Ich besitze in RLP neben meinem mit Einfamilienhaus bebauten Grundstück ein weiteres Grundstück (254 m², bebaut mit einem Carport, ca. 5m x 5 m, Holzkonstruktion, Bj. 2006) welches als Gartenland bzw. landw, Nutzfläche im Kataser deklariert ist. Nun will die Gemeinde entgegen dem Wunsch der meisten Anlieger die Anliegerstraße erschließen und von mir Erschließungsgebühren von ca. 2250,-€ nur für das Carportgrundstück erheben. Als Begründung steht hier die Aussage das dieses Grundstück bebaut ist. Das Carport wurde damals von der OG genehmigt obwohl ich mir nicht sicher bin ob das Grundstück außerhalb der Bebauungszone liegt. Würde mich über einige hilfreche Antworten sehr freuen. LG