Wenn in Deinem Tracking steht: "Saulheim, Deutschland - Die Auslandssendung wurde im Export-Paketzentrum bearbeitet. " dann ist die Sendung auch dort. Pakete werden dort zwischengelagert, bis irgendwann mal ein Container voll ist ist oder die Kapazität für den Weitertransport am/im/zum Flughafen vorhanden ist. In der Regel kann das Paket dann schon mal 3 Wochen dort herumliegen, ohne das etwas passiert. Bei der Premium-Variante sollte das Paket " eigentlich" direkt innerhalb von Deutschland zum Flughafen gehen, tut es aber meistens nicht. Was geholfen hätte, wären die blauen Premium Aufkleber (blau mit roter Schrift "Premium DE" und einem Strichcode). Nur sind diese Aufkleber und der Strichcode so klein, dass Du mehrere davon auf die Sendung kleistern solltest (von jeder Seite ein paar Stück), damit schon beim Startpaketzentrum erkannt wird .. aha .. Premium-Sendung, Verwechsele diese Aufkleber nicht mit den blauen Luftpostaufklebern für die Briefpostprodukte! Nach 3 Tagen - ohne weiteren Scan - kannst Du eine Laufzeitbeschwerde bei der DHL machen. Du bekommst dann eine Bearbeitungsnummer. Immer und immer wieder anrufen und nachfragen. Die Premium-Variante, die Du meinst, ist ein Postprodukt. Es wird im Zielland auch mit der Post ausgeliefert. Im asiatischen Raum i.d.R. aber mit EMS. Mit DHL Express (noch teuerer) kannst Du nur Papier (Dokumente) versenden, keine Waren. Erst wenn Du im Tracking siehst, dass Dein Paket einen zweiten Trackingcode der mit "CL" anfängst bekommen hat, gehts wirklich weiter. Mit diesem "CL" Code kannst Du die Sendung auch auf der EMS Seite von China tracken. Wenn das Paket in China zugestellt wurde, kannst Du erneut eine Beschwerde bei der DHL machen, um wenigstens Dein Zusatzentgelt für den Premium Versand zurückzubekommen. Ich hoffe, der Status hat sich bis jetzt schon geändert?
Wenn Ihr Euch das Auto von der Gastfamilie leiht, um mal schnell Brötchen zu holen ist das wohl noch in Ordnung. Aber "heiss" wird die Sache nur, wenn ein Kratzer reinkommt oder etwas anderes passiert. Ich würde das mit dem Mietwagen über ein deutsches Portal, wie z.B. www.automieten.in buchen .. das könnt Ihr auch noch von jedem Internetanschluss in den USA machen .. Das sind dann i.d.R. auch feste Endpreise. Manchmal ist es günstiger einen lokalen Autovermieter zu nehmen, nur ob Ihr dann die Zeit und Lust habt, die genauen Vertragsklauseln zu lesen, ist fraglich ... und im Hinterkopf trotzdem immer daran denken, falls etwas passieren sollte .. was dann??!! Mit dem Mindestalter, da hilft am Besten beim Autovermieter nachfragen! Viel Spass bei Eurem Trip!
Schau mal hier http://www.rotaris.de/product_info.php/info/p324_Kartons-zum-Blumenversand.html
.. oder auf http://www.wieistmeineip.de/speedtest/
z.B. auf http://www.doclernetworks.net/
Stelle bei Deinem bisherigen ALGII Träger einen formlosen "Antrag auf Zustimmung zum Unzug", begründe diesen und füge ein Wohnungsangebot bei. Erkundige Dich vorab beim neuen ALGII Träger, ob die neue Wohnung "angemessen" ist. Ggf. schriftlich und füge diesem ebenfalls das Wohnungsangebot bei. Der neue ALGII Träger wird Dir dann möglicherweise mit einer Tabelle antworten, welche Wohnkosten dort "angemessen" sind. Dies wiederum reichst Du beim alten ALGII Träger ein, um die Angemessenheit des neuen Wohnraums nachzuweisen. Passt das alles, wird Dir i.d.R. der Umzug - einschliesslich Umzugskosten und Kaution (jedoch keine Maklergebühren) - bewilligt.
Grundsätzlich hat jeder ein Freizugikeitsrecht gem. GG bei der Niederlassung seines Wohnsitzes. ALGII Bezieher sind jedoch gehalten, einige Formalitäten im Vorfeld zu erledigen, um einen Umzugstourismus, auf Kosten der Allgemeinheit, zu vermeiden.
Als Zeuge muss er vor Gericht (, Staatsanwaltschaft, Polizei) erscheinen und wahrheitsgemäss aussagen. Er muss als Zeuge das wiedergeben, was er wirklich gesehen (und gehört) hat. Wenn ein Zeuge in einen Delikt u.U. "verwickelt" ist, kann es passieren, dass das Gericht (o.ä.) den Zeugen in seiner Vernehmung darauf hinweist, dass er sich nicht selbst belasten muss. Bei polizeilichen Vernehmungen ist es durchaus üblich, jemanden als Zeugen vorzuladen, weil er erscheinen und aussagen muss. Bei bestimmten Anhaltspunkten, die Vernehmung als Beschuldigter fortgesetzt wird, es sei denn der Beschuldigte nimmt seine Rechte wahr. Ein Beschuldigter muss sich nicht zu der Sache äussern. Das darf ihm auch nicht negativ nachgesagt werden. Ein Zeuge benötigt keine Rechtsschutzversicherung! Eine solche kann auch nicht nachträglich bzw. rückwirkend abgeschlossen werden. In dem Fall, dass er Beschuldigter sein würde, wäre nicht der Tag der Vernehmung, sondern der Tatzeitpunkt für die Beurteilung des Versicherungsfalls für die Rechtschutzversicherung massgeblich. Bei Straftaten (ausser u.U. Körperverletzung im Strassenverkehr) übernimmt keine Rechtschutzversicherung die Kosten!
Ein Asylbewerbver kann grundsätzlich schon heiraten, wenn er "ehefähig" ist. Da Asylbewerber aus einigen Ländern, die Ehefähigkeit aufgrund mangelnder Dokumente oder unklarer Identität (vorübergehend) nicht nachweisen können, düfte sich eine Eheschliessung nach deutschem Recht schwierig gestalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Asylbewerber einen deutschen Staatsbürger oder Ausländer heiratet. Über den Aufenthaltsstatus entscheiden die Ausländerbehörden, nicht das Standesamt.
Du solltest Dich auf jeden Fall schonen.
Gute Besserung!
Ob ein Hund das darf hat i.d.R. nichts mit dem EU Heimtierausweis zu tun, sondern mit den Einreisebestimmungen und den Quarantänebstimmungen des jeweiliges Landes. Reisen ausserhalb der EU können mit Haustieren deshalb sehr schwierig sein und sind auch mit Terminen (amtstierärztiches Zeugnis nicht älter als 3 Tage, Impfungen etc.), Kosten und Rennereien verbunden. Erkundige Dich vor Antritt einer Reise bei dem zuständigen Konsulat Deines Reiselandes und informiere Dich dort. Möglicherweise stehen die zu erbringenden Formalitäten und Quarantänezeiten in keinem Verhältnis zur Reise.
Wenn "die Kuh vom Eis ist" meint man sprichwörtlich damit, dass ein Problem (oder andere Situation) gelöst ist. Wenn die Kuh also "noch nicht vom Eis ist", ist noch alles offen.
Bitte gehe zu einem Urologen. Er wird Dich untersuchen und Deine Prostata, Nieren etc. untersuchen. Wenn die Prostata z.B. vergrössert ist, kann es zu den von Dir genannten Symptomen kommen. Dies passt auch zu Deinem Alter. Das wäre sicher nicht "normal", was Deine Schlaf- und Lebensqualität angeht. Aber auch hier gibt es in der heutigen Zeit schon sehr wirksame Medikamente. Z.B. bei einer entzündeten Prostata kann z.B. die von Dir geschilderte Problematik auch auftreten, wobei der Urologe m.S. Dir dann Antibiotika verschreiben wird. Nach dieser Therapie sollten die Probleme "verschwinden". Der alleinige Besuch beim Hausarzt ist zur Abklärung der Beschwerden eher nicht geeignet.
Solche koordinierenden Aufgaben übernimmt der Hausarzt. Er wird Dich, auch aufgrund Deiner Angaben zur Krankengeschichte, befragen und untersuchen. Ggf. wird er Dich zur weitergehenden Untersuchung an einen Facharzt überweisen oder Blutuntersuchungen in einem Labor durchführen lassen. Einfach mal so zum Arzt gehen und mal "durchchecken" lassen, wie beim Auto der TÜV es macht, ist in Deutschland (auch aus Kostengründen) unüblich. So werden einige Untersuchungen erst dann in Auftrag gegeben, wenn ein bestimmter Verdacht, aus den Angaben Deiner Kranken(vor)geschichte besteht. Wenn dies der Fall ist, übernehmen auch die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten hierzu. Bei bestimmten Altersgruppen werden von den gesetzlichen Krankenkassen auch (sog.) Vorsorgeuntersuchungen angeregt und bezahlt. Eine hundertprozentige Garantie, dass Du "komplett gesund" bist, gibt es allerdings so gut wie nie.
Der Psychologische Dienst des AA will Deine Leistungsfähigkeit für Deine (neue) Tätigkeit testen. Dies dient Deinem Arbeitsvermittler (des AA ) für weitere Entscheidungen. Bei einer sechs stündigen Dauer verlaufen die Tests meist mit Fragebogen, um Deine Konzentration und Leistungsfähigkeit zu ermitteln. Sei an diesem Tag besonders konzentriert, auch für die persönlichen Gespräche mit einem Psychologen. Hinterfrage hier bestimmte Fragestellungen, wenn Du diese nicht verstehst bzw. den Sinn nicht gleich erkennst! Frage ihn auch abschliessend nach seiner Beurteilung, wenn er nicht von selbst daruf zu sprechen kommt. So sitzt Du nicht danach im Ungewissen. Es gibt verschiedene Wege als "Computerinteressierter", z.B. auch als Speditonskaufmann, Bankkaufmann u.v.a.m. So pauschal kann man Dir dazu kein Rat geben, da hier Dein Leistungsvermögen unbekannt ist.
Viel Erfolg!
Ein Arzt wird einen Selbstzahler i.d.R. nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abrechnen. Dazu wird er grundsätzlich Untersuchung, Beratung, Behandlung (je nach dem was er macht) in Rechnung stellen. Es liegt bei dem Arzt, ob er den Rechnungsbetrag sofort kassiert oder erst später eine Rechnung erstellt und diese mit der Post verschickt oder durch Dritte verschicken lässt.
Nach der Berufsordnung kann ein Arzt mittellose Patienten umsonst behandeln. Er muss es jedoch nicht.
Wenn schulmedizinische Behandlungen bereits ausgereizt sind, kannst Du es mit "BESPRECHEN" sicherlich mal probieren. Es ist jedoch keine Garantie, dass es hilft. Warscheinlich "hilft" hierbei der Placebo-Effekt. Eine andere THERAPIEFORM wäre eine Therapie mit speziellen Fischen. Siehe auch http://www.dr-fisch.at/knabberfische/index.php Diese Behandlungen führen i.d.R. Heilpraktiker durch. Mehr zu diesem Thema kannst Du auch ergooglen "fisch therapie bei neurodermitis" oder "psoriasis behandlungsmethoden", "Ichthyotherapie".
Alles Gute und viel Erfolg!
Ohne ein Bussgeldverfahren zu eröffnen, wird die "Herabsetzung der Messgeschwindigkeit" unmöglich sein. Wenn Du vorhast, Einspruch einzulegen, solltest Du einen Anwalt einschalten. Im Bussgeldverfahren bei Gericht können dann Gutachter Aussagen zum Messergebnis machen ... und unter Umständen den 1 km/h noch zu Deinen Gunsten "herauskitzeln" - vorausgesetz - Du bist "Ersttäter". Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht .. und ohne Verkehrsrechtschutzversicherung o.ä. .. ein teurer Spass, im Fall des Unterliegens. Bitte lese auch mal die Artikel des ADAC zu diesem Thema: http://bit.ly/ox9Guu
Wenn dort nur "Bitte frankieren" auf dem Umschlag steht, solltest Du die Sendung freimachen.
"Durch die Wahl des Freimachungsvermerks steuern Sie Ihre Portokosten. Sie wollen die Kosten für Ihre Kunden übernehmen? Dann verwenden Sie als Text für den Freimachungsvermerk "Entgelt zahlt Empfänger" (oder ähnliche Formulierung). Sie wollen, dass Ihre Kunden sich an den Kosten beteiligen? Dann verwenden Sie eine der folgenden Textvarianten: "Bitte ausreichend freimachen" oder "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand" (oder ähnliche Formulierung). In diesen Fällen zahlen Sie als Empfänger nur für die nicht ausreichend frankierte Werbeantwort. Der Text (in der Freimachungszone) muss immer schwarz oder dunkelfarbig, 2- bis 4-zeilig, zentriert und horizontal sein." (Quelle und weitere Informationen http://www.deutschepost.de/werbeantwort - FAQ )
In diesem Fall bezahlt der Empfänger das Porto für Dich. Zum Beispiel grosse Unternehmen und Versicherungsunternehmen wollen damit ihren Kunden die Kommunikation per Brief erleichtern.
In Deutschland hast Du freie (Zahn-)Arztwahl. Du kannst zu Deinem Zahnarzt gehen. Eventuell musst Du dort nochmal eine Praxisgebühr zahlen (sofern nicht befreit).
In dem Bereich der Rippengegend verlaufen auch - teilweise empfindliche - Nervenbahnen. Diese können ggf. solche stechenden bzw. ziehenden Schmerzen verursachen, die ein Patient dann so "empfindet" als kämen sie ursächlich von innen. Dies ist insbesondere nach sportlicher Aktivität sehr warscheinlich. Die Leber selbst, kann solche "Schmerzen" nicht verursachen, eine Lebererkrankung - im fortgeschrittenem Statium - schon, meist aufgrund der Gewebeerweiterung in dem Bereich. Diese wird aber meist als "Druck"-Schmerz empfunden. Wenn die Beschwerden nicht nachlassen, solltest Du jedoch einen Arzt aufsuchen! Bei starken Schmerzen gehe bitte in ein Krankenhaus!
Gute Besserung!