen gleich. Quasi muss nochmal auf die Tränendrüse gedrückt werden, damit die Eltern ein schlechtes Gewissen haben.

Klingt jetzt hinterhältig, ist es aber nicht. Es ist ein normales Verhalten. Das Kind sieht die Eltern als vollkommene Beschützer. Es kriegt essen und Wärme von den Eltern. Klar das es da eine kleine Show abziehen muss. Und das können Kinder in dem Alter wie kein anderer. Ich sehe das bei meinem Kind auch ständig. Meine liebt ihre Tante. Immer wenn sie kam, war ich abgesagt. Dann brachte Tante mal einen neuen Freund mit. Meine Kleine hat gemerkt, dass da jemand anderes ist, für den sich ihre Tante interessiert. Also wird Tante ignoriert und der Freund wird bespielt.

Klar löst ein weinendes Kind bei jedem Elternteil einen Beschützerinstinkt aus. Bevor gegangen wird, wird das Kind noch mal auf den Arm genommen, noch mal hier ein Küsschen, mal da ein Küsschen, etc.

Du und die Eltern tun gut daran, dass die Eltern sich zwar von dem Kind verabschieden, du dir dann aber so schnell wie möglich das Kind schnappst und es ablenkst. Aus dem Fenster schauen lassen, oder das Lieblingsbuch zeigen. Dann fällt es den Eltern irgendwann auch leichter zu gehen.

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Klar darf sie. Ist sogar angebracht. Ein Arztbesuch ist nicht nur für die Eltern aufregend, auch wenn es nur für die Entwicklung des Kindes ist, sonder auch für das Kind. Da sind auf einmal ganz viele Menschen.

Und wenn die Eltern sich nicht verstehen, warum sollte es dann für das Kind gut sein, dass der Vater da mit dabei ist?

Die KM kann dir auch nach dem Termin erzählen, was los war. Und warum hat nur sie das Sorgerecht? Du weißt, dass dir das auch zusteht, oder?

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  1. Tattoo erst ab 18. Egal, wie lange du es dir überlegt hast und wie doll du es unbedingt willst. Ein seriöser Tätowierer wird dir das ebenfalls sagen.
  2. Ein Tattoo ist eine Körperverletzung.
  3. Ein Tattoo ist kein Aufklebebildchen, was irgendwann einmal verschwindet.
  4. Ein Tattoo kostet GELD! Verdienst du welches?

Lass dir Zeit bis du 18 bist. Wenn du dann das Tattoo immer noch willst, kannst du es auf eigene Verantwortung machen, damit musst du deine Eltern nicht mit reinziehen.

Ich persönlich bin ein kleiner Tattoo-Fan. Allerdings arbeite ich in der Pflege mit älteren Leuten, die dann doch schon etwas sensibel reagieren, wenn da plötzlich ein tätowierter "Assi" erscheint.

Aus diesem Grund habe ich meine Tattoos nur da, wo man sie verdecken kann. Sprich: Rücken, Oberarm, Beine.

Allerdings musst du im Endeffekt selber wissen, wo du es haben willst. Da sollte dir keiner reinsprechen, weil es DEIN Körper ist.

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Wie dämlich kann man eigentlich sein? Es wäre am besten gewesen, du hättest danach alles noch mit Cola ausgespühlt!

Aber mal im ernst. Kinder haben heute ab der 3. Klasse Sexualkunde. Hat man euch da nicht beigebracht, dass das vorzeitige rausziehen nichts bringt? Geh zum Frauenarzt und lass das checken.

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Welchen Vorteil sollte sie davon haben, wenn sie es bar verlangt? Musste ich auch und ich habe eine große Wohnungsbaugesellschaft, die mir ihre Wohnung zur Verfügung stellt.

Das du in bar zu zahlen hattest, lag einfach daran, dass der Vermieter sicher gehen möchte, dass du das Geld auch zu dem Stichtag hast.

Solange du eine Quittung dafür bekommen hast, solltest du dir da keine Gedanken machen.

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Kommt auf die Umstände an.

Ich persönlich bekomme das gesamte Paket. Bafög, Wohngeld.

Ich bin allerdings auch alleinerziehend und meine Mutter ist auf Grund meiner jetzigen Ausbildung, die die zweite ist, nicht mehr verpflichtet, mich zu unterstützen.

Beantrage es einfach. Mehr als nein kann das Amt nicht sagen.

Dies ist mein Fall. Ich habe aber auch gehört, dass Wohngeld mit ihn dem Bafögbetrag mit eingerechnet wird.

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