Nein, es ist nicht erlaubt.

Was ist das den für ein Verständnis hier! Hier redet jeder aus Emotion und aus Lust und Laune ohne irgendwelche Maßstäbe. Klar es ist nun mal traurig das ein Mensch stirbt, jedoch sind wir Muslim GOTTESERGEBEN und deswegen handeln wir auch danach was Gott und der Gesandte (S) uns beigebracht haben.

Nun zu den Quellen.

Wenn einige der Kuffar (Unglübige, bzw. jmd der nicht an Allah und seinen Gesandten geglaubt hat) anwesend sind, die ihre Toten begraben können, dann sollte der Muslim dies nicht tun oder sich ihnen anschließen oder sie dabei unterstützen oder ihnen gemäß politischer Sitte Freundlichkeit durch die Teilnahme an ihren Beerdigungen erweisen. Es ist nicht bekannt, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) oder die rechtgeleiteten Khalifen so etwas taten.


Vielmehr verbot Allah Seinem Gesandten (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) das Stehen am Grab von `Abd-Allah ibn Ubayy ibn Salul, weil dieser ein Ungläubiger war. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und (oh Muhammad) bete niemals über jemandem von ihnen (den Heuchlern), der gestorben ist (das Totengebet), und stehe nicht an seinem Grab! Sie verleugneten ja Allah und Seinen Gesandten, und sie starben als Frevler (Fasiqun – rebellisch und ungehorsam Allah und Seinem Gesandten gegenüber).“ (9:84)


Ist aber keiner von ihnen anwesend, der ihn beerdigen könnte, dann sollten die Muslime ihn beerdigen, wie der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) es mit den Getöteten von Badr tat und mit seinem Onkel Abu Talib, als dieser starb und er zu `Ali sagte: `Geh und begrabe ihn.`[1]

 


https://islamfatwa.de/biografien/89-das-staendige-komitee-fuer-rechtsfragen" target="_blank" data-processed="1">Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

(‘Abd-Allah ibn Qa‘ud, ‘Abd-Allah ibn Ghadyan, ‘Abd al-Razzaq ‘Afifi, ‘Abd al-‘Aziz ibn ‘Abd-Allah ibn Baz)


Fataawa al-Lajnah al-Da’imah 9/10

 



Anmerkung:

[1] Abu Dawud (Nr. 3214) und al-Nasa’i (Nr. 2006) berichteten, dass `Ali (https://islamfatwa.de/glossar/radiya-llahu-anhu" target="_blank" data-processed="1">radiAllahu anhu) sagte: „Ich sagte zum Propheten (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm): `Dein Onkel, der irregeleitete alte Mann, ist gestorben.` Er erwiderte: `Geh und begrabe deinen Vater.`“


Imam Malik (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Der Muslim sollte seinen Vater nicht waschen, wenn der Vater als Ungläubiger starb, oder an seiner Beerdigung teilnehmen oder in sein Grab hinabsteigen, außer er fürchtet, er könnte vernachlässigt werden, dann darf er ihn beerdigen.“ (al-Mudawwanah, 1/261)

 

Es heißt in Scharh Muntaha al-Iradat (1/374): „Der Muslim sollte den Kafir nicht waschen, denn es ist nicht erlaubt, eine enge Beziehung mit den Kuffar aufzubauen, und diese Handlung beinhaltet, ihn zu respektieren und zu reinigen. Daher ist es nicht gestattet, wie es auch der Fall beim Totengebet ist: „Wickelt ihn nicht ein oder betet für ihn oder nehmt an seiner Beerdigung teil“, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… nehmt nicht Leute zu Schutzherren, denen Allah zürnt. …“ (60:13)


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