Hallo, habe meinen fast 10 Jahre alten Wagen für etwas über 2000€ verkauft. Wie üblich hat so ein Wagen ein paar kleine Mängel, unter anderem einen langen Kratzer an der Seitentür. Dieser Kratzer ist sofort mit bloßem Auge zu erkennen und nicht zu übersehen. Der Wagen wurde vom Käufer zwei Mal besichtigt und auch Probegefahren. Danach habe ich einen Kaufvertrag aufgesetzt, in dem ich eine Gewährleistungspflicht ausgeschlossen habe, da es sich um einen privaten Autokauf handelt. Nun will der Käufer, obwohl der Wagen schon umgemeldet ist entweder vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Kaufpreisminderung, weil ich ihm angeblich einen Unfall verschwiegen habe ( der Kratzer an der Seitentür ) und droht mit einem Anwalt. Ich habe eine Rechtschutzversicherung. Aber wie würdet ihr den Fall bewerten? wie soll ich weiter vorgehen?