Muss die Kindsmutter mich bei Fremdübernachtung meiner Tochter informieren?

Hallo,

Vor einiger Zeit gab es das Problem, dass die Mutter meine Tochter so häufig fremd untergebracht hat, dass ich die Grundlage für unser Wechselmodell gefährdet sah. Daraufhin gab es viel Streit, sodass ich mich von einer Anwältin für Familienrecht beraten ließ, um eventuell das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich übertragen zu lassen, das Wechselmodell zu beenden und der Mutter einen Umgang einzuräumen. Da sich das Ganze dann aber doch wieder eingepegelt hatte, sah ich von weiteren rechtlichen Schritten ab, um alle Beteiligten nicht unnötig zu belasten. Bei dieser Beratung sagte mir die Anwältin unter anderem, dass ich eine gelegentliche Fremdunterbringung nicht verhindern kann, aber die Mutter mich darüber informieren muss. Dies teilte ich der Mutter mit, die dies so akzeptierte und wir es tatsächlich so praktizierten. Allerdings fing die Mutter wieder an, mir diese Informationen vorzuenthalten. Meine Tochter ist 5 Jahre und sehr reif für ihr Alter. Sie kennt die Konflikte zwischen uns Eltern und weiß, dass wir das so vereinbart hatten. Die Kleine hat mir von sich aus dann erzählt, dass die Mutter mich nicht informieren wollte, obwohl die Kleine ihr extra gesagt hatte, sie möge mir Bescheid geben. Gut, manchmal ist mein Töchterchen eine ganz schöne Petze. Aber sonst erfahre ich ja nichts. Letztendlich möchte ich ja nur wissen von wem meine Tochter betreut wird, falls mal irgendwas ist und ich nicht erst meine Tochter suchen muss. Außerdem möchte ich so vermeiden, dass die Mutter die Kleine regelmäßig weggibt, um ihre eigenen Interessen zu verfolgen (Partys, Dates, Swingerklub etc.), denn dafür hat sie ja eine ganze Woche Zeit, wenn die Kleine bei mir ist und dann ist es mir auch egal, was sie macht. So ist das nämlich meiner Meinung nach keine Grundlage für ein funktionierends Wechselmodell Letzendlich könnte ich mich ja mit meiner Tochter beschäftigen, anstatt sie der Mutter zu überlassen, die sie eh nur weggibt.

Jetzt würde ich dazu gern die ein oder andere fachliche Meinung wissen, ob es ein solches Recht auf Informationen in Verbindung mit dem gemeinsamen Sorgerecht / Wechselmodell wirklich existiert, und wo ich dazu etwas schriftliches finde.

Die Kommunikation mit der Mutter gestaltet sich ohnehin recht schwierig. Ich informiere sie mit Selbstverständlichkeit über alles, was die Kleine betrifft. Allerdings kommt nie irgendetwas zurück. Zum Beispiel hat sie, ohne mich vorher zu informieren geschweige denn zu fragen, wöchentliche Termine für eine angeblich notwendige (ich zweifele daran, ich war bei der letzten U-Untersuchung nicht dabei und wurde auch nicht darüber informiert) Bewegungstherapie unter Anderem für die Zeit in der Meine Tochter bei mir ist, vereinbart. Ein weiteres, sehr aktuelles Beispiel ist die Anmeldung beim Ballett, was auch regelmäßig in meiner Zeit stattfinden soll, was es ja wirklich wert wäre, gemeinsam abzusprechen.

Vielen Dank!

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Ich habe selbst dazu etwas gefunden:

http://www.familienrecht-in-berlin.de/rechtsgebiete/familienrecht/sorgerecht.html

Siehe 3.2. Demnach habe ich sogar Mitbestimmungsrecht bei diesem Thema. Aber wo die das her haben, stetht da nirgends. Ich glaube allerdings nicht, dass dieser Anwalt sehr glaubwürdig ist, denn in 3.1 sind sachen erwähnt, die laut Gesetzestexten doch eher unter 3.2 einzuordnen sind, jedenfalls, wenn man sich mit dem StgB in Bezug auf Körperverletzung beschäftigt.

Aber dadurch bin ich auch nicht weiter als vorher. Es gibt einfach zu viele verschiedene Meinungen und aussagelose Gesetze dazu.

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Du kannst noch keine Körperverletzung anzeigen, die muss erst passieren. Die Bedrohung allerdings schon. Du hast ja auch Beweise in Form des Chatprotokolls. Damit könntest Du zur Polizei gehen.

Man sollte allerdings nicht wegen solcher Lapalien gleich darauf zurückgreifen. Denn es ist gut möglich, dass dein Klassenkamerad nur ein Schaumschläger ist und du nichts zu befürchten hast.

Sag es ihm einfach, dass Du dir das nicht gefallen lässt und versprich ihm, dass Du mit dem Chatprotokoll eine Anzeige machst, dann überlegt er sich es 2x, ob er dich anpackt.

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Schwarz färben würde vielleicht ohne Durchscheinen des Musters möglich sein.

Vielleicht kann man sie ja auch vorher aufhellen, um sie danach blau zu färben. Keine Ahnung ob Domestos oder Kleidungsentfärber bei den robusten Bundeswehrtextilien wirken.

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Besorg dir ein Hochbett.

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Unbedingt zum Arzt gehen! Es kann sich entzünden, wenn die Köpfe drin bleiben.

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Stecke das in einen kleinen Umschlag. Ansonsten halten sie dich für dumm, weil Du Briefe nicht angemessen versenden kannst. Und kommt sicher auch besser an, wenn du Geld und Papier sparst.

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Lass dir von der Schule einen neuen geben. Sollte ja nicht das Problem sein.

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Guck mal hier, vielleicht hilft dir das.

http://www.lufthansa-pilot.de/bewerbung/tests/tests.php#

Ansonsten viel Erfolg dabe, wünsche Dir, dass du deinen Traumberuf bekommst.

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Einfach ausgedrückt: Die Adoption müsste später wieder gerichtlich aufgehoben werden, dann ist es möglich.

Aber Kinder / Minderjährige müssen ja nicht gleich adoptiert werden. Es reicht ja auch, wenn sie in Pflege genommen werden.

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Unter bestimmten Vorraussetzungen kann man BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbildungsbeihilfe

Wird aber auf Dich wohl nicht zutreffen.

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Sicher geht soetwas. Immerhin hat Liebe ja nichts mit der Schule zu tun, die man besucht.

Wenn der Partner auf einer anderen Schule ist, kann das sogar gut sein, weil man sich dann nicht ständig sieht, und man mehr Grund hat, sich auf die Freizeit mit dem anderen zu freuen. Zu viel Nähe ist nicht gut.

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Sicher darfst du zum Urologen gehen, ohne dass deine Eltern davon erfahren. Deine Eltern müssen dazu nicht gezwungener Maßen eine Einverständniserklärung abgeben. Bei reifen Minderjährigen, reicht die eigene Zustimmung.

Siehe: http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Grundzuege/rechtsbeziehungen.php

Da steht in dem Absatz, in dem das Wort "Einwilligung" oben fett steht, fogender Satz:

 Einsichtsfähige Minderjährige können selbst in eine gebotene Behandlung einwilligen.
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Nein. Du bist als "Alleinfahrer versichert".

Ausnahmen dazu könnten Probefahrten bei Kaufinteresse oder ein Notfall, bei dem der Versicherte nicht selbst fahren kann, sein. Sicher über die rechtlichen Grundlagen dazu bin ich mir aber leider nicht. Gibt aber sicher bei Google antworten dazu.

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Kollegin hat es auf mich abgesehen. Was tun?

Ich habe eine Kollegin, die permanent versucht, sich als Chefin aufzuspielen. Ich bin zwar bloß 'ne Putzfrau, aber egal. Jedenfalls war vor ein paar Wochen so'ne Situation, wo mein Vorarbeiter mir aufgetragen hat, die Kassen zu machen. Da kommt Madame plötzlich daher, und weist mich einfach der Gemüseabteilung zu, und das nicht freundlich, sondern patzig. Und heute dachte ich, mich trifft der Schlag: Ich habe nichtsahnend ein paar ränder gemacht, aufeinmal kommt die um die Ecke, und staucht mich, mit einer übertrieben hochgespielten Art und Weise, wie ein General zusammen, vonwegen, ich hätte die Gitterboxen nicht gewischt. Die hat wirklich den halben Laden unterhalten. Natürlich habe ich die gewischt. Ich bin dann auf sie zu und habe sie gefragt, was dieser Tonfall soll, Sie kam mit dem Argument, dass sie älter wäre als ich, und hat mir vor versammelter Belegschaft unterstellt, ich wäre zu faul zum Arbeiten. Wisst ihr, wie ich jetzt da stehe? Ich kann an keinen Mitarbeiter mehr vorbeilaufen, ohne, dass ich schief angeguckt werde. Als ich fertig war, bin ich noch an ihr und dem Vorarbeiter vorbeigelaufen, und dachte an ein klärendes Gespräch, aber da kam nichts, sie sind beide weitergelaufen, und haben mich nicht mal abgeguckt. Sowas muss ich mir doch nicht gefallen lassen. Was kann ich denn tun, was ihr eine Lehre sein wird? Die macht ja sonst immer weiter. Zu jeden anderen ist die scheißfreundlich, nur zu mir nicht. Vielleicht sehe ich so dumm aus, ich habe keine Ahnung, aber an dieser mehr, oder weniger kleinen Diskusion habe ich gemerkt, dass ihr relativ schnell die Argumente ausgingen, und dann nur noch ;;Diskutiere nicht mit mir" kam. Jedenfalls glaube ich, dass es ihr nicht um die Gitterboxen und diese Staubfluse, die ich bedauerlicher Weiser übersehen habe ging, sondern vielmehr darum,den Chef zu markieren, um bei der Belegschaft gut dazustehen. Und weil ich vermutlich so doof aussehe, hat sie es bei mir versucht. Ich bin total in Rage, mir geht das nicht mehr aus dem Kopf.

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Lass Dir das nicht gefallen. Das ist Mobbing. Ein höheres Alter ist kein Grund, sich in der Hirarchie höher zu stellen. Weise Sie freundlich auf die Hirarchie hin und sage ihr, dass Du Anweisungen vom Vorarbeiter oder vom Chef gern entgegen nimmst und nicht von ihr.

Sollte sich dann keine Entspannung zeigen, solltest du zum Chef gehen und den Sachverhalt schildern und dabei auch das Wort "Mobbing" benutzen. Sodass der Chef dann handeln muss, dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Auf jeden Fall sollte es dann zu Mitarbeitergesprächen kommen. Sollte das nichts bringen, kannst Du auch zum Anwalt gehen, der wird dich dann entsprechend deiner rechtlichen Möglichkeiten beraten.

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Einfach warten, ob sich der Vogel wieder erholt. Wenn nicht, ist seine Zeit abgelaufen, da kann dann auch kein Tierarzt helfen. Wenn er z.B. nicht mehr fliegen kann, ist es das beste ihn zu erlösen.

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Mach Dir eine langweilige Doku im TV oder auf Youtube an, dann wirds schon mit müde werden.

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Ich verwende .iso Dateien mit DEAMON Tools. Da gibts dann die möglichkeit .iso's zu brennen oder als virtuelles Laufwerk direkt einzubinden. Das Addon zum Brennen wird glaube ich heruntergeladen, wenn man die "Brennen"-Schaltfläche drückt. Eine Alternative dazu ist noch "Alcohol 120". Das gibt es kostenlos leider nur als 30-Tage-Trial. Ist aber in der Vollversion absolut top. Ansonsten für einen USB-Stick einfach mit Winrar entpacken.

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