Ein Kleinunternehmen wird zum Einzelunternehmen über einem Umsatz von 17.500,00 Euro. (pro Jahr).
Ein Kleinunternehmen ist ein Kleinunternehmen, weil es sich von der kann der Umsatzsteuer (19%/7%...) befreien lassen hat. Und wenn es dann Umsatzsteuer befreit ist und aber dann mehr als 17.500,00 Euro eingenommen hat, wird es doch Umsatzsteuer pflichtig und wird zum Einzelunternehmen. Wenn du unter 17.500,00 Euro Umsatz machst, sparst du dir somit 19% Steuer, also die Umsatzsteuersteuer und hast mehr für dich. Das macht Sinn wenn du wenig Ausgaben hast, weil dann hast du mehr Gewinn, da du nur die Einkommensteuer zahlen musst. Wenn du unter den 17.500,00 als Kleinunternehmen als das Gegenteil nämlich viele Ausgaben hast, dann kannst du dir die 19% zurück holen. Mehr zu diesem verrechnen findest du bei Google/YouTube mit den Keywords Vorsteuer für Kleinunternehmer leicht erklärt, z. B.
Also: Jahr 1,2,3,4,5,6...
- Jahr 1: Im ersten Jahr deines Kleinunternehmens hast du ca. 8.000,00-9.000,00 Euro komplett steuerfrei. Und im ersten Jahr bist du eben Umsatzsteuer befreit bis 17.500,00 Euro Umsatz. Es fällt nur die Ekst. an. Es sei denn du hattest mega Ausgaben, dann fallen garkeine Steuern an. Da du ja diese abgesetzt hast. Also du hast z.B. 17.499,00 Umsatz gemacht und hattest aber 17.000,00 Euro Ausgaben, na dann zahlst du natürlich 0% Steuern.
- Jahr 2: Im zweiten Jahr deines Kleinunternehmens hast du wieder ca. 8.000,00-9.000,00 steuerfrei. Wenn du aber mehr Umsatz machst in diesem zweiten Jahr als 17.500,00 Euro, also z.B. 49.999,00 Euro, dann bist du auch immer noch Umsatzsteuerbefreit. Weil im zweiten Jahr du mehr als 17.500,00 Euro Umsatzsteuer Befreiung hast. Nämlich ganze 49.999,00 Euro Umsatsteuer Befreiung. Wenn du aber über 50.000,00 Euro kommst dann erst wirst du Umsatzsteuerpflichtig und würdest zu einem Einzelunternehmer werden.
- Jahr 3: im dritten Jahr hast du leider als Kleinunternehmer wieder wie im ersten Jahr 17.499,00 Euro Umsatzsteuer frei. Und wenn du darüber kommst z.B. mit 17.501,00 Euro Umsatz, musst du 19% davon auch noch abgeben und wirst vom Kleinunternehmer zum Einzelunternehmer.
- Jahr 4-1000: :D im Jahr vier ist es wie im Jahr 1 und 3, wenn du über die 17.500,00 Euro kommst, wirst du vom Kleinunternehmer zum Einzelunternehmer/in und Umsatzsteuerpflichtig.
ps: wenn du schon Mal Umsatsteuerpflichtig warst und wieder jetzt ein (anderes/neues) Gewerbe anmeldest kann es sein, dass du in manchen Fällen leider Umsatzsteuerpflichtig bleibst und nicht als Kleinunternehmer starten/weitermachen kannst. Frage hierfür beim Finanzamt einfach Mal nach.