Eine Erregung öffentlichen Ärgernisses, wie es der Name schon sagt, kann nur in der Öffentlichkeit sein und da deine Wohnung (im Innenraum) nicht zur Öffentlichkeit zählt, ausser du wohnst z.B. in einem Bahnhof/Flughafen oder ähnliches, ist es kein Ordnungsstrafbestand.

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Dann gib bei z.B. Google ein: "schufafreier Kredit" .

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Beratung und Hilfe erhälst du in dieser Angelegenheit u.a. auch hier: www.psychologischeberatung-hd-caritas.de

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Aaaalles wird gut Amigo, beruhige dich.

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Schon einen Termin beim Psychologen / Psychiater gemacht?

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Zahl immer pünktlich deinen monatlichen Stromrechnungsabschlag, dann geht bei dir auch nicht das Licht aus.

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