Man schaut immer das die "Werkskante" nach innen verläuft, mann hat dadurch zwar einen höheren verschnitt aber dies ist zu tolerieren. Zu 99 % Prozent geht das immer! Sollte dies einmal nicht möglich sein wird je nach Material Feinsteinzeug Steinzeug oder Steingut durch angepasste Methoden der Schnitt geschliffen. Entweder durch einen Aufsatz für den Winkelschleifer oder durch ein gewöhnliches "Schleifpad"

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Das ist eine schwierige Sachlage. Ein solcher Fehler kann, aber darf keinesfalls passieren! Leider Gottes, und das kann ich als gelernter Fliesenleger, aus der Praxis sagen, wird heutzutage aus verschiedenen Gründen sehr sehr viel "gepfuscht" Eine Eigentumswohnung ist sehr preisspielig daher ist sowas sehr ärgerlich. Gott sei dank scheint der Bauträger da sehr kulant zu sein, es gibt nämlich leider auch andere Fälle. Zu der Ausführung ist zu sagen, das eine Verlung von Steingut (Wandfliesen) im Verfahren ( Fliese auf Fliese) eine genauste Überprüfung der Tragfähigkeit des Untergrundes benötigt. Da es sich hier aber um einen Neubau handelt ist davon auszugehen das diese vorhanden ist. Muss man so eine Vorgehensweise akzeptieren?? Die Antwort darauf ist das diese nicht unüblich ist da es Kosten spart und schneller bzw. einfacher ist. Dies wird in der Praxis daher sehr oft angewendet wen die nötigen Kriterien vorliegen. Rechtlich gesehen ist dies meines wissens nach eine "Grauzone" da diese Verlungsweisse nicht normlich geregelt ist. Abschließend ist aber zu sagen das bei korrekter Ausführung dies sicherlich Jahrzehnte "halten" wird.

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