Ich kann nur Gutes über den Shop berichten. Was Kundenservice angeht kann sich Samsung hier mal was abgucken. Habe bei denen ein NotePro 12.2 bestellt weil es bei allen anderen Anbietern entweder gar nicht oder für 150 € mehr zu haben war. Ich zahlte per Paypal, das Gerät wurde nach 2 Stunden bereits in den Versand übergeben. Obwohl ich erst 3 Stunden später noch einen Gutschein für Orange über 10% NAchlass gefunden habe, wurde dieser nachträglich über die Kundenhotline nachgetragen und ich habe eine Teilerstattung über Paypal erhalten. Das Gerät kam am nächsten Tag per Express an. Alle Daumen hoch!!!

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Kannst du das bitte etwas erläutern wie du das rechnest und was Pav ist?

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Test...

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Sonst noch antworten?

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Meiner Meinung nach zählt auch immer "in dubio pro reo"...im Zweifel des Angeklagten....hat jemand irgendwas "beweisbares"? Sprich irgendwelche Präzedenzfälle? (Wird das so geschrieben?) Meinungen gehen auseinander...etwas stichhaltiges wäre schön.....

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@Visselfrager, gleiches hat mir heute ein Anwalt bestätigt. Es ist verboten. §8 Bundesurlaubsgesetz. Die Begründung ist die gleiche wie unten beschrieben.

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Es geht nicht um pingeligkeit ob sie da nun arbeiten soll. Ich möchte wissen ob es nicht irgendwo im Arbeitnehmerschutz oder Arbeitschutzgesetz festgelegt ist ob das erlaubt ist. Meines Erachtens hat sie zwar bis 0:00 Uhr am 20 einen Arbeitstag aber ein Kalenderttag beginnt um 0:00 uhr und da hat sie Urlaub. Und ich möchte nur wissen was da genau erlaubt ist und was nicht und würde mich freuen wenn da jemand etwas schreibt der konkretes darüber weis.

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Also ich hab heute den Rest auch gleich überwiesen und bei der Verwaltung angerufen. Die gute Frau meinte dass sie die Uberweisung noch nicht gesehen hatte. Weiterhin hat sie mir gesagt dass sie am Donnerstag mit der Eigentümerin sprechen wird ob das ok ist. Jetzt Frage ich mich was ist wenn die nicht einlenkt und mich raushaben will. Zum einen war ich zum Zeitpunkt der Kündigung ja nicht in dem aufgelisteten Verzug weil das Geld ja Donnerstag oder Freitag drauf war... Sie aber den aktuellen Kontostand nicht gesehen hat. Zum anderen habe ich ja jetzt gar keinen Verzug mehr. Habe ich also trotzdem was zu befürchten wenn sie mich raushaben will? Denn leider hat die Eigentümerin mich auf dem Kicker. Gestern Abend hat sie meinen Aschenbecher der auf meinem Laubengang steht vor meiner tür entleert...

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Also erstmal möchte ich mich für die SO SCHNELLEN Antworten bedanken. Eigentlich möchte ich hier keine Grundsatzdiskussion darüber halten ob ich die 1000€ mehr gemerkt habe oder nicht. So wie ich es geschrieben habe, entspricht es der Wahrheit aber wenn es den einen oder anderen beruhigt dann schreibe ich von mir aus auch dass ich kein Geld hatte oder was auch immer euch lieb ist. Fakt ist dass im August ein wechsel stattgefunden hat...ich war davon ausgegangen dass der Dauerauftrag auf die neue Verwaltung weiterläuft und habe mich nicht drum gekümmert. Erst im Folgemonat habe ich manuel überwiesen. Und im Dezember war es ähnlich. Ob man mir nun glaubt oder nicht bringt mich hier eh nicht weiter. Meine Frage ist: Ich habe ja nun wie (leider nur telefonisch) abgesprochen den ersten Rückstand VOR der Kündigung überwiesen. Aus einem anderen Artikel habe ich gelesen dass, wenn es sich um eine fristlose Kündigung handelt, eine sofortige Nachzahlung die Kündigung unwirksam macht. Anders sei es bei einer befristeten Kündigung. Wenn ich also umgehend auch den zweiten Rückstand ausgleiche, darf ich dann OFFIZIEL bleiben? Meine Quelle hierzu hab ich hier gefunden:

http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgebergeld/Kuendigung-bei-Mietrueckstandaid_538672.html

Insbesondere meine ich den Abschnitt ab: NACHZAHLUNG HILFT

Natürlich werde ich gleich morgen früh anrufen....aber wenn die sagen: Pech - Raus! Habe ich dann noch eine Chance?

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