Ab der Steuerklärung nächstes Jahr kannst du den Pauschbetrag geltend machen. Ansonsten gibt es bei gdb 20 keine Nachteilsausgleiche.
Hast du denn mal in die Versorgungsmedizinischen Grundsätze geschaut ob die Bewertung so richtig ist?
Wenn du denkst das dir mehr zustehen würde, zb weil nicht alle Einschränkungen berücksichtigt wurden oder die Höhe des gdb nicht "passt", würde ich dir raten einen Widerspruch zu machen.
Denn wenn du arbeitest wäre ab gdb 30 eine Gleichstellung möglich womit du mehr Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben hättest.
Am besten um die Frist zu wahren einen Formlosen Widerspruch nach dem Motto... lege Widerspruch gegen den Bescheid ein und bitte um Akteneinsicht. Begründung des Widerspruch folgt nach Einsicht der Akten.
Oft findet man bei Durchsicht der Akten noch einiges zum begründen. Ärzte die nicht angeschrieben wurden. Arztberichte aus denen gar keine Einschränkungen hervor gehen sondern lediglich Diagnosen stehen usw. Sodass das Amt einige Einschränkungen gar nicht berücksichtigen konnte.
Oder man selbst hatte beim Antrag gar nicht seine Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben so geschildert das ein Arzt der einen nicht kennt diese nachvollziehen kann.
Dann macht ein Widerspruch oft Sinn. Verlieren kannst du in deinem Fall nicht wirklich etwas.