Moin,

ich würde vielleicht mit ihr reden, ob sie das eifersüchtig macht.
Vielleicht kannst du sie ja auch mal mitnehmen und ihr alles zeigen, das nimmt ihr vielleicht bissl die Panik :)

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Hi,

das Besitzen und Versenden Kinderpornographie ist allgemein verboten.

Ausnahme: Nach § 207a Abs 5 StGB ist das Herstellen, Tauschen und auch der Besitz von pornographischen Aufnahmen von Minderjährigen ab 14 Jahren nicht strafbar, solange es einvernehmlich erfolgt. Das bedeutet, eine mündige Minderjährige, also eine Person die 14 Jahre alt ist, darf Nacktfotos von sich versenden und der Empfänger darf es behalten. Die Weiterleitung dieser Aufnahmen an Dritte ist jedoch verboten!

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