http://www.n-heydorn.de/steuer.html Dieser Link ist für viele Dinge hilfreich. Auch als Gehaltsrechner.

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Steuerregeln für Geschenke an Geschäftspartner: • Geschenke bis 35 Euro pro Jahr und Person können Sie als Betriebsausgabe geltend machen. Beim Empfänger sind sie Betriebseinnahmen. Alternativ können Sie die pauschale Besteuerung mit 30 % übernehmen. Wenn Sie das tun, müssen Sie 2008 alle Geschenke an Geschäftspartner pauschal versteuern - Sie treffen also eine einheitliche Entscheidung für ein ganzes Jahr (Aufwandskonto Geschenke bis 35 Euro) • Geschenke über 35 Euro pro Jahr und Person können Sie nicht als Betriebsausgabe geltend machen. Ansonsten gelten dieselben Regeln wie bei Geschenken bis 35 Euro.(nicht abzugsfähige BA) • Streuartikel wie Einwegfeuerzeuge, Kugelschreiber usw. bis 10 Euro eignen sich zwar weniger als Weihnachtsgeschenk, dafür bleiben sie aber beim Empfänger ohne steuerliche Auswirkung.

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Soll es für die ESt-Erklärung sein? Wenn man vom Fach ist reicht Elster. Ansonsten würde ich den Lohnsteuerhilfeverein statt des StB wählen (preiswert und gute Qualität, denn die Leute dort kommen auch aus dem Fach). Kann man aber nur in Anspruch nehmen, sofern man Arbeitnehmer, Rentner, Beamter ist und keine gewerblichen Einkünfte hat - grob gesagt!

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1.Also in ESt-Erklärung der Eltern kann man die Studiengebühren nur als WK des Kindes ansetzen in der Anlage Kind, sofern das Kind dann auch Einkünfte und Bezüge (auch Bafög )hat, die > 7680 € im Jahr sind. Sonst hat es keine Auswirkung.

2.Als SoA gem §10(1)Nr.7 EStG gehen die Studiengebühren nur, wenn das Kind eine eigene ESt-Erklärung macht. Das macht aber nur Sinn, wenn es Einkommen hatte, worauf es Lohnsteuer entrichtet hat. - Denn wo nichts gezahlt, kann man auch nichts erstattet bekommen.

Tja, unser Staat, weiß schon, wie er zu Geld kommt, ohne dass die Reichen bluten müssen!

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