Zum einem würdest du im besten Fall deine Prüfungszeit einfach nur verlängern, denn der Fahrlehrer lässt dich nicht bestehen ohne gesehen zu haben das du fahren kannst.
Zum anderem wird von dir verlangt das Fahrrad in einer passenden Gelegenheit mit genügend Abstand zu überholen, da du ansonsten gemäß §3 Abs. 2 ein unnötiges Verkehrshindernis darstellst und damit würdest du durch die Prüfung fallen.