Schokolade <3 .... ^^

Nur Schoko kann da helfen, kauf dir Milka Lufti oder so :))

...zur Antwort

haha :D

Also - Liebe beruht darauf, dass man es auch bekommt und nicht nur gibt- sonst ist es nur sinnloses schwärmen. Jeder, der eine ernste Beziehung hatte, weiß es. Und solange dein Freund sowas nicht erlebt hat, bleiben seine Begierden im "trockenen".

Gibt auch dir Möglichkeit der "Pille" :)

lg

...zur Antwort

Geht es ums Essen?

Denn sonst ist alles verzichtbar :D

Machst du bitte nen Handstand ?? :D Gib Bescheid, wenn du es machst :)

... Einfach mal die Augenschließen, nein sagen und weg gehen, ohne weiter drüber nachzudenken :)

lg

...zur Antwort

Deine Eltern sollten sich erstmal richtig erkundigen, bevor Sie dir kein Handy kaufen - denn:

Es sind keine Langzeitschäden bekannt(da es erst seit guten 15Jahren Handys in dieser Form gibt) - es wird einfach nur vieles angenommen. In den letzten Jahren wurden z.B. die Entstehung von Gehirntumoren durch Handybestrahlung widerlegt.

Desweiteren werden die Strahlen so gering wie möglich gehalten und daran wird stets weitergearbeitet.

Deine Beweggründe sind auch nicht richtig, finde ich. Emails kannst du weiterhin vom PC aus schreiben und Facebook und andere Onlineprofile per Handy? - Die neue Generation weiß garnicht mehr, wie das wahre Leben ist. Es reicht doch völlig, zuhause an das Cyberlife gebunden zu sein.

Von daher, nimm dir die Entscheidung deiner Eltern zu herzen, erklär Ihnen, dass du Sie verstehst und zeig Ihnen die guten Gründe - wie z.B. die Erreichbarkeit bei Notfällen.

Und nutz die Umorientierung deiner Eltern dann nicht aus und behalts für Notfälle und wichtige Telefonate und nicht für sinnlose SMS und Mails - denn hier haben deine Eltern stets recht - lerne das Leben kennen.

LG

...zur Antwort

Begabt ist man, wenn man alles auf Anhieb kann. Anscheinend bist Du es nicht :)

Vielleicht hast du eine gute Auffassungsgabe - aber das lasse ich gleich mal lieber :)

lg

...zur Antwort

Ich würde jetzt aus dem Bauchgefühl sagen:

" Du bist stark. Du verkraftest es schon. Lass es dir nicht zu nah kommen. Du kannst es überwinden. "

lg

...zur Antwort

Einstellungen - Netzwerkverbindungen EINRICHTEN - falls über LAN, wie du oben geschrieben hast.

Einfach reinstecken funktioniert da nicht :O

...zur Antwort

Ehm... moment mal....

Postmoderne ist Literatur. Also... Eine Epoche... Es ist die Gegenwartsliteratur und bestehend seit den 80er Jahren :O

...zur Antwort
  1. Kostenlos gehts nicht. Die Website kostet schon was. So eine Free-Page ist nicht geeignet dafür.
  2. Da kannst du einfach nen freechat einbauen. Gibt viele Möglichkeiten wie: http://chatango.com/ .... So nen Chat mit Figuren müsstest du selber Programmieren. Dabei denke ich auch, dass du die "Chatfiguren" patentieren muss... Und wie ich von deinem Geschreibe entnehmen kann, bist du nicht dazu fähig, nen Chatprogramm mit diversen Funktionen zu programmieren. Bleib bei der kostenlosen Variante mit siehe Punkte 2. :) Liebe Grüße
...zur Antwort

Rechtliche Konsequenzen bei Mietrückstand Wenn ein Mieter nicht zahlt, hat der Vermieter mehrere Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:

  1. Erhebung einer Zahlungsklage:

Der Vermieter kann seine Ansprüche gerichtlich, gegebenenfalls unter Einschaltung eines Rechtsanwalts, geltend machen. Ergeht daraufhin ein entsprechendes Urteil zu seinen Gunsten, kommt es zur Zwangsvollstreckung. Dem Mieter droht dann die Pfändung von Sachen, Arbeitseinkommen oder Bankguthaben. Des Weiteren hat der Mieter in diesem Falle die Kosten der Rechtsverfolgung, die erheblich sein können, zu zahlen.

  1. Fristlose Kündigung des Mietvertrages:

Daneben kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen des Zahlungsverzuges fristlos kündigen. Dies ist in folgenden Fällen möglich:

  1. Der Mieter ist für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder einem erheblichen Teil davon in Verzug. Erheblich ist der Rückstand in der Regel dann, wenn er mehr als einen Monatsmietzins beträgt.

  2. Der Mieter ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug. Ein Beispiel ist das so genannte "Springen" hinsichtlich der Mietzahlung. Das bedeutet, dass der Mieter jeweils etwa im Januar, März und Mai seiner Mietzahlungsverpflichtung (teilweise) nachkommt und für die anderen Monate nichts bezahlt. Sobald die ausstehende Miete ebenfalls die Summe von zwei Monatsmieten übersteigt, steht dem Vermieter ab diesem Zeitpunkt auch ein fristloses Kündigungsrecht zu.

Eine fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der dafür erforderliche wichtige Grund muss im Kündigungsschreiben angegeben werden.

Ist die fristlose Kündigung durch den Vermieter wirksam, kann dieser vom Mieter zudem Schadenersatz für die Einbußen verlangen, die ihm aufgrund der fristlosen Kündigung entstehen. Zu denken ist dabei in erster Linie an die Erstattung von Aufwendungen für die Suche eines neuen Mieters oder die Erstattung der entsprechenden Mietdifferenz, wenn die Wohnung nur zu einem niedrigeren Mietzins weitervermietbar ist. Letzteres ist im Regelfall jedoch nur bis zum nächstmöglichen ordnungsgemäßen Kündigungstermin durch den Mieter möglich.

Unwirksamkeit von Kündigungen Selbst wenn jedoch die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, muss die fristlose Kündigung dennoch nicht immer wirksam sein:

So ist eine Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor deren Zugang befriedigt wird, indem die Zahlungsrückstände vollständig ausgeglichen werden. Ob der Ausgleich dabei durch den Mieter selbst oder einen Dritten erfolgt - etwa durch einen Angehörigen oder das Sozialamt - spielt dabei keine Rolle.

Weiterhin kann ein Verstoß gegen den Rechtsgrundsatz von "Treu und Glauben" zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen. Zwei Beispiele: 1. Die fristlose Kündigung erfolgt, obwohl der Vermieter die Mietrückstände über einen längeren Zeitraum widerspruchslos geduldet hat oder ihm offensichtlich ist, dass die Nichtzahlung auf einem Versehen des Mieters beruht. 2. Der Vermieter setzt dem Mieter eine Zahlungsfrist, kündigt ihm aber noch vor deren Ablauf.

Weiter kannst du hier lesen: http://www.mieter-themen.de/article1590.html und eine weitere Quelle:

LG

...zur Antwort

Hallo. 15 Uhr check-in bedeutet ab 15 Uhr. Davor geht es nicht, wenn die 2:30 auf die Zeit davor bezogen ist. Vielleicht ist das Zimmer leer, und die können es so einrichten, dass man früher rein kann, meistens muss man aber warten... check-in ab 15 uhr heißt einfach, nach 15 Uhr ist das einchecken möglich, aber nicht davor. So.. bei einer Verspätung von einem Tag würd ich anrufen bzw. Bescheid geben, so dass die es nicht stonieren. Vorallem, wenn der Betrag/die Kosten für die Folgetage nicht schon abgeglichen ist/sind.

Check-out 12 Uhr heißt, spätestens 12 muss du raus sein :) Also, kannst ruhig schon um 5 raus :)

Liebe Grüße

...zur Antwort

Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs, Lungenentzündung, Allergie, Schirlddrüse,Mandelentündung, ich kann dir noch 1000000 Krankheiten aufzählen -.-* Geh zum Arzt - sowas gehört einfach nicht hier hin :) und da kann dir niemand helfen :)

Liebe Grüße

...zur Antwort

http://www.wartesemester.de/wartezeit/

Nein, eher genommen wird man nicht :O

Die haben verschiedene Kriterien, du kannst nicht nen 3.0Schnitt haben und mit 6 Wartesemestern Medizin studieren. Das ist immer eine Zusammensetzung zwischen Abischnitt und Wartesemestern. Im Regelfall ist es angegeben, wie viele Wartesemester du für welches Fach mit welchem Schnitt brauchst.

Du kannst dich aber nicht in einer Uni immatrikulieren und dann nach Amerika gehen. Bewirb dich einfach nen Jahr später, so hast du deine zwei Wartesemester. Weitere Informationen zu: Wann werden Semester als Wartesemester gezählt: siehe Oben Link.

Die Auswahlverfahren sind meist so : 20% Notenbesten, 20% Wartezeit, 60% individuelle Auswahlverfahren. Oder so ähnlich :O

Liebe Grüße

...zur Antwort

Haha :D

Also, wenn die CPU 100% aufgelastet ist, liegt es zu 100% daran :)

Spielanforderungen geguckt und die mit dem deines Rechners verglichen?

Vill. hast du ja auch Trojaner oder so auf dem Rechner - neu aufsetzen, oder bereinigen..... oder dein CPU ist kaput.... Muss du halt gucken, wie viel RAM du hast und wie viel gefordert sind. Ebenfalls alles andere abgleichen.

Liebe Grüße...

PS: wie gesagt, es liegt an der auslastung, anscheinend ist dein Rechner nicht geeignet dafür.

...zur Antwort