Theoretisch kann man einen Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erfüllt werden, das gilt für beide Seiten, z. B. auch für den Annieter, wenn Du die Rechnung nicht bezahlst, aber auch umgekehrt, wenn der Anbieter Dir seine Leistungen nicht zur Verfügung stellt.
In der Praxis ist es aber echt schwer, weil die am längeren Hebel sitzen.
Wenn es tatsächlich am Anbieter liegt, würde ich schriftlich mit Fristsetzung auf eine Mängelbehebung bestehen, dann noch einmal eine Nachfrist setzen, dann schriftlich kündigen, wenn immer noch keine Leistung erbracht wird.
Allerdings wirst du das Handy, welches Du zum Vertrag bekommen hast, bezahlen oder zurück geben müssen.
In der Praxis werden die sich jedoch echt quer stellen, sodass evtl. sinnvoll ist, einen Anwalt hinzuzuziehen.