Vorliegend kommt es ganz darauf an, ob die Forderung berechtigt ist. Daneben noch, welche Kosten verlangt werden. Die Angaben solltest Du dem Schreiben entnehmen können. Daneben kann es darauf ankommen, welche Kosten verlangt werden.
Der Sachverhalt ist etwas dünn geschildert.
a) Was wird Dir in Rechnung gestellt?
Rechtsanwaltrechnungen werden nach Verfahrenschritten innerhalb derselben oder unterschiedlichen Angelegenheiten erstellt. Diese werden im Zivilrecht üblicherweise nach außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten in den unterschiedlichen Verfahrensabschnitten gestellt.
Im außergerichtlichen Bereich werden meist die Geschäftsgebühr, die Post- und Telekommunikationspauschale und die Umsatzsteuer berechnet. Ob weitere Gebühren anfallen, hängt davon ab, was im Einzelnen geschehen ist. Darunter kann etwa eine Einigungsgebühr fallen.
Eine übliche Rechnung für die außergerichtliche Vertretung sieht z.B. so aus:
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV-RVG
Post- und Telekommubikationspauschale Nr. 7002 VV-RVG
Zwischensumme
Umsatzsteuer Nr. 7008 VV-RVG
Endsumme
Im gerichtlichen Bereich können z.B. ein Mahnverfahren, die Verfahrensgebühr für ein instanzielles Gerichtsverfahren oder die Terminsgebühr für die Wahrnehmung ein gerichtlichen Termins abgerechnet werden.
b) Gab es eine gerichtliche Entscheidung? Falls ja, dann hängt der Umfang Deiner Kostentragungspflicht vom Urteilsspruch ab.
Wurde tenoriert, dass Du die außergerichtlichen Kosten tragen musst, dann werden diese absolut angegeben.
Würde tenoriert, dass Du die Kosten des Rechtsstreits tragen musst, sind die gerichtlichen Kosten erfasst. Diese rechnet das Gericht auf Antrag des Rechtsanwalts mittels Kostenfestsetzungsbeschlusses aus.
c) Gibt es keine gerichtliche Entscheidung, kommt es darauf an, ob Du den Gang zum Rechtsanwalt vertreten musst. Das ist z.B. der Fall, wenn Dein Vermieter oder der Rechtsanwalt dich (mehrfach) zur Bezahlung aufgefordert haben oder die Zahlung nach einer festen Frist aus dem
Mietvertrag hätte erfolgen müssen. Dann befindest Du dich in Verzug und musst die angefallenen Kosten Deines Vermieters für die Rechtsverfolgung tragen.
d) Der Umfang des Kostenerstattungsanspruchs hängt vom Aufwand des Rechtsanwalts und dem Gegenstandswert ab. Handelt es sich um eine Mehrfachzahlung (z.B. Miete), beträgt der Gegenstandswert 12x die Nettokaltmiete. Wenn es sich um eine unerlaubte Handlung handelt, dann entspricht der Gegenstandswert dem entstandenen Schaden.
e) Schildere den Sachverhalt der streitigen Auseinandersetzung etwas genauer und teile mit, was Dir in Rechnung gestellt wurde. Dann kann ich dir weitere Hinweise geben.
f) Ob Du rechtsschutzversichert bist oder nicht, ist erst einmal zweitrangig. Hier geht es nur darum, ob dein Versicherer für Deine Kosten einspringt.