Dein Blutdruck ist total Normal in deinem Alter und an einer Tachykardie ist njcht zu denken. Ein gesundes Herz verträgt pulsschläge von 130 locker.

Solltest du einen Herzfehler haben dann musst du das machen was der Arzt sagt.

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Es ist nur meine Meinung was du daraus machst bleibt dir überlassen.

Ich würde trotzdem es versuchen mit ihm zusammen zu bleiben.

Er wurde ja von seiner Frau auf das übelste hintergangen.

Sollte aber sowas nochmal vorkommen würde ich misstrauisch werden.

Da es aber nur das erste mal war und er es dir bereits gestanden hat so vermute ich es mal würde es nichts ausmachen.

Die Entscheidung liegt bei dir persönlich und selbst.

Schönen Abend noch!

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Jemand verwendet meinen Familiennamen - Unterlassung?

Folgende Situation: In meiner Heimatstadt wurde ein neu gebautes Seniorenwohnheim eröffnet, dass den Namen "Villa [mein Familienname]" trägt. Nur ist es so, dass es sich hierbei nicht um irgendeinen häufigen Nachnamen wie "Müller" oder "Schmidt" handelt, sondern, dass mein Familienname äußerst selten ist, und alle, die ihn tragen (nachweislich!) verwandt sind.

Ich nehme an, dass dieser Name von den Erbauern für das Wohnheim gewählt wurde, da es an einer Straße liegt, die meinen Familiennamen beinhaltet. Die Bauherren werden sich wahrscheinlich auch nichts böses dabei gedacht haben, als sie den Namen auswählten, jedoch ist es so, dass meine Familie bei der "Namenswahl" für diese Seniorenheim überhaupt nicht gefragt wurde (ich glaube zwar, dass man da wahrscheinlich auch gar nicht gefragt werden muss...).

Aber es stinkt unserer Familie schon, dass da jemand anders unseren Familiennamen benutzt, zumal wir auch überhaupt nichts mit Seniorenwohnheimen zu tun haben...

Und meine Frage ist, ob man dagegen jetzt rechtlich vorgehen kann, weil eine Verwandte überlegt genau das zu tun, obwohl ich der Meinung bin, dass das nichts bringt, weil der Familienname ist ja nicht markenrechtlich geschützt oder so.

Aber es wäre schön, wenn ihr "Gutefrage-Jura-Experten" dazu irgendeinen Paragraphen, Urteil oder Rat kennt. (Bevor unnötige Kosten entstehen...) Weil ich glaube §12 BGB greift da nicht oder...?

Danke schon mal jetzt für eure Antworten!

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Ich möchte dir nicht zu nahe treten aber ich würde dir nur meine persönliche Antwort geben auf deine Frage.

Wir habe in Deutschland ein riesen Problem an Fachkräften. Im Krankenhaus und auch in der Altenpflege.

Politisch wurde nur ein kleiner Teil beweltigt. Viele Altenpfleger sind immer noch unzufrieden.

Ich persönlich würde mich über das Seniorenheim was meinen Namen tragen würde nicht weiter aufregen.

Ich würde mich nur aufregen wenn dort alte menschen gepflegt würden die der menschenwürde nicht konform ist.

Mir würde mein eigener Name egal sein vorausgesetzt das oma und opa sowie alle männlichen und weiblichen sowie neutralen pflegepersonal weis net wie man es schreiben soll um auch schwulen und lesben nicht zu beleidigen gerecht behandelt und bezahlt werden.

Meine Einstellung zu Altenheimen bzw. Das Wort Alt find ich persönluch zum kotzen. Das sollte pflegeeinrichtun heissen. Das Wort Seniorenheim usw ist auch nicht passend.

Ich finde man sollte dem Pflegeheim eine Chance geben auch wenn es deinen angeblichen Namen tragen sollte.

Aus der Hitlerzeit denke ich sind wir alle raus....es gibt die reine Abstammung von Namensgebung nicht.

So denke ich hast auch du kein Recht über deinen Familiennamen zu bestimmen was damit gemacht bzw. getan wird.

Ich würde es für empöhrend finden wenn der Name für eine sexuelle anbietung hergenommen wird.

Wie gesagt ist nur meine Meinung und soll dich persönlich nicht angreifen.

Schönen Abend noch.

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