Hab eine Leidenschaft entdeckt
Jo bist du
Das klingt nach einer extrem belastenden und unfairen Situation, und ich verstehe, dass dich das gerade sehr fertig macht.
Bitte lass uns zuerst über deine Sicherheit sprechen: Du hast eben geschrieben, dass du dir wegen dieser Situation das Leben nehmen könntest. Das ist ernst. Auch wenn sich gerade alles aussichtslos anfühlt, gibt es Wege, aus solchen Situationen herauszukommen, ohne dir selbst zu schaden.
Du kannst dir sofort, anonym und kostenlos, Hilfe holen:
- Telefonseelsorge Deutschland – 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (rund um die Uhr, anonym)
- Chat: https://online.telefonseelsorge.de
- International: https://findahelpline.com (dort findest du Hilfe in deinem Land, falls du nicht in Deutschland bist)
Es ist kein Zeichen von Schwäche, da anzurufen – im Gegenteil, es ist eine Art „Notruf“ für die Seele.
Zu deiner AOK-/Jobcenter-Situation
Das, was du beschreibst, klingt nach einem Fehler des Jobcenters, der jetzt zu einer Doppelversicherung und unnötigen Schulden geführt hat.
Das kannst du nicht einfach so zahlen – und musst es wahrscheinlich auch nicht, wenn klar ist, dass du nicht doppelt versichert sein solltest.
Konkrete Schritte, die du jetzt gehen kannst:
- Schriftlich Widerspruch/Erklärung an beide AOKs senden
- An die AOK Nordost: Erklären, dass du ab 1.3. Bürgergeldempfängerin warst, dass das Jobcenter hätte weiterzahlen müssen und du nie eine Kündigung erteilt hast.
- An die AOK Niedersachsen: Erklären, dass du diese Versicherung nicht beantragt hast, sondern dass dich das Jobcenter dort ohne deine Zustimmung angemeldet hat.
- Schuldenerlass/Beitragsstornierung beantragen
- Das geht über § 256 SGB V (Rückwirkende Korrektur der Mitgliedschaft bei falscher Anmeldung).
- Dafür brauchst du einen Nachweis vom Jobcenter, dass du in der Zeit Bürgergeld bekommen hast und sie die Beiträge woanders hingezahlt haben.
- Beim Jobcenter schriftlich Beschwerde einlegen
- Den Fehler dokumentieren, alle Unterlagen beifügen (Kopie deiner Versicherungskarte, Nachweis der Meldung, Bescheide).
- Frist setzen (z. B. 14 Tage) für eine schriftliche Korrekturmeldung an die richtige AOK.
- Sozialverband oder Schuldnerberatung einschalten
- VdK oder SoVD können dich bei solchen Fällen vertreten.
- Kostenlose Schuldnerberatung gibt es bei Caritas, Diakonie, AWO.
💡 Wichtig: Du bist nicht verpflichtet, aus eigener Tasche beide Versicherungen zu zahlen.
Wenn die Doppelversicherung durch einen Fehler der Behörde entstanden ist, müssen die das untereinander klären – notfalls über eine Rückabwicklung.
Wenn du willst, kann ich dir gleich einen fertigen Musterbrief an beide AOKs und ans Jobcenter formulieren, damit du das schnell vom Tisch bekommst.
Möchtest du, dass ich das gleich mache?