Wenn dir aus betrieblichen Gründen zu diesem Zeitpunkt gekündigt wurde, also per 22., dann ist das so. Evtl. Minusstunden können Dir bei einem Stundenkonto abgezogen werden. Bestand keines, also hatte dein Arbeitgeber zu wenig Arbeit für dich, dann ist das egal, er muß dich voll bezahlen. Nach der Kündigung mußt du aber auf keinen Fall mehr arbeiten, du könntest ja schon in einem anderen Arbeitsverhältnis stehen, was aber nicht ausschlaggebend ist!
Hier wird mit dem Jahresdurchschnitt gerechnet. Wenn in deinem Vertrag lediglich die Stunden, nicht aber der Stundenlohn genannt sind, ist das korrekt.
Also ich wußte schon als Kind, dass ich Kinder wollte, da mir unser Familienleben sehr gefallen hat. Aber als ich mit 16 mein erstes bekam, war ich mir nicht mehr so sicher. Heute habe ich drei, würde aber, wenn ich nochmal die Wahl hätte, später Kinder bekommen. Aber ich hätte auf jeden Fall welche!
Kaufst du fertigen Salat, dann ja, hast du ein Rezept inclusive Dressing dann auch, ansonsten nicht..
Natürlich kann es das! In der Familie ist es doch ähnlich! Vater, Mutter, Oma, oder auch Tanten oder Geschwister sind Ansprechpartner, evtl. Auch in verschiedenen Belangen. Ein größeres Netzwerk an Bezugspersonen macht auch vieles einfacher und leichter, sodass sich dein Kind auch nicht gleich im Stich gelassen fühlt, wenn mal einer ausfällt..LG
Du kannst, je nach Arbeitsvertrag, zum 15., oder Monatsende kündigen. Wenn du jetzt zum 28. gekündigt hast, ist dies dein letzter Arbeitstag. Also steht einem neuen Vertrag zum 1. nichts im Weg. Du solltest Form- und fristgerecht gekündigt haben. Evtl. Überstunden kannst du in dieser Zeit noch absetzen, oder Dir ausbezahlen lassen. Urlaubsansprüche ebenso.