nein du brauchst da die Kontodaten vom Empfänger (wenn du die selber eingeben musst meistens sind die da vorgegeben wenn du mit einem link auf die seite kommst wenn du was so bei einem onlineshop bezahlen willst)

in der regel brauchst du nur deine BLZ und deine LegitimationsID samt Pin fürs onlinebanking (wichtig du musst bei deiner bank onlinebanking haben)

wenn du das alles hast nur die tan eingegeben die du aufs handy bekommst oder (im falle der sparkasse) am pc mit so einem gerät und deiner EC-karte generieren kannst

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schau mal unter www.softairsektor.de ist eine richtig gute Seite da bestelle ich auch öfters. Die Anmeldung ist etwas umstänedlich, weil du da eine Kopie deines Ausweises hinschicken musst.

Ansonsten findest du da auch Sniper-Softairs als AEG, Feder- oder Gasdruck.

Ich hoffe ich konnte dir bei deiner Suche helfen

P.S.: wenn die mal einen Lieferengpass haben kannst du dich auf die Merkliste setzen lassen, die teilen dir dann sofort mit wenn die gewünschten Artikel wieder vorrätig sind

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Körperverletzung? (13 jahre alt, strafe?)

Hallo Leute, ich brauch euren Rat! Letztends war ich auf Chorfahrt, von der Schule aus & an einem Abend ist es mit dem Sohn vom Chorleiter etwas eskaliert. Ich nenn ihn jetzt einfach mal M. Wir waren früher echt gute Freunde & haben uns alles erzählt.. Aber jez erstmal zum Streit.. Eine gute Freundin & ich sind in das Zimmer der Jungs gegangen, da dort alle waren. Dann hat meine Freundin ein Deo von einem anderem Jungen genommen & kurz dran gerochen. M. ist auf einmal total ausgerastet & hat ihr das Deo aus der Hand geschlagen. Wir waren erstmal total überrascht & wussten nicht was wir von diese Situation halten sollten, er war zwar kleiner als wir, aber total stark. Wir wussten immernoch nicht, was wir sagen sollten, da schubste er meine Freundin. Ich schubste ihn von ihr weg. Dann hat er mich gedrehten & und ich bin erstmal zurück getreten. Dann hat er sie an den Haaren gezogen. Dann habe ich gesagt 'man zieht keinen Mädchen an den Haaren!' & hab ihn versucht wegzuschubsen. Dann hat er sie losgelassen & gesagt 'sie ist kein Mädchen, sie ist potthässlich' . Dann sind meine Freundin & ich erstmal weggegangen, weil wir überfordert waren. Dann sind wir später zurückgekommen, da wir das nochmal klären wollten. Wir hatten eine lange Auseinandersetzung, in der wir uns gegenseitig ziemlich hart beleidigt haben. Dann ist es wieder handgreiflich geworden.. Er hat meiner Freundin den ganzen arm aufgekratzt & mich so in den Nacken gekniffen. Dann war aber Chorprobe & wir sind da erstmal alle hingegangen. Während der Probe hat meine Freundin angefangen zu weinen, da M. einen wunden Punkt bei ihr getroffen hatte in der Auseinandersetzung vorher. Dann sind wir rausgegangen & wir haben vor dem Zimmer der Jungs gewartet. Ich war so wütend. Dann war die Probe zuende & M. kam & sagte 'war ja klar, dass ihr hier auf mich wartet' & dieser Ausblick in seinem Gesicht hat mich richtig aggressiv gemacht & ich hab ihm einmal richtig fest ins Gesicht geschlagen. Da war total viel Blut. Sein Vater, der Chorleiter, war richtig wütend. & eig wurde mir gesagt, dass das aus der Welt geschafft wurde & alles geklärt ist. Aber M. wurde anscheinend operiert, da iwas an seiner Nase gebrochen war. Heute ist ein Brief vom Schulleiter gekommen, wo drin stand, dass ich mich rechtfertigen soll. Das mache ich ja auch! Ich stehe ja dazu.. Jez wollte ich wissen was so passieren kann? Also ich bin 13 jahre.. Können die mich iwie verklagen? Den die ganze Familie hat einen richtigen Hass auf mich.. Wär total nett wenn ihr mir iwie antworten könnt (:

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Also das ist ein bisschen komplexer. Von der gesetzlichen Seite aus wird nichts kommen da du noch unter 14 bist und somit als nicht strafmündig gilst. Siehe hier

Personen, die zur Tatzeit jünger als 14 Jahre sind (also "Kinder" im Sinne des Gesetzes), können somit nicht bestraft werden. Das Familiengericht kann jedoch außerhalb des Strafverfahrens bestimmte Maßnahmen anordnen. Wird dennoch ein Strafverfahren gegen ein Kind eingeleitet, so ist es nach § 170 Abs. 2 StPO durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht einzustellen.

Die andere Seite ist die Zivilrechtliche Seite und da sieht es schon ein wenig anders aus:

Unbeschadet dessen können jedoch zivilrechtliche Ansprüche gegen das Kind und eventuell gegen die Aufsichtspflichtigen (z. B. Haftung für Aufsichtspflichtverletzung) geltend gemacht werden, da die Deliktsfähigkeit nach anderen Kriterien zu beurteilen ist als die Strafmündigkeit.

Was der Brief von deinem Schulleiter angeht (da es sich um eine schulische Chorfahrt handelte) ist dies eine Sache die man ernst nehmen sollte. Dies kann für dich doch ernstere Konsequenzen haben. Zum einem wirst du dazu Stellung nehmen können, zum anderen wird es ein gespräch mit deinen Eltern geben. Von der schulischen Seite stehen einige Sanktionen zur Verfügung die auf dich zukommen könnten (Klassenkonferenz welche dann "Strafen" im Sinne von Unterrichtsausschluss für 2 Wochen oder Schulverweis entscheiden).

Im übrigen wird man dich für das erste nicht belangen können hierbei handelt es sich meines Erachtens (wenn sich das so abgespielt hat) als "Notwehr im Affekt", anders sieht die Sache mit der verbalen Außeinandersetzung aus, dort kann man ihm eine Körperverletzung vorhalten da er (so wie ich das verstanden habe) von sich aus handgreiflich geworden ist (ob es durch eine Provokation gewesen ist mag vielleicht sein oder auch nicht)

Anders zu bewerten ist die letzte Sache, wo du von dir aus ohne vorherige Eskalation ihm einfach eins auf die Nase gegeben hast. Dazu habe ich oben schon erläutert was auf dich zu kommen kann.

Ich persönlich finde gerade in dem Alter von 13 Jahren, dass Gewalt einfach nicht sein muss (gerade weil du ihm die Nase zertrümmert hast), Zivilcourage mag ja richtig sein nur muss man eindeutig die Grenze erkennen die du meines Erachtens mit dem letzten völlig überschritten hast.. Ich hoffe das ganze ist dir eine Lehre und du lässt dich nicht mehr zu so einer Dummheit hinreissen (im übrigen, um deine Stimmung nicht ganz zu vermiesen finde ich es gut, dass du deine Freundin in den ersten Situationen verteidigt hast)

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Ein Mieter, der bei einem Vermieter zur Untermeite wohnt und einen Teil seiner Räume benutzt, kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Hat der Vermieter jedoch im Mietvertrag bestimmt, dass die gesetzliche Regelung anzuwenden ist,hat er sich diese Änderung zuzurechnen. Er kann deshalb nur mit der gesetzlichen Frist kündigen. da es ein Formularmietvertrag mit den üblichen Fristen ist, sind es drei Monate.

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schwierig zuschüsse werden dir wohl versagt denn du kannst ja zuhause umsonst wohnen...ist leider die realität von der Wohngeldstelle. Wenn du regelmäßiges einkommen hast (was auch genügend hoch ist) kann man ja so ausziehen.....

Es gibt da schon einge Möglichkeit: Du kannst dir eine Wohnung nehmen, wenn die Eltern als Bürge mit im Mietvertrag aufgenommen werden. Einen Antrag auf Wohngeld und Auszug aus der elterlichen Wohnung musst du detaliiert begründen, warum das Zusammenleben mit deinen Eltern unmöglich ist. Dort solltest du dich vielleicht mal mit dem JA vor Ort zusammensetzten, diese können dir bei deratigen Dingen helfen und beraten dich auch sehr gerne.

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kommt immer darauf an ob er es wert ist und inwiefern er dich enttäuscht hat

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Hey, also wenn sie eine Fehlgeburt hatte muss sie dort bleiben und darf nicht wieder nach Hause gehen. Und das man Dienstag den Rest macht ist völlig aus der Luft gegriffen. Man geht doch nicht zu einer Geburt und dann bekommt man gesagt man mache morgen weiter obwohl der Kopf schon draussen ist gg

Lass dir da nichts erzählen. Das mit dem Recht ist so eine Sache informiere dich mal bei pro-familia wie es da aussieht ich kenn nur die Rechte ab Geburt (Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung usw.)

Hoffe konnte dir mit der Antwort behilflich sein

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Die Bücher kenne ich die Habe ich selber gelesen die sind echt super!!! Die sond von Wolf Serno und heissen

Der Wanderchrirug Die Chirurg von Campodios Die MIssion des Wanderchirurgen Die Liebe des Wanderchirurgen

in den Büchern kommt genau das vor was du oben angegeben hast. Und wenn nicht, diese Bücher sind es trotzdem wert gelesen zu werden ;) ;) Bei Fragen PN

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Also ich musste die Formeln für Bremswegs/reaktionsweg beantworten und woran man erkennt, dass das Fernlicht an ist.

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Also soll auf dem ersten Registerblatt die Summen angezeigt werden von den anderen 4 Registern. Dies ist ganz Simpel

=SUMME( und dann klickts du die Felder in jedem Blatt an ) FERTIG

so habe ich mein Haushaltsbuch geschrieben ;)

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meine ex frau macht mich fertig, ich weiss nicht mehr weiter

hallo zusammen,

kurz zu mir, ich habe meine frau 1997 kennen und lieben gelernt, (jugendliebe). 2003 haben wir geheiratet, haben 2 gemeinsame kinder, 7, und 3 jahre. am 6 november 2011 sagte sie zu mir unsere ehe ist aus. für mich war das ein schlag ins gesicht. habe einige tage gebraucht um es erst mal zu verarbeiten. wir wohnten noch zusammen. als ich nach und nach mitbekommen habe das sie ständig mit jemanden anders kontakt hat, virtuell und auch über telefon. habe einige nachrichten durch zufall gelesen. immer wenn ich sie darauf angesprochen habe hat sie gesagt ist nix. ich wollte es einfach nicht glauben da ich so verletzt war. sie ist dann für eine woche zu meiner mutter gemacht mit den kindern. wärend ich auf arbeit war hat sie mir heimlich unterlagen geklaut wegen unterhalt zu beantragen. hat ja nach der trennung neue freunde die trennungen schon durch gemacht haben. und einige tipps bekommen. wir sind immer mehr aneinander geraten.....ich habe zu ihr gesagt ich sage jedem wie du wirklich bist...zb bei facebook weil keiner mir glaubte das es von ihr kam. sie nahm vorsorglich das lankabel mit auf arbeit damit ich nicht ins i-net konnte. ich hatte aber noch eins da so das ich eine verbindung herstellen konnte. habe aber nix weiter gemacht da ich es nur aus wut gesagt habe. das hat sie aber nicht so gesehen. sie kam nach der arbeit nach hause sah das alles und drehte völlig durch. zog überall die kabel raus, machte das modem ab, war richtig aggressiv so habe ich sie in den 14 jahren nicht einmal gesehen. darauf hin habe ich sie an den armen fest gehalten und gebeten mir das zeug wieder zu geben. sie weigerte sich und fuchtelte mit dem zeug vor mir rum ich hatte richtig angst. darauf hin habe ich sie von mir weg gedrückt bzw geschoben und an den armen fest gehalten. habe sie auf die couch geschoben und das zeug erneut verlangt. aber sie lies nicht ab...war richtig wütend. hat mir in die hüfte gefasst und zu gedrückt mir taten die rippen weh und ich hatte ein hämatom größer als ihre hand. unser sohn (7) kam in das wohnzimmer und sah einiges und sagte wir sollen aufhören. wir haben ihn ins bad geschickt zum zähne putzen. ich habe dann mir gesagt lass sie soll sie das zeug behalten und habe mich zurück gezogen. sie legte das zeug ins bad auf die waschmaschine und ging zu unserem sohn mit ins bett. ich bin dann mit hinterher und habe gesagt das es mir leid tut was er gesehen hat und das es nicht wieder vor kommt. meine frau ist dann zu einer freundin und kam erst ca 0 uhr wieder nach hause. und sagte mir...wenn dich meine freundin auf der straße trifft ohne kinder greift sie dir ins gesicht und lachte dabei. saß noch ca 2 stunden in der küche und spielte auf ihrem handy rum bevor sie ins bett ging. ich hatte frühschicht und schlief schon seit einigen tagen in der stube auf der couch. bin dann wie immer früh los. als ich nach hause kam habe ich erfahren das sie beim arzt war wegen den roten flecken am arm vom festhalten.

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Dies ist eine unschöne Situation, die selbige habe ich mit meiner ExFrau schon durch und stehe wieder vor einen ähnlichen Problem. Die Unterlagen werden vor Gericht, sollte es zu einem Unterhaltsverfahren kommen nicht bewertet, da es Entwendung deines Eigentums ohne dein Einverständnis ist (dies war bei mir jedenfalls vor Gericht so). Es klingt für mich so, als würde sich dort ein heftiger Rosenkrieg anbahnen, was alleine schon aus Sicht der Kinder vermieden werden sollte. Ich denke ein ruhiges, klärendes Gespräch wird nichts bringen anhand deiner geschildert Situation. Das mit den Flecken auf dem Arm ist so eine Sache, hier wird sich die Frage stellen, wer damit nun angefangen hat (mit der Körperlichen Auseinandersetzung). Hast du schon eine Räumliche Trennung (eigene Wohnung) in Betracht gezogen, in vielen Fällen hilft es, wenn die Ehe wirklich vorbei ist. Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht oder wie verhält es sich da???

Für weitere Fragen (da ich selbige Situation schon hatte) stehe ich gerne zur Verfügung

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Meiner Erfahrung nach laufen die ProTrain Addons unter PTP und unter dem MSTS, habe beide Spiele und beides ausprobiert, läuft Problemlos. Empfehlen würde ich auf Grund der Steuerung doch mehr den MSTS, dort ist die Steuerung übersichtlicher als beim PTP

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