Ich besitze schon ein p-Konto. Mir ist alles weitere bekannt,hab mich damit sehr intensiv befasst,nur würde ich doch nur wissen wollen,ob mir mein Alg2 gepfändet wird,wenn es am 28.03 kommt obwohl es das Alg2 für April ist und ich dadurch in Monat März,wegen der Restzahlung am 15.03 von 834€ den Freibetrag überschreite im März.

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Aber da kann ich doch nix für,wenn der 1.04.13 ein feiertag ist. Die können mir doch nicht mein Geld für April wegnehmen,wenn das durch den Feiertag schon am 28.03 kommt...

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Hallo, Das klingt ja auch alles plausibel... Aber mir geht es eher darum,ob ich auch das Geld abheben kann am 28.03 was über den 1028€ liegt,weil ich ja mit dem Restlohn vom 15.03 und der ALG II Überweisung am 28.03 im Monat März über den Freibetrag komme! Nicht das ich nachher nur noch 200€ abheben kann und der Rest wird gepfändet,weil das noch im Monat März drauf geht, obwohl es für April ist. Weißt du?

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