Im Mietvertrag steht nur, dass Schönheitsreperaturen vorgenommen werden müssen, jedoch nicht wann. Also kein Satz, dass sie renoviert übergeben werden muss.
"Offensichtlich seid Ihr Nachmieter, die in die Rechte und Pflichten des Vormieters eintreten"
Im Grunde sind wir Nachmieter, ja, aber das steht nirgends und wir haben die Wohnung vom Vermieter gemietet und nicht vom Vormieter. Die Vormieter wollten jediglich früher aus der Wohnung als zum Auszugstermin und wir haben Ihnen die Wohnung einen Monat früher abgenommen. Ich sehe da nciht, dass wir in die Rechte und Pflichten des Vormieters eintreten müssen.