Damit du endgültig Ruhe hast:
An die
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Postfach 11 03 63
50656 Köln
Per Einschreiben / Rückschein
GEZ-Teilnehmernummer: XXXXXXXXX - Abmeldung meiner Rundfunkgeräte vom <Datum>
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Zusendung des ausgefüllten Formulares am <Datum> zeigte ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zum dort angegebenen Datum an. Leider wird diese Abmeldung bis heute von ihnen in rechtswidriger Weise ignoriert.
Ich verweise ausdrücklich darauf, dass ich meine Abmeldung korrekt entsprechend der Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) und Ihrer Formularanforderungen vorgenommen habe.
Den Hinweis am Schluss Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben. Gegenteilige Unterstellungen hätten keinerlei Rechtsgrundlage.
Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem Ihnen zugesanden Formular um eine Abmeldung handelt und keinesfalls um einen "Antrag auf Abmeldung", über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.
Ich teile die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten und anderer, dass die GEZ rechtswidrig agiert
wenn sie nach einer formgerechten GEZ-Abmeldung ehemaliger Rundfunkteilnehmer die Anerkennung dieser Abmeldung verweigert,
wenn die GEZ Abmeldende unter Druck setzt, um die näheren Abmeldeumstände zu erfahren,
wenn die GEZ dabei die Herausgabe von Personen- und Adressdaten Dritter verlangt,
wenn die GEZ Nachweise dafür fordert, bei wem und wo in welchem Zustand die bisher bereitgehaltenen Rundfunkgeräte verblieben sind.
Sollten Sie meine beiliegende Abmeldung nicht anerkennen oder von mir ähnliche Angaben oder Nachweise erzwingen wollen, werde ich den Vorgang umgehend meinem Rechtsanwalt übergeben. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.
Nur rein vorsorglich erinnere ich daran, dass Versuche des Rundfunkgebühreneinzugs durch Zahlungsaufforderungen oder Kontoabbuchungen für zukünftige Monatszeiträume, für die ich bereits abgemeldet und daher nicht mehr gebührenpflichtig bin, den Straftatbestand der Gebührenüberhebung nach § 352 StGB erfüllen könnten.
Ich bitte Sie eindringlichst, mir binnen der nächsten 14 Tage den Eingang und die formale Richtigkeit der beigefügten Abmeldung schriftlich zu bestätigen, und ebenso, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten Personendaten als Rundfunkteilnehmer vorgenommen haben.
Ich kann Ihnen nur dringend anraten, diese Aufforderung Ernst zu nehmen. Sämtliche Rechtsfolgen gingen bei Missachtung voll zu Ihren Lasten. Sofern durch eine Missachtung Straftatsbestände erfüllt würden, weise ich darauf hin, dass Straftaten nur vonb natürlichen Personen, nicht von Unternehmen oder Organisationen begangen werden können; straffällig wäre in einem solchen Fall somit nicht die GEZ sondern die dafür verantwortlichen Mitarbeiter persönlich.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)