Gegenfrage: Was genau hast Du denn für eine Fahrkarte (gehabt)? Wenn Du eine Einzelfahrt hattest, dann hat die Fahrgastbetreuerin Recht. Wenn es eine Tageskarte war oder eine Wochen-, Monats- oder Abokarte ist, dann gilt diese für beide Richtungen und dann hat sie unrecht. Wenn sie unrecht hatte, dann kannst Du dagegen Einspruch erheben.

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Hast Du eine allgemeine Abokarte oder eine Proficard? Dann hast Du am Wochenende automatisch Gesamtbereich und kannst den kompletten HVV befahren, auch nach Uetersen.

Wenn nicht, dann löst Du dir einfach eine Ergänzungskarte 1-2 Ringe für 1,90 € pro Richtung.

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Eigentlich wird nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Die Karte wird nur eingezogen, wenn sie zu stark beschädigt, gefälscht, oder nicht vom Inhaber genutzt wird. Letztere beiden Fälle führen gar zur Strafanzeige.

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Bin da zwar kein Experte was Mobiltelefonie angeht, aber du selber kannst nicht über die Mailbox eines anderen einfach Nachrichten löschen.

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Du kannst mit einer Schülerkarte zu jeder Zeit, rund um die Uhr fahren. Du hast keine Sperrzeiten in der Du nicht fahren darfst.

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Wende Dich an Deine Abo-Betreuungsstelle (HVV.de > Fahrkarten > Abonnement > Abo-Service) oder eine HVV Servicestelle mit Abo-Direktservice, bring ein Foto mit und Du bekommst eine neue Fahrkarte. Dir wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro vom Konto abgebucht.

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Wenn du diese Fahrkarte in der Woche vergisst, fährst du ohne gültige Fahrkarte, sprich du hast 40 € für ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen. Am Wochenende brauchst du keine Ergänzungskarte, da deine Proficard im Gesamtbereich gilt, außerdem kannst du einen Erwachsenen und drei Kinder bis einschließlich 14 Jahre mitnehmen.

Du kannst auch morgens schon die Karte lösen, diese ist in eine Richtung den ganzen Tag gültig bis Betriebsschluss (6 Uhr Folgemorgen).

Oder vielleicht lohnt es sich gar, die Proficard für den Gesamtbereich zu nehmen? Immerhin zahlst du immer 1,85 € pro Fahrt. Ist bei Fahrkarten wie immer ein Rechenexempel.

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Der Bahnhof Harburg gehört nicht zum Landkreis Harburg. Du hättest dir für diese Fahrt eine Ergänzungskarte Kind für 1 € vor Fahrtantritt kaufen müssen. Entweder zu zahlst nun die berechtigten 40 €, oder du erhebst Einspruch gegen eine berechtigte Forderung an die untenstehende Adresse auf der Fahrpreisnacherhebung (Strafzettel).

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Wenn es eine Einzelfahrkarte ist, dann ist deine Fahrkarte für einen Tag gültig, ohne Rund-, Rück- oder Umwege, allerdings nur in eine Richtung. Also kannst du beliebig oft in eine Richtung ein- und aussteigen, bis morgen früh um 6 Uhr (Betriebsschluss).

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In der Regel schon, wenn es zum Beispiel ein Normalpreis oder eine Zeitkarte ist. Wenn du jedoch einen SparPreis mit Zugbindung hast, dann musst du die Züge, an denen du gebunden bist, auch einhalten.

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Nicht alkoholische Getränke sind dann natürlich nicht strafbar. Darunter fallen auch Säuglingsflaschen.

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