Hallo,
Vor einiger Zeit gab es das Problem, dass die Mutter meine Tochter so häufig fremd untergebracht hat, dass ich die Grundlage für unser Wechselmodell gefährdet sah. Daraufhin gab es viel Streit, sodass ich mich von einer Anwältin für Familienrecht beraten ließ, um eventuell das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich übertragen zu lassen, das Wechselmodell zu beenden und der Mutter einen Umgang einzuräumen. Da sich das Ganze dann aber doch wieder eingepegelt hatte, sah ich von weiteren rechtlichen Schritten ab, um alle Beteiligten nicht unnötig zu belasten. Bei dieser Beratung sagte mir die Anwältin unter anderem, dass ich eine gelegentliche Fremdunterbringung nicht verhindern kann, aber die Mutter mich darüber informieren muss. Dies teilte ich der Mutter mit, die dies so akzeptierte und wir es tatsächlich so praktizierten. Allerdings fing die Mutter wieder an, mir diese Informationen vorzuenthalten. Meine Tochter ist 5 Jahre und sehr reif für ihr Alter. Sie kennt die Konflikte zwischen uns Eltern und weiß, dass wir das so vereinbart hatten. Die Kleine hat mir von sich aus dann erzählt, dass die Mutter mich nicht informieren wollte, obwohl die Kleine ihr extra gesagt hatte, sie möge mir Bescheid geben. Gut, manchmal ist mein Töchterchen eine ganz schöne Petze. Aber sonst erfahre ich ja nichts. Letztendlich möchte ich ja nur wissen von wem meine Tochter betreut wird, falls mal irgendwas ist und ich nicht erst meine Tochter suchen muss. Außerdem möchte ich so vermeiden, dass die Mutter die Kleine regelmäßig weggibt, um ihre eigenen Interessen zu verfolgen (Partys, Dates, Swingerklub etc.), denn dafür hat sie ja eine ganze Woche Zeit, wenn die Kleine bei mir ist und dann ist es mir auch egal, was sie macht. So ist das nämlich meiner Meinung nach keine Grundlage für ein funktionierends Wechselmodell Letzendlich könnte ich mich ja mit meiner Tochter beschäftigen, anstatt sie der Mutter zu überlassen, die sie eh nur weggibt.
Jetzt würde ich dazu gern die ein oder andere fachliche Meinung wissen, ob es ein solches Recht auf Informationen in Verbindung mit dem gemeinsamen Sorgerecht / Wechselmodell wirklich existiert, und wo ich dazu etwas schriftliches finde.
Die Kommunikation mit der Mutter gestaltet sich ohnehin recht schwierig. Ich informiere sie mit Selbstverständlichkeit über alles, was die Kleine betrifft. Allerdings kommt nie irgendetwas zurück. Zum Beispiel hat sie, ohne mich vorher zu informieren geschweige denn zu fragen, wöchentliche Termine für eine angeblich notwendige (ich zweifele daran, ich war bei der letzten U-Untersuchung nicht dabei und wurde auch nicht darüber informiert) Bewegungstherapie unter Anderem für die Zeit in der Meine Tochter bei mir ist, vereinbart. Ein weiteres, sehr aktuelles Beispiel ist die Anmeldung beim Ballett, was auch regelmäßig in meiner Zeit stattfinden soll, was es ja wirklich wert wäre, gemeinsam abzusprechen.
Vielen Dank!