Antwort
Vielen Dank schon einmal für die schnellen Antworten!!!!!!
Was ich mitbekommen habe ist das speziel bei der LV so ist, dass wen der Rückkaufswert niedriger als der eingezahlte Wert ist, das als nicht Wirtschaftlich gilt und aus diesem Grund nicht mitberechnet wird.
Stimmt das? Weiß jemand näheres?
LG :)