Da per Gesetz Frauen der Zugang weder zur Bundeswehr, noch zu Polizei und Bundespolizei verweht werden darf, mithin per se also auch nicht zu GSG 9, findet ein Ausleseverfahren ohne Rücksicht auf das Geschlecht statt. Ein junger Mann Anfang 20 hat rein biologisch bedingt eine andere Konstitution als eine junge Frau vergleichbaren Alters, so sass eine rein an den Anforderungen orientierten Ausfallquote entsteht, bei der (jedenfalls bei der Offiziersaubildung der Bundeswehr) statitisch bei 25 Männern 4 durchfallen und bei 25 Frauen 22 durchfallen. Das ist keine Diskriminierung (man muss es ja immer wieder betonen) sondern trockene Zahlen einer nicht widerlegbaren Statistik. Die Anforderungen herunterzuschrauben, um zu einer vorzeigbareren Statistik zu kommen, wäre eine gefährliche Mogelpackung zum Nachteil der jeweils Beteiligten.
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