Eine minderjährige Schwangere kann nicht einfach so ohne Wissen der Eltern abtreiben. Grund: es muss sichergestellt sein, dass der Schwangeren die Tragweite einer Entscheidung für oder gegen ein Kind bewusst ist. Eine Ausnahme darf der Arzt nur dann machen, wenn er bei der minderjährigen Schwangeren den nötigen „Reifegrad“ voraussetzt, damit sie überblickt, was für unwiderrufliche Konsequenzen eine Abtreibung hat. Einige Ärzte lehnen es allerdings ab, solche Ausnahmen zu machen.
Wenn die eigenen Eltern gegen das Kind sindJunge Schwangere fürchten vielleicht, dass die eigenen Eltern gegen das Kind sind und eine Abtreibung befürworten könnten. Das kann für die eigene Entscheidung Ja oder Nein verunsichernd wirken. Auch in diesem Fall sollte sich die Schwangere an eine Beratungsstelle wenden. Eine gute Beraterin kann auch dabei helfen, den Eltern die Nachricht beizubringen und mit ihnen gemeinsam einen Plan für die junge Mutter mit ihrem Kind zu entwickeln.
In keinem Fall können die Eltern ihre minderjährige Tochter zu einer Abtreibung zwingen. Sie haben kein Recht, ihre Tochter unter Druck zu setzen, z.B. indem sie ihr mit dem Rauswurf drohen, falls sie sich für das Kind entscheiden sollte."