Hu !
also ich denke, du solltest als allererstes zum nächsten Polizeibüro gehen und eine Anzeige wegen: "Anstiftung zur Körperverletzung" erstatten. Dann wird höchstwahrscheinlich im Gerichtsverfahren festgestellt werden, dass der eigentliche "Täter" "geistlich beschränkt" ist. So wird der, der das Anstiftet hat wohl als einziger Verurteilt werden. Ob es nun als Anstiftung oder als Körperverletzung angesehen wird, fragst du am besten deinen Anwalt.
Gute Besserung :) Boobi :)