Da Pfefferspray höllisch brennt, greift der ein oder andere Hund nach dem Einsatz dieses Mittels erst recht an. Wäre mir zu riskant. Abgesehen davon, dass man NIE sicher sein kann, nicht selber was davon abzubekommen (oder die Kinder). Darüber hinaus muss man, wenn man nach dem Einsatz von Pfefferspray vom Hundehalter angezeigt werden sollte, beweisen können, dass von dem Hund Gefahr ausging. Sonst kann man sich auch noch wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei verantworten und die Tierarztkosten übernehmen. Gegen die verantwortungslosen Hunde-frei-laufen-Lasser gibt es leider kein Patentrezept. Ultraschall ist jedenfalls nicht das Schlechteste und tut keinem weh. Wenn man beherzt mit einem lauten "Hau ab" auf den Hund los marschiert, ziehen die meisten sofort Leine;-))

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Wenn der Besi uneinsichtig ist und der Hund nicht beißt, einsammeln und im Tierheim abgeben. Parallel OA informieren.

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Lohnfortzahlung ist auch bei GfB´lern Gesetz! Krank schreiben lassen und auf Kündigung seitens des AG ankommen lassen. Anzeige hat vermutlich keine Aussicht auf Erfolg!

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Aus Vermietersicht kann ich aus (leidvoller) Erfahrung sagen: der Vermieter kann GARNICHTS machen! Teil dem Vermieter schriftlich mit, dass eine vergleichbare Unterkunft voraussichtlich nicht vor April zur Verfügung steht und fertig. Eine Räumungsklage ist sehr teuer und dauert sehr lange. Demzufolge wird Vermieter sich diesen Schritt - wenn nicht total geistig umnachtet - dreimal überlegen. Und selbst wenn der Vermieter klagen und einen Titel bekommen würde, könnte er Dich nicht ohne Weiteres auf die Straße setzen. Bei Eigenbedarf kann man binnen zwei Monate nach Kündigungszugang widersprechen, was ich nur im Ausnahmefall raten würde, denn das führt zwangsläufig vor Gericht. Selbst bei Mietrückstand kriegt man einen Mieter nicht so einfach an die frische Luft gesetzt. Setz den Vermieter über Deine Bemühungen SCHRIFTLICH in Kenntnis und behalt´ die Nerven! Als Mieter hätte ich allerdings trotzdem auch den Anstand, das Objekt tatsächlich schnellstmöglich zu räumen!

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Aus der Sicht eines Mannes? Wenn er nicht sofort und mit jeder Faser seines Herzens "Ja" zu Dir sagt und die andere in die Wüste schickt, kannst für die nächsten 596 Jahre einen Haken dran machen. Das wird nix.

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Im Bettkasten des zu Beschenkenden

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Rechtlich: Nein, kein Gewährleistungsanspruch. Moralich: Warum habt ihr nicht eins der anderen Kinder weg gegeben?

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Ich habe die Urne mit der Asche meiner Hündin zusammen mit einem schönen Bild und einem Teelicht im Wohnzimmer stehen. Die Entscheidung, wo die Urne stehen wird, würde ich immer wieder davon abhängig machen, was der Hund für einen Charakter hatte, wo z. B. sein Lieblingsplatz war. Meine z. B. hätte lieber auf das Platzen ihrer Blase gewartet, als im Regen raus zu gehen. Deswegen hätte ich es niemals übers Herz gebracht, sie draußen zu begraben. Außerdem ist es ein vergleichsweise gutes Gefühl, sie in meiner Nähe zu haben. Scheiß Entscheidung. Aber hör auf Deinen Bauch. Dann ist es mit Sicherheit richtig!Gesetzlich gibt es da meines Wissens keine Vorschriften.

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Ich verstehe die Aufregung nicht. Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: Entweder, Fragesteller ist einfach gelangweilt und will ein paar Leute ärgern oder dermaßen blöd, dass alle Ratschläge dieser Welt ihn sowieso nicht davon abhalten werden etwas zu tun, was diese super Rassen wieder ein Stück mehr in Verruf bringen wird. So oder so: Spinner!

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Erzähl ihm kurz von Deinen positiven ( bitte, da muss es ja irgend etwas geben!?) Lernerfahrungen aus den letzten 1,5 Jahren und was Du daraus für eine Konsequenz für Dich und das Unternehmen ziehst, wie Du Dich in Zukunft am Lukrativsten in der Firma einbringen kannst. Deine POSITIVE Lernerfahrung ist auch, dass Deine Stärken (eigentlich) dieunddie sind.... Viel Erfolg.

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Einer 11jährigen eine fixe Idee ausreden zu wollen ist ungefähr so, als sollte ich einem Fisch das Fahrrad fahren beibringen. Ich hoffe, es gibt in absehbarer Zeit KEINEN eigenen Hund. Das Tier (oder aber eben die Eltern) tun mir jetzt schon leid.

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Ich weiss nicht, wie alt Du bist. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass ein Hund 10-12Jahre alt wird und Du noch Ausbildung/Berufsleben/Familiengründung.... was weiss ich alles noch vor Dir hast, wäre es eine "erwachsene" Entscheidung, keinen Hund anzuschaffen. Das spazieren gehen (ob 3 oder 7x am Tag) nicht gleich sinnvolle Beschäftigung und Auslastung ist, hat Dir schonmal jemand gesagt? Last but not least: Es wäre für mich kein "Urlaub", wenn mein Hund nicht bei mir wäre! Dann flieg ich halt nicht! Es gibt andere Möglichkeiten.

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Eine Anschaffung kann von 500 bis 50000 kosten, je nachdem, was Du für Ansprüche hast. Die monatlichen Kosten betragen mit Vollpension, Hufschmied und Tierharzt (Impfen, Wurmkur, Zähne) bei uns im ländlichen Bereich durchschnittlich 400,--€. Da darf aber keine ernsthafte Krankheit dazwischen kommen, dann wirds unkalkulierbar! Ich rate zu einem Pflegepferd! Kostenbeteiligung 50 - 100 ,-- € im Monat und Du hast mit nix darüber hinaus was am Hut.

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Mit Ausnahme der Zuschläge für Nachtarbeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge und Zulagen. Ein entsprechender Anspruch des Arbeitnehmers kann sich nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder einem Arbeitsvertrag ergeben.

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Die Angaben über die Inhaltsstoffe lesen zunächst nicht schlecht. Allerdings werde ich immer dann spätestens sehr mißtrauisch, wenn angeblich keine Konservierungsstoffe drin sein sollen. Die müssen nämlich nicht mehr deklariert werden, wenn der Endhersteller keine mehr dazu tut. Heißt aber nicht, dass die eingekauften Zutaten nicht welche hatten. Und das geht ja auch gar nicht anders, wenn das Zeug nicht in aller kürzester Zeit Haare kriegen soll. Ich bin von keinem Fertigfutter mehr zu überzeugen, weil es in Deutschland keine Kontrollen dafür gibt und die Krebsrate unserer Hunde nachweislich analog zu dem Fertigfutterangebot in den letzten 60 Jahren gestiegen ist.

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Entweder muss der Hund während der Abwesenheit des Halters so untergebracht sein, dass er keinen Blödsinn anstellen kann oder man muss tatsächlich alles wegräumen, wo er nicht ran darf. Das Couchthema habe ich meinem ungemütlich gemacht, indem ich die Couch in der Lernphase des Hundes immer mit Büchern belagert habe, bevor ich aus dem Haus gegangen bin. Bei Anwesenheit tuts meist eine Wasserpistole sehr schnell, wenn ein "Nein" und/oder "Runter" nicht reicht. Kleiner Tipp am Rande: Belohnung bei Gelingen kommt beim Hund meistens sehr gut an.

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Der Welpe gehört momentan schon aus dem Grund nicht ins Bett, weil dein Ersthund dieses Privileg hat! Du wirst Dich die erste zeit ohnehin wundern, wie der Kleine von dem Großen auf die Mütze kriegt. Das kannst Du beeinflussen, indem Du dem Ersthund das Signal setzt, dass auch Du der Ansicht bist, dass der Welpe der Rangniedrigste ist und erst mal gar keine "Rechte" hat. Damit tust Du dem Kleinen definitiv erstmal den größeren Gefallen!

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Wenn Hundehaltung im Mietvertrag generell nicht ausgeschlossen ist, kann der Vermieter auch nicht nachträglich ein grundsätzliches Verbot aussprechen. Nichts desto trotz ist es von seinem Wohlwollen und dem der Mitbewohner/Nachbarn abhängig. Denn unsere Gesetze geben da relativ viel Spielraum (paßt ihm die Rasse nicht, ist ihm der Hund zu groß, bellt er ihm zuviel....) Wenn die Nachbarn unter Dir jetzt lange genug Stunk machen und die Miete kürzen, weil Dein Hund angeblich Krawall macht, kann der Vermieter von Dir verlangen, dass Du den Hund abgibst. Wenn Du es nicht tust, muss er klagen. Du wirst am Besten einschätzen können, ob er soweit gehen will.... Ich würde es drauf ankommen lassen und mir im Zweifel ne andere Wohnung suchen!

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