Nach § 132 a StGB ist das Tragen von Originalpolizeiuniformen strafbar. Dies ist gerade in Düsseldorf geschehen. Ein Diskjockey, der mit einem Polizisten befreundet ist, hatte sich von ihm eine Originalpolizeiuniform ausgeliehen und bei seiner Tätigkeit als Diskjockey getragen. Für eine Zigarettenpause ging er mit der Uniform vor die Tür, um eine Zigarette zu rauchen. Dabei wurde er von einem Polizisten aus der Nähe erkannt. Er wurde mit einer Geldstrafe von 1.200 € bestraft. Das ist sehr hart, weil daß der Nettoverdienst eines Durchschnittsverdieners ist. Ich glaube ein mündlicher Hinweis hätte genügt. Der Diskjockey lieh sich von einem Besucher ein Sträflingskostüm aus. Er will demnächst eine Strafparty veranstalten. Mit dem Erlös soll die Strafe bezahlt werden. Bei meiner Antwort handelt es sich nur um allgemeine Rechtsinformationen und nicht um Rechtsberatung. Im konkreten Fall bitte ich sich an einen Angehörigen eines rechtsberatenden Berufes zu wenden.
Ich würde einmal vermuten, wenn er keine Zulassung mehr als Rechtsanwalt hat, daß er keinem rechtsberatenden Beruf mehr angehört. Damit dürfte er auch keine Rechtsberatung mehr betreiben, sondern nur noch allgemeine Rechtsinformationen abgeben.
Auch meine Antwort stellt keine Rechtsberatung darf und ist nur eine allgemeine Rechtsinformation. Wie es in Deinem Fall ist, dazu muß ich Dich an einen Angehörigen eines rechtsberatenden Berufes verweisen.
Ich habe an Umfragen teilgenommen. Die Zeit, die die Umfrage dauern soll kannst Du locker verdoppeln. Als Vergütung bekommst Du Geld, Gutscheine oder eine Spende. An Geld kannst Du bei Umfragen nur ein Taschengeld verdienen. Im Internet berichtete einer, der sich bei vielen angemeldet hatte, daß er 25 bis 30 Euro im Monat verdient. Bekommst Du Gutscheine, dann kannst Du sie in Waren bei Firmen umtauschen. Das ist unseriös und nur eine versteckte Form des Verkaufens. Es geht hier also gar nicht um Meinungsumfragen. Bei Spenden, so habe ich das verstanden, zahlt Dir das Meinungsumfrageinstitut gar nichts, sondern die Teilnehmer spenden Dir was oder auch nichts. Weiter kann ich dazu nichts sagen, weil mir das befremdlich vorkommt.
Ausgezahlt wird nur, wenn Du eine bestimmte Summe erreicht hast. Im Klartext gesprochen, Du mußt dem Veranstalter auch noch einen zinslosen Kredit mit Deinem Geld geben. Wirklich unverschämt. Egal wie hoch Dein Verdienst ist, es sollte wenigstens einmal im Monat ausgezahlt werden.
Ich rate Dir suche Dir durch ausprobieren, die seriösen Anbieter heraus und nur die, die Dir Geld auszahlen. Von allem anderen laß die Finger von. Das ist sowieso total unterbezahlt. Das ganze ist eine halbseidene Sache. Sie vorsichtig.
Konotativ bedeutet in der Logik Begriffsinhalt und in der Sprachwissenschaft Nebenbedeutung, daß was bei der Benutzung eines Begriffes noch nebenher mitschwingt. Näheres kannst Du bei Google unter dem Begriff konotativ +Wikipedia nachlesen.
Auch wenn ich nicht vom Fach bin, wo würde ich mich an die Arbeitsagentur wenden. Dort wieder an die Berufsberatung. Ich weiß, daß es für die meisten Berufe kleine Hefte gibt, in denen Informationen zu dem Beruf stehen. Diese Broschüren bekommt man als Schüler umsonst. Man kann diese Hefte aber auch so käuflich erwerben.
Weiter kannst Du bei Zeitungsverlagen anrufen und Informationen einholen. Es gibt bestimmt auch Journalistenschulen. Du kannst im Internet unter verschiedenen Keywords Informationen einholen.
Ich gehöre keinem rechtsberatendem Beruf an und kann Dir Deine Frage nur in allgemeiner Form beantworten und nicht in Deinem speziellen Fall.
Du solltest als erstes sehen, daß Du Rechtsschutz bekommst. Das kannst Du erreichen, indem Du Gewerkschaftsmitglied wirst und/oder eine Rechtsschutzversicherung abschliesst. Soviel ich weiß kann man bei der Gewerkschaft und auch bei der Rechtsschutzversicherung erst nach drei Monaten Mitgliedschaft vor Gericht klagen. Bei der Gewerkschaft kannst Du Dich aber sofort rechtlich beraten lassen.
Alle anderen Äußerungen bezüglich Verhältnissen, Arbeitskollegen, sexuellen Andeutungen, solltest Du unterlassen, auch hier im Forum. Mit "notgeil" lieferst Du Deinem Chef schon einen Kündigungsgrund. Du kannst solche Dinge denken, aber nicht behaupten. Wenn es zum Rechtsstreit über solche Dinge kommt, wirst Du in Beweisnot kommen. Die andere Seite wird solche Dinge abstreiten.
Ob bei hier das Kündigungsschutzgesetz gilt, hängt von der Größe des Unternehmens ab. Das ist vor Jahren einmal geändert worden. Ich weiß nicht genau, ob es erst ab 10 Beschäftigten gilt. Gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, kann ein Unternehmen einen Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Gilt das Kündigungsschutzgesetz, kann der Arbeitgeber nur personenbedingt oder verhaltensbedingt kündigen. Dem muß in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Erhält der Arbeitnehmer bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes die Kündigung muß er innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht schriftlich oder mündlich zu Protokoll die Kündigungsschutzklage einreichen. Dann wäre ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht von Vorteil.
Hüte Dich vor bestimmten Äußerungen und sieh zu, daß Du Rechtsschutzt und Rechtsberatung bekommst.
Hallo Fabian!
Ich bin ein Leidensgenosse von Dir. Ich versuche auch gerade einen Blog über Wordpress einzurichten. Ich weiß im Prinzip auch wie man das macht, aber ich mache ganz andere Fehler, mit denen ich nicht zurecht komme.
Im Prinzip schließe ich mich der Meinung vonSMGPhil an. Wende Dich an ein Forum. Trotzdem möchte ich Dir einige Ratschläge geben.
- Das Buch: Olivia Adler: Praxiswissen Wordpress bei O´reillys basics, 19,90 EUR.
- Als erstes XAMPP installieren, damit Du Deinen Blog zuerst einmal nur auf Deinem Computer sehen kannst.
- Wordpress herunterladen und eventuell entpacken.
- Lies-mich-Datei ausdrucken und den zweiten Abschnitt: Installation: Die berühmte
5-Minuten-Installation abarbeiten. - Bei einem Webhoster anmelden und die Email abwarten, wo die Daten drinstehen, um Dich auf den Server des Hosters anzumelden.
- Das FTP-Programm Filezilla herunterladen und eventuell entpacken.
- FTP-Anleitung im Internet suchen und ausdrucken.
- Bei Wordpress die Datei WP-config-sample.php aufrufen und die entsprechenden Daten eintragen. Dann die Datei abspeichern und den Dateinamen in WP-config.php umbenennen.
- Dann in Filezilla den Server aufrufen und Wordpress in den Ordner htdocs übertragen. Dann müßtest Du auch schon auf dem Dashboard sein, wo Du Deine Texte für Deinen Blog und Deine Einstellungen für die Seite vornimmst. Da ist dann ein Buch besser wie ein Forum, weil dieses Gebiet sehr umfangreich ist, auch wenn Du nicht alles brauchst.
- Da die Seite einen redaktionellen Teil hat, brauchst Du ein Impressum, auch wenn die Seite privat ist. Die bekommst Du kostenlos über den Impressumgenerator von Rechtsanwalt Sören Siebert aus Berlin, www.e-recht24.de.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit einen ersten vielleicht fehlerfreien Einblick in Wordpress geben.
Alles Gute Brumm 2013