generell liegt es nicht deinem Ermessen zu sagen ob der Unterricht sinnvoll war oder nicht, dies ist deine Meinung aber Unterricht bleibt Unterricht welcher der Lehrer gestaltet wie er es für richtig hält (Hat aber auch Richtlinien)
Der Einzug des Handys ist gemäß der Hausordnung eine Folge die du damit einbüßen musst. Jedoch wie Oben schon geschrieben besagt die Schulordnung selbst, das das Gut (sprich dein Handy) noch am gleichen Tag zurückgegeben werden MUSS. Ansonsten wäre es alleine schon ein verstoß gegen die eigene Hausordnung. Dazu kommt dann ggf. der §858 BGB der schon genannt wurde ich dennoch hiermit nochmals den ersten Artikel zitiere:
§858 BGB
(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht)
....
Ich persönlich meine jedoch, dass dies dann eher einer Unterschlagung gleichkommt, da du gegen einer Regel verstoßen hast hast und die die Strafe abgeleistet hast in dem du das Handy abgegeben hast (Einverständniserklärung). Da es aber rechtlich heißt "Zwingend am gleichen Tag", wäre bzw. ist es ein Strafbestand der Unterschlagung
§246 STGB
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar
Ein Diebstahl ist es allerdings nicht, da du ihm/ihr das Handy herausgegeben hast bezüglich der Hausordnung. Diebstahl wäre es wenn er/sie dir das Handy z.B. aus der Tasche nimmt. Nur so nebenbei.