Liebe Leser,
ich habe 2011 aufgrund von Rheuma einen Schwerbehindertenausweis mit 50% bekommen, leider ohne Merkmal "G".
Jetzt habe ich im Web gefunden, dass:
*"Wenn diese Behinderungen der unteren Gliedmaßen sich auf die Gehfähigkeit besonders auswirken, z. B. bei Versteifung des Hüft-, Knie oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung oder arteriellen Verschlusskrankheiten, kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ab einem GdB von 40 angenommen werden. (In diesem Fall wird ein Ausweis mit dem Merkzeichen "G" selbstverständlich nur dann ausgestellt, wenn der Gesamt-GdB aufgrund zusätzlicher Behinderungen mindestens 50 beträgt.)".
*ich verstehe dass so, dass wenn ich eine Versteifung im Fußgelenk habe in ungünstiger Stellung, dass ich auch das Merkzeich "G" bekommen würde. Das Versorgungsamt hat aber diesen Passus bei der Ablehung weggelassen. Leider sind die 4 Wochen für einen Wiederspruch bereits vorbei. Ich habe von meinem Rheuma-Doc eine neue Bescheinigung, dass ich nur 3-6 Stunden arbeiten darf sowie eine EM-Rente beantragt, muss vielleicht noch zum Amtsarzt.
Meine Frage: Reicht das aus, um einen Verschlimmerungsantrag zu stellen? Sonst kann ich den Fall nicht wieder aufrollen, um z.B. einen Anwalt einzuschalten? Was würdet Ihr mir raten?
PS: Sind die 50% nicht zu niedrig angesetzt, habe viele Versteifungen, Rheuma seit 33 Jahren!
Gruß
Euer Goldfisch