Hallo an alle,
ich ziehe bald aus meiner derzeitigen Mietwohnung und bin mir wegen der Schönheitsreperaturen unsicher und zerbreche mir den Kopf darüber.
Im Mietvertrag steht:
"Für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter, anfallende Schönheitsreperaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Hierzu gehören nur das Tapezieren (gegebenfalls auch das Entfernen alter Tapeten) und Anstreichen bzw. Kalken von Wänden und Decken, der Anstrich von Fußböden und Leistn, der Innenanstrich von Türen und Fenster sowie des Lackieren aller Heizkörper und Heizungsrohe.
Diese Schönheitsreperaturen sind vorzunehmen,wenn die Mietsache bei objektiver Betrachtungsweise tatsächlich renovierungsbedürftig ist...."
und später kommt noch ein Paragraph zur Rückgabe der Mietsache:
"Nach Vertragsbeendigung ist die Mietsache mit sämtlichen Schlüsseln vollständig geräumt und besenrein/renoviert zurückzugeben.
Macht der Mieter von seinem Recht Gebrauch, die Schönheitsreperaturen nach Paragraph xy dieses Vertrages selbst vollstndig und fachgerecht auszuführen, o hat auch dies spätestens bis zum Ende des Mietverhältnisses zu geschehen..."
Soooo,bei mir siehts jetzt so aus, dass ich dieses "bei objektiver Betrachtungsweise tatsächlich renovierungsbedürftig" nicht gänzlich verstehe! Was soll damit explizit gemeint sein? Verdreckte, löchrige Wände und Ähnliches? Ich hatte bei mir eine Wand beim Einzug farbig gestrichen, die dann jetzt wieder weiß gestrichen und nun ist mir aufgefallen, dass sich der Weißton vom Rest etwas unterscheidet. Ich mache mir jetzt ernsthaft Sorgen, dass ich den kompletten Raum streichen muss, nur weil sich die Weißtöne um eine Nuance unterscheiden! Zudem habe ich Dübel entfernt und die Löcher zugeklebt, deren Farbe sich auch etwas von der Wandfarbe abhebt. Ich würde es allerdings nicht einsehen, wegen sowas alles zu streichen! Ich bitte euch um euren Rat, wie das nach neuer Gesetzgebung mit den "Schönheitsreperaturen" gehandhabt wird!
Viele Grüße!