Du bringst immer nur soviel mit wie du auch gespritzt bekommst und den Rest lässt man bei der Apotheke. Auf das Rezept kommt dann immer ein Vermerk wieviele zu tatsächlich gekauft hast und den Rest löst du beim nächsten mal ein.

Also bei mir hat das damals ohne Probleme geklappt  :- )

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Das kommt immer auf den Tarifvertrag an...

Bei uns (Bewachungsgewerbe) ist der Nachtzuschlag von 23:00 - 06:00 Uhr

aber wie gesagt kommt auf Bundesland und gesetzliche Vereinbarungen im Tarifvertrag an!

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Naja also ich habe da auch so eine pinible Hausverwaltung und ich bin der Meinung das es leider rechtens ist. Bei uns steht aber auch im Mietvertrag, dass man den Balkon nicht zustellen darf und so weiter... schau mal ob bei dir auch sowas steht. Falls nicht dürften Sie dir denke ich ncihts anhaben!

Aber das beste wäre wenn du mal bei der Rechtsberatung anrufst! Hast du Rechtschutzversicherung? Der Anruf kostet da nichts und wirst prima in solchen Fällen beraten!!!

 

Lg

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Vielen Dank für die Antworten war wirklich sehr hilfreich und die Kollegin hat sich sehr über ein Blumenstrauß und etwas Schoki gefreut :- )

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