Aufblendlicht nicht abgeblendet?
Servus , gerade eben war ich von der Arbeit auf dem Nachhauseweg . Als vor mir ein Mann mit einem blauen VW Pasat nur 60-70 kmh auf der Landstraße fuhr und bei der Ampel wartete gab ich ihm eine Lichthupe . Dieser machte ein paar Handzeichen , fuhr dann aber weiter . Für mich war die Sache gegessen bis er die nebelschluss leuchte anmachte und wieder mit der Hand Fuchtelte . Ich ließ mich dennoch nicht „provozieren“ . Als ich dann zuhause ankam merkte ich dass ich vergaß abzublenden. Es war Tag und der Grund war womöglich mein alter Peugeot bei dem mir das jetzt aber zum ersten mal passiert ist . Ich wollte keineswegs den Fahrer provozieren sondern ihn nur aufmerksam machen , dass 60 kmh vielleicht ein bisschen wenig auf einer freien Landstraße waren .
Ich mache mir wirkliche sorgen , da ich gelesen habe , dass es bis zu einer Freiheitsstrafe führen kann , da es unter Nötigung gelten kann.Deshalb würde ich mich über sinvolle Antworten und Ratschläge freuen;)
Grüße