Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist das Internet kein Rechtsfreier Raum. Jeder Betreiber einer Webseite oder Plattform unterliegt u.U. sogar mehreren nationalen Rechten: Dem seines Heimatlandes, des Landes, in dem die Inhalte gehostet sind und dem Land. in dem die Top Level Domain geführt wird (bei .de also Deutschland).

Yahoo ist ein amerikanisches Unternehmen und führt seine deutschsprachigen Inhalte unter einer .de Domain. Damit verstößt Yahoo mit diesem Verhalten sowohl gegen deutsche als auch gegen die (in Bezug auf Pornografie) wesentlich strengeren US-Jugendschutzgesetze. Darüber hinaus ist in den USA Prostitution und die Werbung dafür verboten; die Duldung eines Textes wie du ihn schilderst also auf jeden Fall strafbar.

In Deutschland greift hier § 184 STGB (Verbreitung pornografischer Schriften) http://dejure.org/gesetze/StGB/184.html

Fazit: Wenn Yahoo nicht reagiert, an die zuständigen Behörden melden; ggf. auch Strafanzeige erstatten.

Es kann nicht sein, dass sämtliche Verantwortung ausschließlich den Eltern zugeschoben wird. Niemand kann verlangen, dass sich die Eltern dauend daneben setzen, wenn die Kinder auf einer ausdrücklich jugendfreien(!) Plattform surfen. Yahoo hat eine Menge minderjähriger User; laut deren eigenen Nutzungsbedingungen steht die Plattform ausdrücklich Nutzern jeden Alters zur Verfügung, nicht jugendfreie und illegale Inhalte sind ausdrücklich untersagt. Damit kann Yahoo sehr wohl für Verstöße verantwortlich gemacht werden.

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Das haben die auch gemacht. Das Problem war, dass die Trafos und m.W. auch die stromerzeugenden Turbinen beschädigt wurden und dadurch ausfielen.

Bei einem AKW wird nicht die Strahlung direkt in Strom umgewandelt sondern durch die entstehende Hitze Dampf erzeugt, der wiederum Turbinengeneratoren antreibt. Der Strom aus den Turbinen ist aber zu stark um direkt ins Netz eingespeist zu werden, deshalb werden Trafos zwischengeschaltet. Von denen bekommt wiederum das Kühlsystem seinen Strom.

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Das ist in jedem Land anders geregelt.

In Deutschland gilt das Urheberrecht, das jedes geistige Werk schützt. Für die Fortsetzung eines Films braucht man daher die Zustimmung des ursprünglichen "Schöpfers", in deinem Fall also die des Ressigeurs bzw. im 2. Fall die des Buchautors. Möglicherweise wurden aber die Verwertungsrechte an eine Filmgesellschaft oder einen Verlag abgetreten, dann ist es deren Entscheidung.

Ob er die Zustimmung erteilt, bleibt dem Urheber (bzw. dem Rechteinhaber) selbst überlassen; einen Anspruch, die Rechte kaufen zu können, gibt es nicht. Deshalb gibt es auch keinen bestimmten Preis, den man dir nennen könnte. Das musst du mit dem Rechteinhaber selbst absprechen. Im Wesentlichen wird es davon abhängen, wie erfolgreich die ursprüngliche Geschichte schon verkauft wurde und wie erfolgsversprechend der geplante Film ist.

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Da ihr nicht direkt sondern über ein Reisebüro gebucht habt, sind die Stornogebühren des Veranstalters maßgebend, nicht die des Hotels. Am besten, ihr schaut mal in euren Reiseunterlagen nach, welche Regelungen dort angegeben sind.

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So arg viel kann man dabei nicht falsch machen :-)

Such dir eine Route, an der du an einem sauberen(!) Bach vorbei kommst. Nimm eine Longierleine mit, damit du dein Pferd anbinden kannst und es trotzdem genug Bewegungsfreiheit hat. Du könntest natürlich auch 50m Seil mitnehmen und eine Koppel bauen ;-)

Ganz wichtig: nimm dir genug zu trinken und auch was zu essen mit! Und achte darauf, dass der Ausflug nicht zu lange für dich wird; wenn es deine erster ist, können 4 Stunden schon ganz schön anstrengend werden. Für dich, nicht fürs Pferd. Bevor deinem Pferd die Puste ausgeht, tut dir schon lange der Hintern weh ;-)

Viel Spaß! :-)

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Abgeschoben werden kann er sobald er wegen einer Straftat verurteilt wurde und die Schwere der Tat dies rechtfertigt oder er Wiederholungstäter ist. Ebenso kann er auf Gerichtsbeschluß abgeschoben werden, wenn von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. In beiden Fällen ist eine Rückkehr nach Deutschland i.d.R. ausgeschlossen.

Falls er keine Aufenthaltsgenehmigung hat, also lediglich geduldet wurde, kann er jederzeit auch ohne Gerichtsbeschluß ausgewiesen werden. Das wäre dann auch der einzige Fall, in dem er wieder einreisen dürfte.

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Die 1% aus den 74.000,- sind schon OK; schließlich ist es eine Anschlußfinanzierung und kein neues Darlehen. Mit einer regelmäßigen Anpassung der Tilgung an die Restschuld würde das Darlehen praktisch nie ganz bezahlt.

Was mir aber so gar nicht passt: Warum sollt ihr den BSV vorzeitig auflösen und einen neuen abschließen (der dann wahrscheinlich wieder vorzeitig aufgelöst wird)? Der BSV war doch zur Ablösung gedacht, oder nicht? Besser wäre es, die volle Restschuld zu finanzieren und zur Fälligkeit des BSV eine Sondertilgung zu vereinbaren. Naja, Wüstentot ist nicht gerade für kundenoptimierte Verträge bekannt..

Holt euch besser Vergleichsangebote von anderen Bausparkassen, könnte günstiger werden! Bei einer anderen BSK wäre es auch eine Neufinanzierung und damit die Tilgungsrate niedriger.

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Der Beschluß liegt dann schon vor. Zum einem kann der Anwalt die Herausgabe der Vebindungsdaten beantragen, begründet mit einer beabsichtigten Abmahnung zur Abwendung eines Strafverfahrens. Zum anderen -das ist der häufigere Weg- kann er nach erfolgter Strafanzeige Akteneinsicht und Aussetzung des Ermittlungsverfahrens beantragen, auch wieder mit Hinweis auf die beabsichtigte Abmahnung. In diesem Fall wird das Verfahren eingestellt, wenn die Abmahnung akzeptiert wird.

Grundsätzlich dient eine Abmahnung der Umgehung eines Strafverfahrens und soll gleichzeitig eine Wiederholung der Tat verhindern. Wenn man schon einmal wegen eines gleichen oder ähnlichen Deliktes verurteilt oder abgemahnt wurde, ist eine weitere Abmahnung nicht mehr zulässig. Wesentlicher Bestandteil ist daher eine Unterlassungserklärung.

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Bevor du fragst, was deine Mutter verdienen muss: Wieviel bist DU bereit, dafür zu tun? Wieviel Freizeit bist du bereit zu opfern, jeden Tag, egal ob nach der Schule bzw. in ein paar Jahren nach der Arbeit, am Wochenende und an Weihnachten, Ostern usw.(Pferde kümmern sich nämlich nicht um Feiertage)? Und das ganze die nächsten 15-20 Jahre? Ein Pferd kann locker mal 30 Jahre alt werden, so lange muss es Tag für Tag versorgt werden.

Gekauft ist ein Pferd schnell; ein vernünftiges Freizeitpferd bekommt man schon mal für 2.000,- €. Dazu brauchst du noch Sattel, Zaumzeug, Stallhalfter, Abschwitzdecke usw., macht locker nochmal das selbe. Der Unterhalt kommt da schon deutlich teurer: Stall ab ca. 250,- im Monat; meistens aber nur für Vereinsmitglieder, ansonsten kostets mehr. Also Mitgliedsgebür noch dazu (bei uns 130,- im Jahr). Haftpflichtversicherung ab 80,- pro Jahr, Hufschmied, Tierarzt... Die hier bereits genannten 300,-/Monat reichen ganz sicher nicht aus, eher 400,-

Geh lieber in einen Reitverein und nimm eine Reitbeteiligung! Kostet höchsten 50,- und macht weniger Stress.

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Damit du endgültig Ruhe hast:

An die

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Postfach 11 03 63

50656 Köln

Per Einschreiben / Rückschein

GEZ-Teilnehmernummer: XXXXXXXXX - Abmeldung meiner Rundfunkgeräte vom <Datum>

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Zusendung des ausgefüllten Formulares am <Datum> zeigte ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zum dort angegebenen Datum an. Leider wird diese Abmeldung bis heute von ihnen in rechtswidriger Weise ignoriert.

Ich verweise ausdrücklich darauf, dass ich meine Abmeldung korrekt entsprechend der Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) und Ihrer Formularanforderungen vorgenommen habe.

Den Hinweis am Schluss Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben. Gegenteilige Unterstellungen hätten keinerlei Rechtsgrundlage.

Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem Ihnen zugesanden Formular um eine Abmeldung handelt und keinesfalls um einen "Antrag auf Abmeldung", über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.

Ich teile die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten und anderer, dass die GEZ rechtswidrig agiert

  • wenn sie nach einer formgerechten GEZ-Abmeldung ehemaliger Rundfunkteilnehmer die Anerkennung dieser Abmeldung verweigert,

  • wenn die GEZ Abmeldende unter Druck setzt, um die näheren Abmeldeumstände zu erfahren,

  • wenn die GEZ dabei die Herausgabe von Personen- und Adressdaten Dritter verlangt,

  • wenn die GEZ Nachweise dafür fordert, bei wem und wo in welchem Zustand die bisher bereitgehaltenen Rundfunkgeräte verblieben sind.

Sollten Sie meine beiliegende Abmeldung nicht anerkennen oder von mir ähnliche Angaben oder Nachweise erzwingen wollen, werde ich den Vorgang umgehend meinem Rechtsanwalt übergeben. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.

Nur rein vorsorglich erinnere ich daran, dass Versuche des Rundfunkgebühreneinzugs durch Zahlungsaufforderungen oder Kontoabbuchungen für zukünftige Monatszeiträume, für die ich bereits abgemeldet und daher nicht mehr gebührenpflichtig bin, den Straftatbestand der Gebührenüberhebung nach § 352 StGB erfüllen könnten.

Ich bitte Sie eindringlichst, mir binnen der nächsten 14 Tage den Eingang und die formale Richtigkeit der beigefügten Abmeldung schriftlich zu bestätigen, und ebenso, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten Personendaten als Rundfunkteilnehmer vorgenommen haben.

Ich kann Ihnen nur dringend anraten, diese Aufforderung Ernst zu nehmen. Sämtliche Rechtsfolgen gingen bei Missachtung voll zu Ihren Lasten. Sofern durch eine Missachtung Straftatsbestände erfüllt würden, weise ich darauf hin, dass Straftaten nur vonb natürlichen Personen, nicht von Unternehmen oder Organisationen begangen werden können; straffällig wäre in einem solchen Fall somit nicht die GEZ sondern die dafür verantwortlichen Mitarbeiter persönlich.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

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"Richtige" Menschen gibt es schon seit mindestens 200.000 Jahren. Wenn man den ausgestorbenen Neanderthaler dazu zählt (der uns übrigens sehr ähnlich war), sogar noch wesentlich länger.

Nachweisen lässt sich das über archäologische Funde. Das müssen nicht nur Knochen sein; die sind sogar eher selten, da sie relativ schnell verrotten. Viel häufiger sind Siedlungs- und Werkzeugreste: Die ältesten Tonkeramiken z.B. sind über 10.000 Jahre alt. Das lässt sich über das sogenannte Thermo-Illumienszenzverfahren nachweisen. Vereinfacht erklärt: Durch das Brennen wird Keramik quasi energetisch "aufgeladen"; es werden Isotope eingeschlossen, die bei nochmaligem Erhitzen dann Licht abgeben. Je länger der Brennvorgang zurück liegt, desto schwächer das Leuchten. Damit kann man ziemlich genau feststellen, wann so ein Tonkrug hergestellt wurde.

Bei Werkzeugen aus Stein kann man oft das Alter indirekt bestimmen. Dazu werden sogenannte Leitfossilien mit der Radiocarbonmethode ausgewertet. Leitfossilien sind Tier- oder Pflanzenreste in der selben Bodenschicht. Wenn z.B. ein alter Knochen neben so einem Faustkeil liegt, muss er etwa zur selben Zeit in den Boden gelangt sein, also sind Faustkeil und Knochen auch etwa gleich alt. "Etwa" bedeutet in der Archäologie plus/minus ein paar Jahrzehnte.

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Nachdem der Router vorher im Keller angeschlossen war, eine Frage: Ist die TAE-Dose oben direkt mit der Telefonleitung verkabelt oder über eine TK-Anlage? Wenn direkt: Ist es der selbe Anschluß oder ein anderer? Anders gesagt, habt ihr oben überhaupt ein DSL-Signal?

Falls ja: Evtl. Kabel zu Splitter und DLAN vertauscht? Es sind ja oftmals die simpelsten Dinge, die man übersieht...

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Da der AN aus einem Ausbildungsverhältnis übernommen wurde, gibt es natürlich keine Probezeit. Fristlos geht daher schon mal nichts.

Das zweite Problem ist der befristete Arbeitsvertrag: Der ist grundsätzlich von beiden Seiten einzuhalten. Im Klartext: Ebenso wie der AG grundsätzlich nicht vor Vertragsende kündigen kann, ist auch der AN bis zum Ablauf des befristeten Vertrags gebunden. Der AG kann also auf Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses bestehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vertraglich vereinbart wurde.

Die einzige Möglichkeit ist hier tatsächlich ein Aufhebungsvertrag. Die Gründe, die eine vorzeitige (evtl. sogar fristlose) Kündigung rechtfertigen würden, willst du nicht wirklich haben ;-)

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Na sowas, du hast mit 14 auf dein Idealgewicht zugenommen? Sowas aber auch..

Mädel, du wirst in den kommenden Jahren noch mehr zunehmen, bis du endgültig ausgewachsen bist. Verabschiede dich von dem Gedanken, du könntest das Gewicht deiner Kinderfigur halten! Du steckst mitten in der Pupertät, da spielen auch mal die Stoffwechselhormone verrückt. Auf deutsch: Du wirst die nächsten Jahre mal ein paar kg mehr und genauso schnell wieder weniger haben. Das gibt sich von selbst, kein Grund zur Panik.

Und erst recht kein Grund für unnötige Diäten. Du bist mitten in deiner körperlichen Entwicklung; alles was du jetzt deinem Körper antust, ziehst du dein Leben lang mit. Wenn du deinen Stoffwechsel jetzt auf Mangelernährung trimmst (biologisch betrachtet ist eine Diät nichts anderes), wirst du später dein Leben lang mit deinem Gewicht zu kämpfen haben. Dein Körper hat dann nämlich nur gelernt, jedes Fitzelchen Energie zu verwerten und ggf. als Fett einzulagern (für den Fall, dass wieder magere Zeiten kommen ;-) ).

Wenn du bei deinem optimalen Gewicht schon glaubst abnehmen zu müssen, bist du in ein paar Jahren magersüchtig. Mein Wort drauf.

Nur für den Fall, dass ich es heute noch nicht erwähnt habe: Dürr ist NICHT schlank!!! Dürr ist hässlich. Da stehen die Jungs nicht drauf.

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Du hast gute 15kg zu wenig; d.h. du hast gar nicht mehr genug Muskelmasse, um auch nur die (eigentlich schon zu wenigen) Kalorien zu verbrennen. Genau genommen kann bei dir außer Knochen und inneren Organen nicht mehr viel da sein.. Dir ist klar, dass du gerade dem Tod von der Schippe springst? Und das ist noch nicht ausgestanden.

Aber um auf die eigentliche Frage zurück zu kommen: Wie gesagt, im Moment hast du noch zu wenig Muskeln, um die Energie zu verbrennen. Entsprechend baut dein auf extreme Mangelernährung getrimmter Körper z.Zt. alles, was er nicht sofort verwertet, in dringend benötigte Muskelmasse um. Sobald du wieder etwas mehr Muskeln aufgebaut hast, reichen dir die Kalorien schon nicht mehr zum Zunehmen; du musst dann also mehr essen. Sobald du Normalgewicht hast, wirst du bei den für dein Alter normalen ca. 2.500kcal liegen. Damit nimmst du dann weder zu noch ab. Aber das hat dir dein Arzt sicher auch schon erklärt.

Was deinen Kommentar mit den 700kcal weiter unten sowie deine früheren Fragen betrifft: Du machst hoffentlich eine Therapie? Sonst können sich deine Verwandten und Freunde in absehbarer Zeit für immer von dir verabschieden.

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Um das schaffen zu können, müsstest du schon zu dick zum Seilspringen sein ;-)

Im Ernst: Um überhaupt in so kurzer Zeit 5kg abnehmen zu können, müsstest du schon mindesten 30kg Übergewicht haben. Das geht nämlich nur, wenn genügend Ausgangsmasse da ist ;-)

Ansonsten wäre das nur durch extreme Mangelernährung bei gleichzeitiger körperlicher Überanstrengung möglich - was dich aber auch ziemlich sicher auf die Intensivstation befördern würde. Unabhängig von deinem Gewicht oder Körperfett benötigt man auch bei einer Diät ein Minimum an Energie und Nährstoffen. Unter 1500kcal pro Tag wird's gesundheitsschhädlich. Solltest du bereits im Normalgewicht liegen, ist weiteres Abnehmen fast IMMER schädlich!

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Mädel, tu der selbst einen Gefallen und geh zum Arzt! Knapp untergewichtig und du fragst ob du zu dick bist?! kopfschüttel Du brauchst ganz offensichtlich professionelle Hilfe. Und zwar dringend!

Ach ja, falls ich es heute noch nicht erwähnt habe: Dürr ist HÄSSLICH!

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