Wieso sind Geschmacksverstärker nicht verboten?
Die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen wird soweit ich weiß über eine EU-Richtlinie geregelt: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=URISERV%3Asa0003
Hierin steht z.B.: "Von der EU zugelassene Zusatzstoffe dürfen kein Gesundheitsrisiko darstellen und dürfen Verbraucher nicht irreführen. Für ihren Einsatz muss eine hinreichende Notwendigkeit bestehen und dürfen keine anderen Methoden zur Verfügung stehen."
Insgesamt gibt es wohl drei Grund-Kriterien, die ein Lebensmittelzusatzstoff erfüllen muss, um zugelassen zu werden:
- Er muss technisch notwendig sein
- Er darf den Verbraucher nicht täuschen
- Er muss nach wissenschaftlichem Stand der Forschung gesundheitlich unbedenklich sein
Mononatriumglutamat (E621) beispielsweise ist ein solcher Geschmacksverstärker. Da für E621 keine Gesundheitsschädlichkeit erwiesen ist, wäre der 3. Punkt erfüllt.
Die anderen beiden Punkte sehe ich allerdings als sehr kritisch: Ist ein Geschmacksverstärker technisch für die Herstellung notwendig? Wohl eher nicht. Und eine Irreführung der Verbraucher sehe ich ebenfalls: Das Produkt schmeckt besser und womöglich "gesünder" bzw. natürlicher als es eigentlich ist.
Wieso sind Geschmacksverstärker dann nicht schon längst verboten worden?