Ab 21 km/h Überschreitung: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre:

http://knoellchen.eu/german/index.php/probezeit-2

Wenn deine Freundin mit dem Auto ihrer Eltern gefahren ist, dann kriegen die Eltern einen Anhörbogen. Die müssen ihre Tochter aber nicht als Fahrerin benennen. Mit viel Glück wird sie dann auch nicht als Fahrerin ermittelt.

Falls die Mutter einen Anhörbogen bekommt, in dem steht, dass ihr die Tat vorgeworfen wird, sollte sie eventuell in Erwägung ziehen, das Ganze auf sich zu nehmen.

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Für die Probezeitmaßnahmen kommt es leider auf den Tatzeitpunkt an. Dass die Maßnahmen erst Monate nach dem Bußgeldbescheid kommen, muss als normal bezeichnet werden und liegt an den behördlichen Zuständigkeiten. Näheres zur Probezeit:

http://knoellchen.eu/german/index.php/probezeit-2

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Leider fehlen die zeitlichen Angaben. Man müsste wissen, ob schon ein Aufbauseminar absolviert wurde. Wenn bislang keine Probezeitmaßnahme absolviert wurde, dann heißt das, was die Probezeit angeht: Teilnahme an einem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Weitere Infos zur Probezeit:

http://knoellchen.eu/german/index.php/probezeit-2

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Wegen des Unfalls: Voraussichtlich 35 Euro Verwarnungsgeld. Es sei denn, der Unfallgegner wurde verletzt (Schleudertrauma), dann kann auch ein Strafverfahren folgen. Ist aber nach Ihrer Schilderung nicht zu erwarten.

Bei 40 km/h Überschreitung außerorts: 120 Euro und drei Punkte.

Wegen der Probezeit: Verwarnung und Empfehlung einer verkehrspsychologischen Schulung.

Sie sollten sich auf jeden Fall verteidigen, um das Bußgeldverfahren in die Länge zu ziehen. Solange der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig ist, können Sie bei einem weiteren Verstoß die dritte Stufe der Probezeitmaßnahmen nicht erreichen. Dritte Stufe = Fahrerlaubnisentziehung! Hier steht's:

http://knoellchen.eu/german/index.php/probezeit-2

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Keine eintragungspflichtigen Verstöße, keine Probezeitmaßnahmen. Hier steht das Wichtigste zur Probezeit: http://knoellchen.eu/german/index.php/probezeit-2

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Es passiert gar nichts. Du musst auch nicht auf der Bußgeldstelle vorbeikommen, selbst wenn du geladen wirst. Wobei ich davon ausgehe, dass die im Moment deine Personendaten ja nicht haben. Ich nehme an, du wurdest mit dem Auto deiner Eltern geblitzt. Wie sollen die dich also laden? Manchmal werden die Nachbarn gefragt oder eine Eiwohnermeldeamtsauskunft eingeholt, um zu prüfen, wer noch unter der Anschrift wohnt. Wirst du innerhalb der dreimonatigen Verjährungsfrist als Fahrer ermittelt, kannst du dich immer noch verteidigen. Falls nicht, kriegt der Halter eventuell eine Fahrtenbuchauflage. http://knoellchen.eu/german/index.php/ablauf-eines-bussgeldverfahrens

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Die Kfz-Haftpflicht ist für die Schäden deines Unfallgegners zuständig.

Eine Vollkasko bezahlt dir deine Schäden an deinem Fahrzeug. Das ist wichtig, wenn du (teilweise) Schuld an dem Unfall warst. Dann muss ja die Haftpflicht vom Gegner (teilweise) nicht zahlen.

Wenn du deine eigenen Schäden gegen den Unfallgegner durchsetzen willst, zahlt die Rechtsschutz die Gerichts- und Anwaltskosten. Verkehrsrechtsschutz ist aber auch bei Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten (Blitzer) sehr nützlich. Meiner Meinung nach ist das der wichtigste Leistungsbereich einer Rechtsschutzversicherung überhaupt. Es macht überhaupt keinen Sinn, den rauszunehmen.

http://knoellchen.eu/german/index.php/rechtsschutzversicherung

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Ein Monat Fahrverbot könnte wegen Beharrlichkeit kommen, weil es eben zu viele Verstöße innerhalb kurzer Zeit waren. Ein Jahr Führerscheinentzug kommt auf keinen Fall. Ich setze voraus, dass du nicht in der Probezeit bist.

http://knoellchen.eu/german/index.php/wann-droht-ein-fahrverbot

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Ein Zeugenanhörungsbogen, der an den Arbeitgeber gerichtet ist, unterbricht die Verjährung nicht. Die verjährungsunterbrechenden Tatbestände findest du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__33.html

Davon ist aber (voraussichtlich) keiner erfüllt. Auf jeden Fall Einspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen. Einspruchsfrist: 2 Wochen! Nicht versäumen!

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Ein Fahrverbot gibt es, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war. Maßgeblich ist der zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie. Falls es zu einem Fahrverbot kommen sollte, mal hier reinschauen:

http://knoellchen.eu/german/index.php/rote-ampel-uberfahren

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Der Anhörungsbogen muss nicht ausgefüllt werden. Erstmal Akteneinsicht nehmen und schauen, ob das Foto überhaupt zur Identifizierung ausreicht. Und bloß keine Einlassung vor Akteneinsicht abgeben.

http://knoellchen.eu/german/index.php/ablauf-eines-bussgeldverfahrens

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Eine Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Schulung teilzunehmen: http://knoellchen.eu/german/index.php/wp_super_faq/welche-besonderheiten-gelten-in-der-probezeit

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Bei 0,91 Promille (Blutalkohol) kommt es darauf an, ob du verkehrsbezogene Ausfallerscheinungen hattest oder nicht. Falls ja, wirst du wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt. Dann kriegst du eine Sperrfrist und der Führerschein ist mindestens 6 Monate weg und muss neu beantragt werden.

Falls du keine Ausfallerscheinungen hattest, bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG. Dafür gibt es nur einen Monat Fahrverbot und 500 Euro Geldbuße. Die MPU ist ab 1,6 Promille zwingend. Ansonsten kann sie angeordnet werden, wenn Anzeichen für Alkoholgewöhnung, die auf Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit hindeuten, vorhanden sind. Einfach gesagt, kann die kommen, wenn jemand hohe Promillewerte (an der Grenze zu 1,6) hat, aber einen absolut nüchternen Eindruck hinterlässt. Wird bei dir aber wohl nicht passieren.

Die Promillegrenzen und Rechtsfolgen im Straßenverkehr habe ich hier mal als Überblick ins Netz gestellt:

http://knoellchen.eu/german/index.php/promillegrenzen-im-strassenverkehr

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  1. Teilschuld ist unwahrscheinlich. Kommt zwar auch bei parkenden Autos in Betracht, aber nur in Ausnahmefällen. Ein solcher dürfte nach deiner Schilderung nicht vorliegen.

  2. Wenn du Probleme mit der Höhe des Kostenvoranschlags hast, dann melde den Schaden deinem Haftpflichtversicherer und teile ihm mit, dass du gerne selber regulieren würdest. Der wird den Kostenvoranschlag prüfen. Du wirst nur hochgestuft, wenn dein Versicherer reguliert, nicht allein auf Grund der Schadenmeldung. Falls die 460 Euro inklusive Mehrwertsteuer sind, kannst du die Mehrwertsteuer auch gleich mal abziehen. Die wird nur fällig, wenn sie anfällt. Wenn nicht repariert wird, fällt sie aber nicht an.

  3. Wenn du dem deine Daten gegeben hast, was wohl der Fall war, dann hast du keine Unfallflucht begangen. Ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit (falsch gefahren und Unfall versucht) wird es hoffentlich nicht geben, bei dem Sachverhalt, könnte aber kommen.

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Alkohol in der Probezeit / Folgen

Ich habe letzte Woche einen riesigen Fehler gemacht. Ich bin mir dessen sehrwohl bewusst und empfinde starken Hass mirgegenüber. Ich kann mir absolut nicht erklären warum ich es gemacht hab. Ich war mit Freunden auf einer Hausparty, hatte meine Zigaretten im Auto vergessen und hab die Fahrerin gefragt ob sie mir mal den Autoschlüssel geben könnte. Sie fragte mich bestimmt 3 mal ob sie mir trauen könnte da man mir meinen Zustand schon sehr gut ansah. Ich versicherte und sie gab mir den Schlüssel. Ich zum Auto, auf den Sitz gesetzt, eine geraucht. Als ich fertig war kam ich, warum auch immer, auf die Idee ne Runde zufahren. Nach 10 Km war ich wieder auf dem Rückweg, und wer steht an der Kreuzung ? Die Polizei. Naja, einmal pusten, 1,35 Promille. Wollte, wieder etwas was ich nicht verstehen kann, abhauen nachdem ich Falsche angaben gemacht hab. Hat logischerweiße nicht geklappt. Dann mit auf die Wache, zum Arzt Blutabnehmen etc...

Nun ist mir klar das der Lappen 2 Jahre weg ist, ist auch richtig so. Folgende Fragen hätte ich noch. - wie läuft das mit dem Neuantrag des FS ? MPU ? Aufbauseminar ? Komplett neu machen ? Dazu kommt das ich noch keine 18 bin, also nur mit halben FS gefahren bin (B17), der Fluchtversuch und falsche Personangaben. Besteht da die Möglichkeit auf Unzurechnungsfähigkeit (falsche Angaben)?

Nach dem Krankenhausaufenthalt waren es noch 1,17 Promille, wie stark weicht der Athemalkohl und der Blutakohol voneinander ab ? Die Ärtzin hat auch nicht die Vene getroffen eher die Sehne darunter, kann das dass Ergebnis beinflussen ? Die Polizisten meinten zu der Freundin das sie noch eine Anzeige wegen Fahrlässigkeit bekommt. wie siehts da aus ? Keine Frage, das war eine unglaublich beschissene Aktion, zum Glück ist nichts weiter passiert. Und ich habe definitiv draus gelernt. Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir einige Fragen beantworten könntet..! Danke !

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Du kriegst ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) in Tateinheit mit Trunkenheit im Straßenverkehr. (§ 316 StGB). Die Ordnungswidrigkeit (§ 24 a StVG) tritt dahinter zurück. Wirst du freigesprochen, gibt es auch kein Ordnungswidrigkeitenverfahren mehr, weil sich die Rechtskraft des Freispruchs auf die Owis erstreckt.

Der Fluchtversuch ist dann relevant, wenn du Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet haben solltest, das ist aber aus deiner Schilderung heraus nicht nachvollziehbar.

Rechtsfolge wird (grob geschätzt) sein:

Entzug der Fahrerlaubnis. Ich nehme mal an der Führerschein ist ohnehin beschlagnahmt. Sperrfrist für die Wiedererteilung 9 bis 12 Monate. MPU wahrscheinlich nicht. Das hängt aber davon ab, ob du Ausfallerscheinungen gezeigt hast. Wenn bei diesen ärztlichen Tests (Pupillenreaktion, an die Nase fassen etc.) mitgemacht hast und einen besonders nüchternen Eindruck hinterlassen hast, dann kann die Fahrerlaubnisbehörde eventuell auf Alkoholgewöhnung schließen. Dann gibt's entsprechend eine MPU.

Die Sperrfrist lässt sich verkürzen, z.B. durch Teilnahme an Seminaren für alkoholauffällige Täter. Das Ganze geht vor den Jugendrichter. An einer Hauptverhandlung wirst du nicht vorbeikommen. Geh besser zum Anwalt!

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Ja, du kannst noch einen Bußgeldbescheid bekommen. Du solltest dich auch unbedingt verteidigen, wenn du einen bekommst, da du ansonsten mit den Probezeitmaßnahmen rechnen musst. Zu den Probzeitmaßnahmen:

http://knoellchen.eu/german/index.php/punktekatalog

Wenn es keinen Personenschaden gegeben hat, kriegt man oft eine Einstellung des Verfahrens hin. Manchmal kann man auch den Bußgeldrichter überzeugen, dass er einen Beschluss über 35 Euro Bußgeld macht. Dann entfallen die Probezeitmaßnahmen, weil es hierfür nämlich keine Punkte gibt. Verteidigen lohnt sich. Vier Jahre Probezeit und ein teueres Aufbauseminar sind heftig!

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Es kommt allein darauf an, ob winterliche Verhältnisse herrschen. Wenn im Dezember 25 Grad sind und heiter Sonnenschein, musst du nicht mit Winterreifen rumgurken. Hab letztes Jahr mal was zum Thema Winterreifenpflicht geschrieben, weil sich die Rechtslage damals geändert hatte:

http://knoellchen.eu/german/index.php/winterreifenpflicht-ein-stueck-in-drei-akten

Ich denke, das ist verständlich ausgedrückt...

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Dein Vater wartet vorsichtshalber bis kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist ab und legt dann Einspruch ein. Den muss und sollte er zunächst auch nicht begründen. Begründen kann er ihn noch Wochen später, in der Regel wird er hierzu dann auch von der Bußgeldstelle aufgefordert. Dann begründet er ihn, indem er schreibt, dass er es schlicht und einfach nicht war. Für dich ist die Sache nach 3 Monaten (gerechnet ab Tatzeitpunkt, erster Tag zählt mit) gelaufen, weil verjährt. Anhaltspunkte für eine Unterbrechung der Verjährung sind mir nicht ersichtlich. Es kann aber sein, dass deine Mutter als Halterin eine Fahrtenbuchauflage kriegt. Einen Überblick über die Verjährung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz findest du bei Interesse hier: http://knoellchen.eu/german/index.php/faq

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