Hallo,
ich habe über einen Bekannten Teile für mein Auto bestellen lassen und die Rechnung inkl. Versandkosten gezahlt. Nun wurde ein Teil nicht genutzt und sollte zurückgeschickt werden. Die Teile wurden am 23.07. bestellt und am 03.08. zurückgegeben und wurden somit innerhalb der Widerrufszeit zurückgegeben. Nun möchte der Händler eine Versandpauschale (er schickt das Teil auch zurück) über 7 Euro erheben und Lagerungskosten in Höhe von bis zu 30 Euro berechnen. Ist das rechtens? Ich kann leider im ganzen Internet nichts über Lagerungskosten bei Rücknahme der Ware finden.
Mit freundlichen Grüßen