Antwort
Na ja, verboten ist es zwar nicht an Sonn u.Feiertagen zu grillen aber wenn die Lautstärke überhand nimmt gilt dies als Ruhestörung!! Da kann dann schon sein das die Polizei kommt!
Das Zauberwort heißt halt immer Rücksichtnahme wenn man um sich rum Nachbarn hat,die sich dann verständlicherweise durch zu laute Musik,Unterhaltung u s.w.gestört fühlen! Denn trotz allem,nicht zu vergessen ist es ja ein Feiertag u.oder ein Sonntag wo andere vielleicht ihre wohlverdiente Ruhe haben wollen!