Frage
Antwort
Sonderfahrten dürfen erst gefahren werden, wenn der Fahrschüler das Grundprogramm weit gehenst ohne Hilfe absolvieren kann. Einparken, Stadtverkehr, Verkehrsregeln.
Dies hängt vom jeweiligen Fahrschüler und nicht von der Anzahl er gefahrenen Stunden ab.