Schützen kann man sich nicht. Denn man kann den Menschen nur vor dem Kopf schauen.

Ich persönlich halte nichts von einer Eigentumswohnung. Wenn du selbst einziehst und z.B Nachbarn hast die nur Party ect machen, was haste dann von einer Eigentumswohnung?

Kann man auch sich irgendwo einmieten.

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Brauchen überhaupt kein Handy.

Ist einfach ein blödes und leider in der heutigen Zeit ein wichtiges Statussymbol

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Wozu braucht man Whatsapp?

Zumal es noch viele kostenlose Dinger gibt die das gleiche sind nur unter einem anderen Namen

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Hast du ne Ahnung wie viel Spermien du überhaupt besitzt und produziert wird ? ^^

Reicht vollkommen aus.

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An deiner Stelle würde ich froh sein das du keine Nebenwirkungen hast !

Die Pille ist ohnehin der LETZTE SCHEI******

Hat mich um ein Haar das Leben gekostet

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Bewegung. Damit der Darm was zu tun hat

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Ich denke man sollte sich vorher informieren ob der Arzt auf hat oder nicht bevor man einfach fehlt. Ansonsten geht man einfach zur Klausur und sagt dem Lehrer selbst das es einem nicht gut geht & man lieber zum Arzt gehen mag. Gibt schließlich nicht nur einen Arzt

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Während der Laufzeit eines Zeitmietvertrages oder so lange ein Kündigungsverzicht oder -ausschluss vereinbart ist, können Mieter und Vermieter das Mietverhältnis normalerweise nicht kündigen. Ausnahme: Fristlose Kündigungen oder Sonderkündigungsrecht.

Haben Mieter und Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen (Normalfall), können Mieter diesen Mietvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Vermieter nicht. Sie benötigen einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund.

Wichtigster Grundsatz des sozialen Mietrechts und des Kündigungsschutzes für Wohnungsmieter ist: Grundlose Kündigungen des Vermieters sind unzulässig. Eine Vermieterkündigung kommt nur in Betracht bei schweren Verstößen des Mieters gegen den Mietvertrag, zum Beispiel Nichtzahlung der Miete oder ständig unpünktliche Mietzahlungen. Dann droht allerdings auch gleich die fristlose Kündigung.

Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen. Grundsätzlich nur dann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen kann. Das sind folgende Fälle:

Eigenbedarf, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, einen Familienangehörigen oder eine zu seinem Hausstand gehörende Person benötigt, Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Hauses oder der Eigentumswohnung gehindert wird und ihm hierdurch erhebliche Nachteile erleidet.

Ausgeschlossen sind immer willkürliche Kündigungen, Kündigungen um einen unliebsamen Mieter "zu bestrafen", Kündigungen, weil die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen, oder Kündigungen zum Zweck der Mieterhöhung, das heißt, sogenannte Änderungskündigungen.

Hat der Vermieter einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund wie "Eigenbedarf" oder "wirtschaftliche Verwertung", darf er nicht "von heute auf morgen" kündigen, er muß die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten: 3 Monate bei einer Wohndauer bis zu 5 Jahren, 6 Monate bei einer Wohndauer von mehr als 5 Jahren, 9 Monate bei einer Wohndauer von mehr als 8 Jahren.

Will der neue Eigentümer einer zu einer Eigentumswohnung umgewandelten Wohnung kündigen, gelten zusätzlich Kündigungssperrfristen von 3 Jahren. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, durch eine Verordnung Gemeinden zu bestimmen, in denen die Kündigungssperrfrist 10 Jahre beträgt.

Zieht der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aus, darf der Vermieter die Räumung der Wohnung nicht "auf eigene Faust" veranlassen, er muss vor Gericht auf Räumung klagen. In diesem Prozess wird die Vermieterkündigung auf ihre Berechtigung hin geprüft, und Gegenrechte des Mieters werden berücksichtigt.

Das wichtigste Gegenrecht des Mieters ist das Widerspruchsrecht nach der Sozialklausel. Auch bei einer berechtigten Vermieterkündigung kann der Mieter wohnen bleiben, wenn er sich auf Härtegründe berufen kann, die schwerer wiegen als das Kündigungsinteresse des Vermieters.

Und selbst wenn der Mieter zur Räumung der Wohnung verurteilt ist, kann er noch Räumungsfristen oder Vollstreckungsschutz beantragen. Der Mieterverein hilft weiter.

Achtung: Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt nur für Wohnraummieter, nicht für Geschäftsraummietverhältnisse oder sonstige gewerbliche Mietverhältnisse.

Besonderheiten gibt es auch bei Untermietverhältnissen und in Jugend- oder Studentenwohnheimen, bei möblierten Zimmern. Aber auch in Einliegerwohnungen bzw. Zwei-Familienhäusern, in denen der Vermieter mitwohnt. Hier darf der Vermieter auch kündigen, wenn er sich auf keinen der im Gesetz genannten Gründe berufen kann. Hier sollte auf jeden Fall der örtliche Mieterverein eingeschaltet werden.

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Wenn sie eines Tagen stirbt wirst du dir wünschen sie vorher noch einmal gesehen zu haben.

Es liegt bei dir was du tust.

Ich allerdings würde hinfahren

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Frage stellt sich, hast du das Attest bei dir Zuhause herumliegen oder hast den auch beim Amt abgegeben?

Man sollte immer egal was auch ist direkt zum Amt gehen und AU,Attest wie auch immer vorlegen. Und am besten auch bescheinigen lassen. Verschwinden oft Dinge beim Amt merkwürdigerweise.

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Wachbleiben.

Ich würde wach bleiben. Ich habe auch eine schlaflose Nacht hinter mir und hab mich mal dazu entschieden meine Papiere zu machen xD

Lenk dich ab.... putz oder so :P

Ich würde bei 2 Stunden schlaf wahrscheinlich erst garnicht wach werden und falls doch wäre ich kaputter als wenn ich durch mache

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Nach 3 fehlenden Montasmieten kann er dir fristlos kündigen, soweit wie ich weiss.

Schreib ihm einen Brief und bitte ihm um Ratenzahlung.

Wie kann man vergessen seine Miete zu zahlen ? Es gibt sowas schönes wie Dauerauftrag

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Kann er sich nicht entscheiden? Beziehungsproblem

Hallo ihr Lieben, ich hoffe einer von euch ist noch wach, kann mir folgen und hat vielleicht ein paar Tipps:) Ich versuche das so kurz wie möglich zu erklären. Ein Junge ist seit 1 1/2 Jahren mit einer guten Freundin von mir zusammen. Sie sehen sich eigentlich jeden tag, da meine Freundin schon viel durchmachen musste und sich oft allein fühlt. Im Moment fährt sie jeden Tag zu ihm sobald er nicht mehr bei der Arbeit ist. Die beiden haben sich kennengelernt, weil der Junge vor ihrer Beziehung in eine andere Freundin von mir verliebt war, sie entschied sich aber für einen anderen mit dem sie auch bis vor ein paar Wochen zusammen war. Nur eine Woche später kam der Junge mit seiner jetzigen Freundin zusammen. Seine jetzige Freundin und die in die er vorher verliebt war sind auch heute gut mit mir und untereinander befreundet. Seit das Mädchen von vorher keinen Freund mehr hat haben sie und der Junge sich mehrmals getroffen (davon weiß seine jetzige Freundin, das Mädchen ist nur an Freundschaft interessiert.) Seit etwa 2 Wochen macht er ständig anspielungen wie hübsch er das Mädchen findet (seiner Freundin sagt er das nie) Und wie gerne er will dass sie abends mal zu ihm kommt und bei ihm schläft statt seiner Freundin. Das Mädchen weiß jetzt nicht was sie tun soll, sie sagt ihm er soll ihr sowas nicht sagen und traut sich jetzt nicht es seiner Freundin zu erzählen weil sie verletzt und sauer wäre. Wir wollen ihr das natürlich nicht verschweigen. Hat jemand einen Tipp wie wir am besten vorgehen? Wie ist das Verhalten des Freundes zu bewerten? Danke schonmal:)

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Er will das das Mädchen lieber beim ihm schläft als seine eigene Freundin? oO

Sorry, aber sowas sollte sie sich nicht gefallen lassen. Für mich liest es sich so als wäre er an dem Mädchen mehr als interessiert.

Sowas geht mal garnicht . Ich würde ihm einen tritt in seinen Hintern verschaffen

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Was sollst du denn bekommen an Gehalt ?

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Wie man schon sagte, wohl veranlagung. oder Rauchst du?

Ich kenne auch Leute die haben Zähne,teilweise schlimmer als jemand der nie putzt.

Doofe veranlagung :/

Aber hab mal gehört Zähne putzen mit Backpulver soll helfen

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Du GLAUBST du kannst ohne eine bestimmte Person nicht mehr Leben.

Oder weisst du es? nein =) Denn um es zu wissen musst du es ausprobieren.

Joar das Leben, Kostenlos angefangen und kostenpflichtig beenden. Das ganze Leben lang lernen und sich alles erarbeiten und schwuuuups alles weg und nicht mehr brauchbar.

Wird alles schon seinen Sinn haben. Das Leben ist schön.....

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Attest und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind zwei Welten.

Fakt ist. Du musst eine AU vorlegen. so kenn ich das

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Wenn du starke Blutung dabei hast würde ich dir raten mal zum Arzt zu gehen und denen das schildern und vielleicht mal eine Ultraschalluntersuchung zu machen.

es KÖNNTE durchaus sein das du an eine Blutungsstörung leidest.

Aber wie die anderen schon schrieben kann es auch einfach ganz normal sein.

geh am besten zu deinem frauenarzt

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