Ich denke, das Pflegegeld ist nicht pfändbar. Es gibt zwei Teile, einmal den materiellen Aufwendungsersatz für das Kind und zum anderen eine Art Vergütung für die Pflegeleistung, Erziehungsbetrag genannt. Die Pauschale für den Ersatz der Aufwendungen macht mehr als zwei Drittel des Pflegegeldes aus und ist auf keinen Fall pfändbar, weil zweckgebunden nur für das Kind zu verwenden. Beim Rest, also dem Erziehungsbetrag, bin ich mir nicht 100%prozentig sicher, ob es pfändungsfrei ist. Da habe ich im Internet beim Recherchieren gerade unterschiedliche Äußerungen gelesen.
Ich finde es generell problematisch für die Mithilfe der Kinder im eigenen Haushalt Geld zu bezahlen. Da sträubt sich mir innerlich etwas dagegen. Wenn man es denn trotzdem so handhabt, finde ich 12 Euro ziemlich wenig. Wie lange dauert es denn? Ich finde einen Stundenlohn von 5 Euro angemessen. Dauert es also ca. 4 Stunden, würde ich für das Fensterputzen 20 Euro erwarten.
Wir haben sehr schlechte Erfahrungen mit congstar. Gott sei dank nur im Mobilfunk-prepaid-Bereich. Wenn ich im Internet "Congstar" und "Beschwerde" eingebe, zeigt Google z.B. folgendes:
"Die Geschichte von Congstar oder “Sie ticken wohl nicht richtig” auf http://www.thierhoff-consulting.de/wordpress/?p=40
Nachdem ich das gelesen habe, bin ich nicht mehr so sauer über meine eigenen Ärgernisse mit Congstar.
Also mein Rat: Wenn irgendmöglich, lieber einen anderen Anbieter suchen.
Anwälte sind auch Menschen mit Fehlern. Es ist schwer aus den wenigen Infos heraus einen Rat zu geben. Aber, um mein Recht würde ich schon kämpfen! Bei http://www.kennstdueinen.de kann man sich Bewertungen von Anwälten ansehen und sich einen guten raussuchen. Vielleicht weiß der einen guten Rat. Außerdem kannst du in dem Internet-Portal den früheren schlechten Anwalt entsprechend deinen Erfahrungen bewerten! Vielleicht íst er ja auch mit einem Hinweis auf diese Möglichkeit zu einem Kompromiss bereit. Viel Glück.
Ja, so wie im Mietvertrag vereinbart wird abgerechnet (nach Anzahl der Personen oder qm Wohnfläche). Bei Verbräuchen, die gezählt bzw. abgelesen werden, hast du sicher dann weniger zu zahlen. Aber die Grundgebühren (auch beim Strom) sind ja feste Beträge, die fallen trotzdem voll an. Du bist dann sicher benachteiligt. Eine extra Gesetzgebung für deinen Fall gibt es da nicht. Das stelle ich mir auch schwierig vor, denn jeder der mal verreist, hätte dann das gleiche Recht und müsste sich ständig beim Vermieter ab- und anmmelden. Und wer längere Zeit Besuch hat, verbraucht mehr Müll, Wasser usw. und sollte mehr Nebenkosten zahlen? Außerdem gibt es Menschen, die denken ökologisch und trennen den Hausmüll, andere nicht. Die Ökos könnten dann auch das Recht einfordern z.B. weniger Müllgebühren zu zahlen. Eine Abrechnung der Nebenkosten nach Verbrauch berücksichtigt schon zum Teil An- oder Abwesenheit. Was besseres gibt es meiner Ansicht nach zur Zeit nicht.
Dieses Problem hatten wir damals erst auch. Wir mussten so ein Wohnungssteuer-Vordruck fürs Amt ausfüllen und es wurde geprüft. Aber eine Zweitwohnungssteuer musste nicht gezahlt werden. Die Begründung war, weil mein Kind nur ein Bett im Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung hatte und keine "ganze" zweite Wohnung.
Vielleicht ist es ja bei Euch ähnlich.
Ja nach Faulheit sieht es wirklich nicht aus. Es ist aber nicht möglich aus der Ferne zu spekulieren. Hier im Forum weiß ja auch niemand, wonach die Ärzte bisher gesucht und getestet haben. Ich würde einfach auch weitere Ärzte aufsuchen, aber zielgerichtet nach Empfehlungen, nicht pauschal. Man hört immer wieder in den Medien, dass manche Leute viele Ärzte besucht haben, bis die richtige Krankheit diagnostiziert wurde. Nicht aufgeben und viel mit dem Sohn reden. Mehr Ideen habe ich leider auch nicht. Viel Erfolg
Ja fundive hat recht, das zählt wie Eigennutzung. Die Kosten für den Steuerberater hättet Ihr vorher ausgeben sollen. Jetzt ist es zu spät. Ohne Mieteinnahmen kann man nix bei der Steuererklärung angeben. Und die gezahlten Betriebskosten sind nur ein durchlaufender Posten und keine Miete. Man könnte nur für die Zukunft was ändern: Einen Mietvertrag machen, der auch zwischen Fremden üblich ist!(wenn mindestens 75 % der ortsüblichen Miete vereinbart wird,wird es vom Finanzamt anerkannt). Den Mieteinahmen stehen dann Eure Kosten gegenüber: Zinsen der Hypothek (natürlich nur der Zinsanteil von der Einliegerwohnung), Abschreibungen und weitere, aber nicht umlegbare Betriebskosten. Aber ob sich der ganze Aufwand lohnt, hängt auch von Eurem Grenzsteuersatz ab und dem Einkommen der Mutter.
Ja, das hört sich nach knappen, verfügbaren Mitteln an. Ob der Unterhalt noch korrekt ist, kann man so schlecht einschätzen. Weitere unterhaltsberechtigte Kinder haben auf jeden Fall Einfluss auf die Berechnung. Den Betrag von 307 Euro kann man jedenfalls nicht in der Düsseldorfer Tabelle finden. Da wurden sicher Zu- oder Abschläge einberechnet. Eigentlich müßte doch der Vater einen Nachweis über die Berechnung besitzen, so dass man es nachvollziehen kann. Weiterhin zählt als Abschlag - was hier noch nicht erwähnt wurde - das halbe Kindergeld, also 75 Euro. Geht man davon aus, dass es schon einbezogen wurde, kommt man auf 392 Euro (307+75)Unterhaltsgeld. (In der Düsseldorfer Tab. steht bei 1900 Einkommen 384 Euro). Das passt doch etwa. Es sieht nicht so aus, als würde es viel weniger Unterhalt werden. Das leibliche Kind der Frau zählt meiner Ansicht nach hier nicht. Viel Glück und nicht unterkriegen lassen
Man könnte besser einen Rat geben, wenn man genauere Informationen hätte. Die formalen Wege wurden jedenfalls schon gut beschrieben. Manchmal helfen sie aber auch nichts, nämlich wenn der Schuldner kein Geld hat.(Da kann man zehn mal im Recht sein. Das Mahnverfahren und Gericht kosten nur noch mehr Geld.) Meine Methode war bisher in solchen Fällen persönlich mit den Menschen sprechen, wo das Problem liegt usw. Wenn der andere die Forderung anerkennt und nur kein Geld hat, kleine Raten vereinbaren. Dazu sind die meisten bereit. Viel Glück
Ich habe damals mit meinen Kindern diese Sparvorgänge spielerisch eingeführt. Ein Sparbuch wurde gebastelt und ich war die Bank. Wenn die Kinder Taschengeld bekamen, entschieden sie selbst, wieviel davon an die "Bank" ging und zahlten es bei mir ein. Das waren auch Kleinstbeträge. Wir vereinbarten einen Zins und am Jahresende rechneten die Kinder selbst ihre Zinsen aus, schrieben sie ins Sparbuch ein und ich habe gegengezeichnet. Wenn sie etwas brauchten, "hoben sie etwas Geld ab". Der Vorteil, man weiß immer Bescheid. (Ich habe mich aber nicht eingemischt in die Entscheidungen) Heute als Erwachsene können sie sehr gut mit Geld umgehen.
Die Bank gibt den Auftrag, damit sie ein realistisches Kreditangebot machen kann. Aber die Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Will man aber das Gutachten auch sehen bzw. in Kopie besitzen, (denn ich dachte immer, was man bezahlt hat, bekommt man auch) - Pustekuchen, ist nicht. Das sind Interna, sagt die Bank. So erging es uns.
Neben den vielen guten Infos möchte ich noch ergänzen: Ich habe mir ein Buch dazu gekauft: "Ratgeber Pflegekinder, Erfahrungen, Hilfen, Perspektiven" von Irmela Wiemann und andere Bücher zum Thema aus der Bibliothek ausgeliehen. Aber die hier schon genannten Internetseiten bieten auch viele Infos. Befinde mich auch gerade im Prüfungsverfahren (ob geeignet oder nicht.) Man muss viel Geduld mitbringen. Ich denke, wenn dieses dann geschafft ist, ist es eine tolle Lebensweise.
Interessante Idee eine Zeitspende wie eine Geld- oder Sachspende zu behandeln. Aber die Steuergesetzgebung sieht keine steuerliche Begünstigung von Zeitspenden vor. Da muss dir die Freude über das Erreichte in deinem Ehrenamt genügen.
Eine Stelle im öffentlichen Dienst kann eine Angestelltenstelle oder eine Beamtenstelle sein. (Deshalb sind Lehrer auch manchmal Angestellte oder Beamte) Ich denke, dies ist historisch gewachsen. Für die Einstellung als Beamter muss man eine Beamtenausbildung in einer der Laufbahnkategorien mittlerer Dienst, gehobener Dienst oder höherer Dienst absolvieren. In der Regel soll man unter 32 Jahre alt sein und muss seine Gesundheit begutachten lassen. Leute mit einer schlechten Gesundheitsprognose werden nicht verbeamtet, wegen der Gefahr, dass die Person dienstunfähig wird. Nach der Ausbildung wird man "Beamter zur Anstellung" und bewirbt sich auf freie, ausgeschriebene Beamtenstellen. Setzt man sich erfolgreich gegen Mitbewerber durch und erhält die Stelle, wird man zum "Beamten auf Lebenszeit" ernannt.
Gute Frage, ich bin da auch etwas hin- und hergerissen. Neige aber eher zu nicht denunzieren. Das erinnert mich so an DDR-Zeiten. Mit der Frau reden ist keine schlechte Idee, aber egeal wie sie reagiert, ich würde mein Wissen nicht weitergeben. Eine gute Nachbarschaft wär mir wertvoller, als dem Staat mit ein paar Euro, die er eh nicht spürt bei dem Milliardenloch, auszuhelfen. Ich bezweifle auch, dass der Steuerzahler etwas davon hätte, wenn mehr Leute ihre Nachbarn anschwärzen. Eher würden weitere soziale Leistungen gekürzt, als weniger Steuern erhoben.
Es kommt häufig vor, dass der neue Vermieter ein Schriftstück über Mietschuldenfreiheit verlangt mit Unterschrift des vorigen Vermieters. Nach einem Arbeitgeber zu fragen, da habe ich so meine Bauchschmerzen. Es gibt Millionen Menschen ohne Arbeit, die müssen auch irgendwo wohnen. Häufig zahlt da das Sozialamt (oder Arbeitsamt) pünktlich und sicher. Da muss man sich nicht sorgen. Die Kaution ist auch wichtig. Und wie andere schon schreiben, der Eindruck, den die Interessenten machen, fließt in die Entscheidung ein und ob sie zu den "alteingesessenen" Bewohnern eines Hauses passen.
Haftpflichtvers. muss sein, ohne Zweifel, ist auch nicht teuer. Und über eine Hausratvers. freut man sich auch, wenn sie einem in Ausnahmesituationen hilft. Ob diese Situationen jemals eintreten, kann man eben nicht vorhersagen. Ich hatte bisher nur dreimal einen Fahrraddiebstahl als Hausratschaden. Dann war ich nicht mehr rentabel als Kunde und die Versicherung kündigte mich. (Ist meine Interpretation) Jetzt lebe ich schon 3 Jahre ohne Hausratvers. und habe ein gebrauchtes, häßliches Fahrrad angeschafft. Das klaute bisher niemand. Allerdings will ich für Notfälle (große Schäden) mit hoher Eigenbeteiligung wieder eine Hausratvers. abschließen.
Ich hab mal kurz auf die Postbankseite geschaut. Die Bedingungen fürs QuartalSparkonto hören sich umständlich an. Fürs gesamte Sparguthaben 0,5 % und fürs Quartalsguthaben einen abgestuften Bonus. Ich verstehe nicht den Unterschied. Außerdem gibt es den hohen Werbebonuszins nur für über 50.000 Euro Einlage. Es gibt genug normale, unkomplizierte Tagesgeldkonten mit besseren Zinssätzen. Und wenn ich mal im Ausland Geld abhebe, kann ich das auch vom Girokonto. Ja, manchmal kostet es Gebühren. Aber wie häufig kommt dies schon vor?