Ist es normal, dass ein Versicherungsmakler zum Checken eine Vollmacht haben will?

Ich vermute, dass es hier im Forum so viele Mitglieder gibt, die für die Notwendigkeit von unabhängigen Versicherungsmaklern sind, wie es auch genügend gibt, die alle Arten von Versicherungsmenschen und -berufen in einen Topf werfen und diese ablehnen (nicht nur seit der Lehmann Krise, oder den ganzen Skandalen um boni, und Lustreisen etc):

daher würde ich erstmal bitten, hier meine Frage nicht zu einer Grundsatzdiskussion ausarten zu lassen, sondern einfach nur ganz konkret auf meine Frage einzugehen:

nach einem Jahrzehnt, wo ich versucht habe, meine Versicherungen und Finanzen und alles was damit zusammenhängt, alleine und selbstständig zu regeln, möchte ich so langsam doch versuchen, teilweise vielleicht die Themen wie Versicherungen , Altersvorsorge, und Vermögensaufbau zusammen mit einem Fachkundigen anzugehen. Auch weil ich langsam mich an meine eigene Immobilie und den Kauf herantasten möchte mit 36 Jahren, und nicht zu den Frauen gehöre, die sagen können, das regelt mein Mann/Vater/Bruder/Freund/Bekannter oder ähnliches.

Ich hab mich jetzt auch schon mit einem (laut seiner Visitenkarten ist Versicherungskaufmann IHK, Versicherungsmakler) Versicherungsmakler zusammengesetzt, und im Nachhinein hat er mir eine Vorlage für eine Vollmacht zugeschickt. Die Vollmacht umfasst wirklich alles, bis hin zum Abschlüssen von Verträgen. Nun sagt er, dass ist nur, damit er bei den ganzen jetzigen Versicherungen , die ich habe, bei den jeweiligen Anbietern die Vertragsinhalte und den jeweiligen Vertragstyp abfragen kann, um eben zu checken, wie ich bisher gefahren bin. Natürlich ist mir bewusst, wenn er irgendwas abschließst, was mir nicht passt, kann ich die Verträge immer noch wiederrufen. Aber soweit möchte ich es gar nicht kommen lassen, und frage mich, warum nicht eine eingeschränkte Vollmacht ausreicht? Ich schreibe einfach formlos ein Schreiben, in dem ich mich einsetze, und ihn, und dann noch alle Versicherungen aufliste, die ich bisher habe, und sage , Ich erlaube bzw bevollmächtíge Herrn XY, die Vertragsdetails zu meinen Verträge anzufordern.

Lange Rede, wie immer kurzer Sinn: ist nach einem 1. Gespräch (es ging mir hauptsächlich darum, mich in Sachen Altersvorsorge, Risikolebensversicherung mich beraten zu lassen) "normal", dass ein Versicherungsmakler so eine umfassende Vollmacht haben will? Ist sein Vorgehen üblich, oder eher ungewöhnlich?

Er hat natürlich von vornerein gesagt, die Beratung ist kostenlos, und es würde mich nichts kosten, wenn er was vorschlägt, und ich aus seinen Empfehlungen ,aus den ganzen Gesellschaften, aus die auswählt, was abschließen würde, bekäme er Provisionen von den Gesellschaften selbst, angeblich wäre der Prozentsatz bei jeder Gesellschaft/Versicherung etc gleich.

Er ist kein Honorarberater, und auch kein Versicherungsvertreter von einer einzelnden Gesellschaft wie z.b. Allianz oder HUK, etc.

Danke vorab!

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Ihre Bedenken sind verständlich, lassen Sie sich von dem Kollegen die Gründe erklären. Selbstredend könnte auch Ihre Version genutzt werden, das birgt nur zwei große Probleme:

1.) Nicht jede Gesellschaft akzeptiert derartige Schreiben, teilweise gibt es sogar Probleme mit der Abwicklung bei korrekten Vollmachten.

2.) Wie regeln Sie Tod, Krankheit, Urlaub, Nachfolger des Betreuers o.Ä.? Welche Befugnisse bzgl. Datenschutz oder persönlichen Daten sind geregelt usw.?

Sie laufen mit Ihrer Individualvereinbarung Gefahr, dass Ihr Makler in seiner Arbeit behindert wird. Beispiel: Sie stehen im Urlaubsort am Flughafen und stellen fest, dass Ihnen z. B. Auslandskrankenversicherungsschutz fehlt. Sie können natürlich selbst tätig werden aber der Profi schafft das idR fürs gleiche, teils sogar für weniger Beitrag.

Alternativ sollten Sie sich die Frage stellen was Ihre Angehörigen bei Tod oder Krankheit machen und ob diese sich nicht einen Profi an ihrer Seite wünschen, der Dank Vollmacht schnell entlastend tätig werden kann?

Sie gehen außerdem kein Risiko ein, denn aufgrund des Vertrauensverhältnisses können Sie die Vollmacht samt Maklervertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen gem. §627 BGB widerrufen (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_627.html), egal welche Kündigungsfristen der Kollege ggf. da reingeschrieben hat. 

Zur Leistungsfrage: Die Provisionen sind in etwa gleich hoch, es gibt aber immer Ausnahmen. Die Lukrativität hängt meist mit der Prämienhöhe zusammen, wobei mehr besser ist.

Teils bekommen Sie günstigere Prämien oder bessere Konzepte, die Verbrauchern so nicht zugänglich sind. Und Sie bekommen Vergleiche, deren Erstellung Sie unverhältnismäßig viel Zeit kosten würde, deren Informationen teilweise kaum frei zugänglich sind.

Sprechen Sie mit dem Kollegen, er/sie kann Ihnen bestimmt noch weitere Punkte nennen.

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Tach Herr/Frau Kollege,

aus der Haftung kommen Sie nur raus, wenn Sie:

  • dem Kunden den Unterschied zw. Unterschied Brutto-/Nettobeitrag erklären,
  • sagen was es mit dem §163 VVG auf sicht hat,
  • der Kunde sagt ob er das wichtig findet oder nicht
  • und Sie das sauber dokumentieren.

Lassen Sie etwas davon aus, muss es keine Zwangshaftung ergeben, wird aber im Streitfall schwierig werden! Unsere Mittagspartner Montags sind Anwälte und sagen immer so schön: "Eine Doku beweist nur was nicht gesagt wurde...". Also schreiben, denn wer schreibt, der bleibt! ;)

Es gibt ja so Anbieter wie Conti oder WWK, wahlweise auch einige andere, die ungewöhnlich hohe Überschüsse einkalkulieren. Und da gibt es einige, die ungewöhnlich wenige einkalkulieren, z.B. die im Zeichen der Ruine oder der blaue Riese. Daraus alleine lassen sich aber KEINE qualitativ werthaltigen Aussagen ableiten, nur Indizien.

Das Risiko der Realisierung des Bruttobeitrags ist real, siehe z.B. Mannheimer Leben. Könnte auch anderen passieren, wir können aber alle nicht in die Zukunft blicken. Darum muss Ihr Kunde das entscheiden und Sie es dokumentieren.

Ihre Aussage zur Kündigung der Verträge entbehrt jedweder Gesetzesgrundlage. Bei anderslautender Meinung, zeigen Sie uns bitte die entsprechenden Paragraphen. Außerdem übersehen Sie den Sicherungspool Protektor, obgleich ich starke Zweifel habe, dass dieser auch nur ein mittelgroßes VU auffangen könnte. Dann würde die Versicherungswirtschaft aber eine kreative Lösung finden müssen, das wäre sonst deren Kollaps.

Zu Ihrer Frage der persönlichen Meinung, die hat in der Beratung höchstens indirekt etwas zu suchen, Ihr Kunde muss entscheiden und Sie müssen objektive Fakten liefern. Da wir alle Menschen sind, werden Sie unterbewusst ohnehin immer in bestimmte Richtungen strömen, daher indirekter Einfluss.

Meiner persönliche Meinung, die nichts mit der fachlichen Beratung zu tun hat, ist dass dieser §163 Kram vertrieblicher Unfug ist. Meine rein subjektiven (!) Gründe:

Als Kaufmann sichere/garantie ich Preise durch lang laufende Verträge oder zu hohen Prämien.

Die §89 & 125 VAG werden durch den §163 VVG nicht unwirksam, insofern scheint er mir nur Seelenheil für unbelesene Vertriebler.

Die vorstellbaren Situation, wo eine Gesellschaft den 163er nutzen muss, enden in meinem Kopf alle mit einer Abwicklung des VU; analog der Mannheimer.

Fazit:

Denken Sie was Sie wollen aber lassen Sie Ihren Kunden auswählen und dokumentieren Sie dessen objektive Information, dann kann Ihnen zumindest an diesem Punkt kein Richter etwas.

Andere Leute dürfen natürlich davon abweichende Meinungen haben.

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Werter Jochen,

wenn Sie Selbstständiger seien sollten, ist das Anliegen zzt. vermutlich aussichtslos. Grundsätzlich gilt, dass u. g. Zugänge für Menschen mit Beschwerden bestehen:

  • Gruppenverträge (z. B. Verband, Firma, Verein etc.)
  • Sondertarife

Über möglichen Gruppenverträge kann ich mangels Wissen über Ihre Situation leider nichts sagen, die Aussichten sind hier im Bereich Krankengeld meist gering. Anlaufpunkte sind oft die Personalabteilung, der firmeninterne Versicherungsdienst, die eigene Krankenkasse oder Dritte wie z. B. der BdV etc..

Zurzeit existieren meines Wissens nach auf dem Markt nur zwei Anbieter, welche Angestellten ab dem 43. Tag ein Krankengeld ohne Gruppe ermöglichen:

  • HanseMerkur bis max. 600€/Monat ohne Gesundheitsprüfung aber mit Moratorium
  • Union Krankenversicherung / Bayrische Beamtenkrankenkasse bis max. 600€/Monat mit stark vereinfachter Prüfung

Moratorium bedeutet, dass in diesem Fall alle Vorleiden der letzten zwei Jahre für zwei Jahre nicht versichert sind aber alle anderen Leiden schon. Beispiel: Wer wg. Bandscheibenvorfall ausfällt, würde dafür in den ersten zwei Jahren kein Geld sehen. Für einen Unfall oder z. B. psychische Leiden wäre der Bandscheibenvorfall egal. Es gäbe Geld.

Dieser Schutz ist natürlich nicht 100% aber in Anbetracht der Situation, Sie ahnen es vermutlich, gibt es kaum andere Möglichkeiten.

Im Bereich der Berufsunfähigkeits- bzw. Arbeitskraftabsicherung gibt es teilweise noch Lösungen, die in Betracht kommen da ohne bzw. mit stark vereinfachter Prüfung. Dies würde aber den hiesigen Rahmen sprengen und eine Beratung erfordern.


Diese Informationen stellen keine persönliche Beratung dar sondern sind bewusst allgemein gehalten. Wenn Sie weitergehende Informationen wünschen sollten, suchen Sie bitte einen qualifizierten Berater (z. B. Makler, Honorarberater, Versicherungsberater) auf, wobei ich mich auch über eine Anfrage freuen würde.

Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie den gewünschten Schutz finden! Und wer weiß, womöglich konnte/kann ich ja helfen. Alles Gute wünschend, verbleibe ich mfG.

Walter Benda

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Sie zahlen bei jedem Vertragsabschluss indirekte Gebühren, d. h. Ihnen wird KEINE separate Rechnung gestellt sondern die Kosten sind in den Beiträgen enthalten und werden von der Versicherung intern verrechnet. Auch sind diese Kosten bei Kündigung oder Beitragsfreistellung nicht weiter zu bezahlen. Sollten Sie einen separaten Vertrag über Gebühren unterschrieben haben (bspw. für Beratung oder eine Netto-Police) so ist dieser verhandlungsfrei, weshalb wir die Höhe nicht beurteilen können.

Durchschnittskosten

Im Durchschnitt berechnen die Versicherungen 4% aller Beiträge als Abschlusskosten. Beispiel:

100€ Monatsbeitrag bei 30 Jahren Laufzeit (bis Vertragsende) ergibt insgesamt 36.000€ Beitragssumme (=100€ x 12 Monate x 30 Jahre). In diesem Beispiel würden also 1440€ Abschlusskosten fällig werden.

HINWEIS: Die Berechnung erfolgt immer auf dem höheren Bruttomonatsbeitrag, die meisten Kunden zahlen aber den niedrigeren Nettomonatsbeitrag. Ist einfach so, deshalb so hinnehmen.

Ihr Fallbeispiel

Wenn bei Ihnen nur 700€ Abschlusskosten anfallen, bedeutet das Sie ca. 17.500€ Bruttobeitragssumme haben. Wenn Sie nicht gerade 20 Jahre alt, Diplom-Ingenieur mit 100% Bürotätigkeit sind (was ja nicht geht), dann ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass Ihr Vertrag zu niedrig angesetzt ist, sprich unterversichert. Es nutzt nichts, wenn Sie zu wenig BU-Rente abschließen! Suchen Sie nach Lösungen, wobei die Abschlusskosten bei der BU sekundär sind, denn Sie zahlen diese nicht direkt. Es kann sein, dass Sie höhere Abschlusskosten bei Versicherung A als bei Versicherung B haben obwohl Sie einen niedrigeren Beitrag zahlen, der Vergleich ist damit alleine nicht möglich!

Rat

Bitte suchen Sie einen qualifizierten Fachmann, der Sie unabhängig zu dem Thema berät. Diesen können Sie dann auch wg. der Kosten befragen.


PS. Sofern hilfreich, freue ich mich über eine gute Bewertung. Viel Erfolg bei Ihrer Suche!

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Hallo Alex,

bedaure, einige deiner/Ihrer Wunschvorstellungen sind nicht erfüllbar, aber viele sind es!

Maklerpools/Anbindungen Die Anbindung an einige (2-3) Maklerpools schadet nicht, denn Sie erhalten Informationen (Newsletter, Homepage etc.). Die Qualität ist sehr unterschiedlich und meistens gilt, dass guter Service Geld kostet. Die Größe des Pools ist nebensächlich aber die Bedingungen sind entscheidend, denn nur weil Sie Kundenschutz erhalten, gilt noch lange kein Courtageschutz etc. Details hierzu werden Sie nicht im Netz finden, da 99% der Vermittler den Unterschied nicht kennen und die Pools hier schlicht lügen! Auch seitens der Verbände wie BVK, AFW etc. gibt es hier leider keine Unterstützung: "Wes' Brot ich ess..."

Tipp: Der Bauchladen ist als Makler unsinnig, sich mit Kollegen die Arbeit zu teilen und spezialisieren bringt allen mehr Geld und bedeutet für den Einzelnen weniger Stress.

Kollegen/Ansprechpartner/Haftung Beim Pool sind Sie eine Nummer. Auch Maklerbetreuer ermöglichen Ihnen Sonderleistungen nur bei guten Umsätzen. Arbeiten Sie mit Kollegen, denn die können Ihnen aus der Praxis Tipps geben was die Themen Haftung, Produktauswahl usw. anbelangt. Ankreuzprotokollle sind Haftungsfallen und Haftung ist der elementarste Unterschied zur AO. Meiner Meinung nach ist sämtliche zur Verfügung gestellt Dokumentation sche*ße, um es mal klar zu formulieren. Hier trennt sich Spreu vom Weizen.

Software Über die Pools erhalten Sie Zugang zu den Extranets der Gesellschaften, sowie teilweise Vergleichssoftware (oft die Firma Softfair). Diese beinhaltet aber nur die Pool-Gesellschaften, d. h. ein unabhängiger Vergleich (z. B. mit einer HUK oder Debeka) ist nicht möglich. Für LV & KV benötigen Sie dringenst gute Software, welche Sie nur kostenpflichtig erhalten. Manche Pools übernehmen die Kosten, wenn die Umsätze stimmen. Für Privat-Sach ist die Vergleichssoftware meistens ausreichend. Gewerbe-Sach ist ein Sonderthema.

ACHTUNG: Die AV Modellrechnungen sind allesamt manipuliert (Stichwort Kosten nicht eingerechnet; überzogene Kickback Rückvergütung etc.), völig egal ob es aus der Software oder via Vergleichsprogramm. Hier benötigen Sie dringend Informationen, sonst wiederholen Sie die teuren Fehler der Kollegen.

Gesellschaftsauswahl Sie müssen entscheiden mit wem Sie arbeiten wollen und mit wem nicht. Einige Gesellschaften wie z. B. eine Debeka arbeiten nicht mit freien Vermittlern, hier benötigen Sie eine Ventillösung oder müssen verzichten. Kein Pool bietet alle Gesellschaften, aber das braucht auch kein Makler. Der Gesetzgeber verlangt eine hinlängliche Beratung als "suitable advice" und nicht - wie leider oft falsch behauptet - den gesamten Markt mit dem sog. "best advice". Direkte Anbindungen werden Sie der Einfachheit wahrscheinlich nur mit jenen Gesellschaften unterhalten, mit welchen Sie die meisten Umsätze machen. Exoten werden dann idR über Ventil oder Pool eingedeckt. Auch zum Thema Honorarberatung müssen Sie sich positionieren. Noch geht es ohne, ich empfehle aber sich damit zu befassen, da z. B. Kfz-Versicherungen sonst überhaupt nicht lukrativ zu beraten sind.

Courtage/Provision Sie erhalten je nach Gesellschaft mal vorschüssig, mal ein paar Monate später. Alle wollen aber bei einem Storno binnen zwei Wochen Geld zurück. Sie sollten überlegen sich Kollegen an zu schließen, denn durch Umsatzbündelung gibt es höhere Courtagen, was den Overhead wett macht. Ersparen Sie sich unnötige

Mehrarbeit, einmal im Monat Abrechnungen zu prüfen ist schlimm genug, häufigere Abrechnungsturni erhöhen nur den Aufwand aber nicht Ihre Einnahmen.

Fotbildungen/Qualifikation Kostenfreie Schulungen erhalten Sie über Pools und Maklerbetreuer, wobei die höherwertigen an Umsätze gekoppelt sind oder Geld kosten. Dazu gibt es Webinare verschiedenster Dienstleister. Haufenweise Fachzeitschriften & Newsletter nach Gustus sind unverzichtbar, wenn die Beratung oberhalb des Strukki-Levels erfolgen soll. Gerade hochwertige Zeitungen wie den WDVM o. Ä. kosten Geld. Externe Fortbildung können Sie über Träger wie die DMA, DVA o.Ä. absolvieren. Dem Augenschein nach sind Sie aber gut qualifiziert. Sie benötigen die Erlaubnis nach §34d GewO, sowie für Finanzierungen §34c Gewo und für Kapitalanlagen §34f GewO. Die Mindestanforderungen erfüllen Sie überall mit dem Fachwirt, einwandfreier Leumund voraus gesetzt.

Besonderheiten beim Wechsel von der AO ins Maklertum + Wettbewerbsverbot in Ihrem Vertrag + Kundenschutz und Kontaktsperre bzgl. UWG, WettRiLi, usw. + Abfindungscourtage/Folgecourtage + Legitime Korrespondenzverweigerung Ihrer heutigen Versicherung

Habe zufälligerweise dazu eben einen Artikel geschrieben: http://www.versicherungskritiker.de/2013/11/wie-die-basler-baloise-versicherungen.html

Empfehlung Sprechen Sie mit Kollegen, Sie könnten es alleine schaffen aber in der Regel ist eine Übergangsphase günstiger, sowie ungefährlicher als alles selbst zu erarbeiten.

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Sie müssen im Vorfeld prüfen um was für eine Art von Vermittler es sich handelt, was Sie bei der IHK kostenfrei können: http://www.vv-register.de/selektion/suche.aspx

Jetzt gilt es zu unterscheiden:

  • Agenten & Mehrfachagenten (AWD, Swiss-Life Select, OVB, tecis, etc.) dürfen nicht ohne weiteres Honorarvereinbarungen mit Verbrauchern schließen, Sie können hier die Forderung mangels Rechtsgrundlage zurückweisen. Alternativ können Sie sich an den Vertrieb bzw. die Versicherung wenden, da diesen Vermittlern die Beratung gegen Honorar in der Regel innerparteilich per Vertrag untersagt wird.
  • Bei Maklern gilt laut Rechtssprechung, dass der Verbraucher davon ausgehen darf, dass dieser nicht für umsonst arbeitet. Anders als bei Steuerberatern und Rechtsanwälten gilt aber keine sog. Taxe, d. h. ohne klar ersichtliche, transparente Gebührenvereinbarung (auch Aushang auf der homepage, Übergabe einer Tabelle beim Ersttermin) darf dieser keine Forderung stellen. War diese ersichtlich, dann haben Sie durch konkludentes Handeln (Beratung in Anspruch genommen) diese Bedingungen akzeptiert, was keines strengen Schrifterforderns bedürfte. Lediglich das doppelte Kassieren von Honorar und Provision ist wettbewerbsrechtlich ahndbar, insofern das nicht im Vorfeld nachweislich kommuniziert und abgesegnet wurde.
  • Bei sog. Versicherungsberatern gucken Sie in die Röhre, denn da diese niemals Provisionen annehmen dürfen (in der GewO geregelt), gilt hier analog Taxe und Sie müssten zahlen. Hier kann lediglich Streit über die Höhe entstehen.

Demnach sollten Sie prüfen ob die Ihnen gegenüber gestellte Forderung eine gültige Rechtsgrundlage hat. Hat sie diese, müssen Sie wahrscheinlich zahlen. Gibt es diese nicht, können Sie den Berufskollegen auf mangelnde Professionalität hinweisen und die Zahlung verweigern. Sollte hier wirklich ein rechtswidriges Verhalten vorliegen, könnten Sie weiter vorgehen, was ich aber bei so einer Minorität - da leicht lösbar - nicht nahe legen würde.


Sofern der Beitrag hilfreich war, würde ich mich über ein positives Feedback freuen, danke. Sollten Sie im Internet mehr recherchieren wollen, gerade zum Thema BU und vereinfachten Gesundheitsprüfungen, finden Sie einige Quellen, darunter auch meinen Blog: versicherungskritiker.de/

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Werter Suchender,

Ihre Anfrage ist - mit Verlaub und ohne Rückschlüsse auf Ihre Person abzustellen - unglücklich gestellt. Aus der Art wie Sie Ihren Werdegang schildern, sowie welche Stationen Sie angeben, wecken Sie nicht zwingend das Interesse von potentiellen Kollegen. Ein paar Gründe warum Ihre Anfrage bei mir negativ aufgestoßen ist:

  • PKV Vertrieb (die Klopperzeiten sind vorbei, Umdeckungen brandgefährlich)
  • HMI/Ergo Pro (erwähnen Sie das nicht als Highlight!)
  • MLM als Tag (klassischer Strukturvertrieb ist nicht zeitgemäß)
  • Keine Angaben zu Ihrer Qualifikation
  • Fehlende Bewerbungsunterlagen

Wenn Sie sich neu orientieren wollen, sprechen Sie mir einigen Kollegen, rufen Sie diese ruhig an!

Ferner sollten Sie überlegen, dass gerade mit der (Kranken-)Vorgeschichte sichere, regelmäßige Einnahmen durch Bestandsaufbau bei Ihnen Vorrang ggü. den anfangs höheren Abschlussprovisionen haben sollte.

Zu guter letzt, es werden fast immer Stellen ausgeschrieben, diese stammen aber zumeist von Vertrieben, welche mit fragwürdigen Praktiken bzw. Perspektiven aufwarten. Bei guten Maklern müssen Sie i.d.R. initiativ vorstellig werden.

Viel Erfolg bei Ihrer Suche!

PS. Und bitte nicht im Strukturvertrieb landen, das sollte heute keiner mehr nötig haben. ;)

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Die meisten solcher Versicherungen, die in Zusammenhang mit einer gewerblichen Finanzierung verkauft werden, sind auf gut Deutsch: Mist!

Ein Zwang diese ab zu schließen existiert nicht, denn es wäre ein verbotenes Koppelgeschäft. Die Bänker spielen nur oft mit der Unsicherheit und gaukeln Verbrauchern bessere Konditionen vor, wenn man die Versicherung(en) abschließt. Das ist aber Unsinn, denn wenn die Beiträge zur Versicherung nicht entrichtet werden, so entfällt auch der Versicherungsschutz. Aufgrund dieser Gefahr, gelten Versicherungen für Finanzierungen nicht als Sicherheiten. Dennoch kann der Abschluss einer Versicherung für Betriebsausfall und/oder Tod sinnvoll sein. Je nach persönlicher Situation auch weitere Möglichkeiten, das lässt sich aus der Ferne nicht beantworten.

Obwohl ich selbst Versicherungsmakler bin, gleichzeitig Bankfachwirt und Fachwirt für Finanzberatung, habe ich mir die Finanzierungsberatung bei einem externen Berater geholt, da das Thema einfach zu komplex ist und gerade die kleinen Tricks mir nicht geläufig sind. Ich empfehle Ihnen dringend sich an einen echten Profi zu wenden, sowie diesem ein Honorar zu zahlen um unabhängigen Rat zu erhalten. Meine telefonische & online Beratung war bei http://www.dresen-finanzberatung.de/ beim Berater Frank Lessmann.

Wenn Sie dieses heiße Thema alleine anfassen, ist die Gefahr sehr hoch, dass Sie sich die Finger verbrennen! Bitte besorgen Sie sich professionellen Rat, dieser kostet zwar augenscheinlich Geld ist aber billiger als "Gut gewoll und schlecht gemacht!". Oder mit den Worten meines Anwalts: So teuer gespart haben Sie sonst noch nie...


Sollte dieser Beitrag für Sie nützlich gewesen sein, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Danke und alles Gute für Ihr Vorhaben. MfG W. Benda

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Anwälte, sowie Steuerberater unterliegen einem Provisionannahmeverbot, was dieser Herr anscheinend durch Anstellung in der Firma seiner Frau zu umgehen versucht. Nicht nur, dass Sie von derartigen Beutelschneidern die Finger lassen sollten, zum Schutze aller möglichen Kunden in diesem Land sollten Sie umgehend Anzeige erstatten, sowohl bei:

  • der Anwaltskammer,
  • der IHK wo die Firma der Frau gelistet ist,
  • sowie dem zuständigen Gewerbeamt und
  • der Concordia Versicherung.

Die Anzeige kostet Sie nichts, bewahrt aber wahrscheinlich viele andere Kunden vor der mehr als uneigennützigen Manipulation!

Ich vermute ferner, dass die "Kanzlei" regelmäßig mit der Concordia abrechnet und womöglich sogar Vertragspartner dort ist. Dann hätte sogar die Concordia einen Grund sich gegen diese Abzocke zur Wehr zu setzen!


Egal wie, viel Erfolg bei der Versicherungsberatung, die Sie besser woanders suchen, z. B. bei einem guten Makler oder Honorarberater. Notfalls sogar im Internet: https://comparison.pecumax.net/pecupool/RS?PP_Partner=MAK19273

Viel Erfolg!

Sofern diese Antwort hilfreich war, würde ich mich über eine positive Bewertung oder einen Stern freuen, danke.

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Die tecis FDL AG ist per Definition schon nicht unabhängig, weil sie bei der IHK als Vertreter registriert ist. Sie können es selbst prüfen indem Sie bei der IHK Seite die tecis eintippen: http://www.vermittlerregister.info/selektion/suche.aspx

Das deutsche Recht unterscheidet vier verschiedene Berater- und Vermittlertypen:

  • Einfirmenvertreter/Agenten (z. B. Provinzial, DVAG, Ergo Pro etc.), welche nur ihren Konzern eingeschränkt vermitteln können
  • Mehrfirmenverterter/Mehrfachagenten (z. B. tecis, AWD, OVB, etc.), welche nur ein paar Produktpartner eingeschränkt vermitteln können
  • Makler, welche theoretisch frei in ihrer Auswahl sind und alles vermitteln könnten
  • Versicherungsberater, welche nur gegen Honorar beraten (striktes Provisionsverbot) dürfen und nicht vermitteln dürften

Die unabhängige Honorarberatung ist momentan ein Hybrid, welche entweder von Maklern oder Versicherungsberatern praktiziert wird, seltenst von Vertretern, was in der Natur der Sache liegt. In der Theorie müssten alle Vermittler/Berater auf ähnliche Ergebnisse kommen, in der Praxis werden Sie meist mit einer kostenpflichtigen Honorarberatung günstiger fahren, obgleich es sich im ersten Moment merkwürdig anhört. Denken Sie darüber nach, Sie finden genug Infomaterial im Netz.

Diese Einteilung sagt aber noch nichts aus ob Ihr Vermittler - denn Berater ist eigentlich das falsche Wort - gut oder schlecht ist, es hängt von seiner persönlichen Qualifikation, seinem Ehrgeiz und seiner Ehrlichkeit ab. Die besten Produkte nutzen nichts, wenn sie an den falschen Verbraucher gebracht werden. Anders ausgedrückt, auch der Premium-Nagellack meiner Frau hat an meinen Fingern gefälligst nichts verloren! ;)

Fakt ist, dass gleiche Qualifikation voraus gesetzt, Sie mit einem echten unabhängigen Berater besser fahren müssen als mit einem Vertreter (tied agent), welcher nur eingeschränkten Rat (restricted advice). Ob Sie aber an einen Idioten oder Profi geraten sind, kann aus der Ferne keiner beurteilen.

Der Einsatz nebenberuflicher Vermittler, auch hier wagen die von Beratern zu sprechen, ist meistens schon ein Zeichen geringer Qualität. Meiner persönlichen Meinung nach ist die tecis nicht nur deswegen einer der schlechteren Wettbewerber auf dem Markt! Und immer daran denken: Die Mitarbeiter dieses Strukturvertriebs sind geschult auf jeden Ihrer Einwände gut klingende Antworten zu haben, gegen geschulte Verkäufer haben Sie aber wenig Argumentationsgrundlage...


Wenn die Antwort hilfreich war, würde ich mich über eine positive Bewertung und/oder einen Stern/Krone freuen.

Danke und viel Erfolg bei Ihrer Suche.

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Zurzeit gibt es einige Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen, welche erleichterte und teilweise gar keine Gesundheitsfragen stellen. Hier finden Sie einen Artikel dazu: http://tinyurl.com/8l4tv26

Sie sollten jedoch nicht blindlings einen Vertrag wählen sondern genau prüfen was Sie brauchen und was nicht, sowie ob Ersatzprodukte wie die u. g. eine Option sind:

  • Schwere Krankheiten Versicherung/ Dread Disease
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Grundunfähigkeitsversicherung
  • Funktionsinvaliditätsversicherung/ Multi-Risc
  • ...

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung halte ich, anscheinend im Gegensatz zu vielen Berufskollegen, für einen schlechten Witz. Die mangelhafte Leistung der Erwerbsminderungsrente ist einer der Hauptgründe für die BU Versicherung und dann soll so ein Blödsinn wie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung an den Verbraucher gebracht werden? Nein, entweder ein richtiger Vertrag oder gar keiner, faule Kompromisse helfen da nicht weiter.

Letztlich kann über Sonderverträge fast jeder eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, stellt sich nur die Frage ob der Beitrag tragbar und das Honorar nicht unzumutbar sind. Wer im Sinne einer Versicherung krank ist kann versuchen zu lügen (nicht machen, gibt eh kein Geld!) oder muss einen Profi direkt bezahlen (Honorar), was über die Provision sonst eh geschehen würde, damit er das Problem löst.

Der Kollege unten merkt richtig an, dass Sie sich nicht alleine im beantworten der Gesundheitsfragen versuchen sollten sondern über einen Berater (mindestens Makler) damit Sie im Zweifelsfall auch jemanden haftbar machen können und nicht alleine auf verlorener Flur stehen.

Viel Erfolg bei Ihrer Suche.


Wenn die Antwort hilfreich war, würde mich eine positive Bewertung freuen, danke.

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Sehr geehrter Fragesteller,

Sie betreuen eine für Versicherungen höchst "risikoreiche" Person, ohne dabei eine Wertung über die Dame vornehmen zu wollen, weshalb die meisten privaten Vollversicherungen Ihr Mündel bei ehrlichen Angaben ablehnen würden. Dies soll keinesfalls eine Aufforderung zum Lügen sein!

Es gibt spezielle Tarife für Ausländer, welche befristet in Deutschland sind, welche man auf Niveau einer deutschen Krankenkasse - zu welcher Sie leider gesetzlich bedingt zzt. keinen Zugang hat - abschließen kann, welche aber deutlich preisgünstiger sind. Lügen ist hierbei nicht notwendig. Preislich liegt die Dame zwischen 90,50€ (etwas unter Kassenniveau) und 172€ (etwas über Kassenniveau) pro Monat.

Auch umgehen Sie mit diesen sog. incomming bzw. expat Tarifen ein anderes, schwerwiegendes Problem, die Versicherungspflicht. Egal wo sie jetzt eine Versicherung bekäme, mangels Vorversicherunsnachweis müsste sie empfindliche Strafen für die nicht versicherte Zeit zahlen, obgleich sie rückwirkend keine der angefallenen Rechnungen erstattet bekäme!

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei zwar um private Versicherungen handelt, die speziellen Tarife aber nur eine Versorgung auf Kassenleistung ermöglichen. Zwecks vereinfachtem Handling bekäme Sie dann Arztgutscheine, welcher der Behandler ausfüllt und zwecks Abrechnung direkt an die Versicherung sendet. Die Gutscheine haben auch Gebührenkennziffern etc. aufgedruckt um ein Kostenrisiko mangels Sprachverständnis zu umgehen. Da Sie als Deutschlehrer vermutlich Beihilfe Empfänger und Privatversicherter sind, sollten Sie ihre Erfahrungen nicht auf die Dame übertragen.

Tipp: In Rumänien gibt es eine Einheitskrankenversicherung, welche auch Auslandskrankenversicherungen (ähnlich den deutschen Modellen) anbietet. Das taugt aber nur für Not- und Akutbehandlungen, ersetzt also keinen echten Tarif vor Ort, kauft Ihnen aber noch ein paar Tage Zeit ohne dass die Frau ggf. mit Schmerzen warten muss!

Manko: Da diese Tarife gering bis gar nicht verprovisioniert sind, kommen Sie um ein Honorar meist nicht umher. Der zeitliche Aufwand dürfte ca. 1,5h betragen und preislich damit bei ca. 135€ netto (160,65€ brutto) liegen. Die Preise können aber regional, sowie je nach Berater variieren.

Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Suche - zumal Ihre anderen Fragen auf ein ernsthaftes Interesse schließen lassen - und empfehle mich gerne an dieser Stelle selbst, nicht zuletzt da ich auch Rumänisch beherrsche.


Sollte die Antwort hilfreich gewesen sein, würde mich eine positive Bewertung und/ oder ein Stern freuen, danke.

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Sie können eine BU für Studenten abschließen, müssen aber ein paar Besonderheiten beachten.

Da Sie keinen "echten" Beruf haben, müssen Sie auf die Besonderheit achten, dass Ihre Studiefähigkeit für das konkrete Fach versichert ist und nicht die generelle Studierfähigkeit. Wenn ein Berater Ihnen diese Information nicht von alleine gibt, denn das kann mit KEINEM der gängigen Vergleichsprogramme gefiltert werden, dann ist es ein schlechter Berater. Dieser Punkt kann nur in manueller Einzelarbeit beachtet werden, was Ihnen ein guter (!) Berater von alleine erklärt. Kühne Behauptung 99% der Marktteilnehmer kennen diese Besonderheit nicht.

Ferner sollte bereits das Studienziel nach dem Vordiplon und nicht nur die Studierfähigkeit mitversichert sein. Das ist insofern wichtig, als dass bestimmte Studien leichter sind als der dahinter liegende Beruf. Es nutzt Ihnen aber nichts, wenn Sie deshalb kein Geld erhalten.

Das andere Problem ist, dass Sie meist max. 1000€ Monatsrente versichern können. Der Erfahrung nach wollen junge Menschen aber arbeiten. Sobald Sie also einen Verdienst haben, der die 1000€ überschreitet (was nun wahrlich kein Kunststück ist), wird Ihre Rente mit Begründung der konkreten (NICHT nur der abstrakten) Verweisung eingestellt.

Wenn Sie die beiden o. g. Punkte beherzigen, bleiben auf dem deutschen Markt zzt. nur noch sieben Tarife übrige, welche diese und andere hochwertige Standards erfüllen.


Eine gute BU Absicherung hat leider Ihren Preis, der für Studenten nicht immer leicht zu zahlen ist. Sie haben deshalb, ohne hier eine Empfehlun aussprechen zu wollen, die Möglichkeiten:

  • Reduzierte Anfangsrente (schlecht!)
  • Kürzere Endlaufzeit z. B. nur bis zum 60. Lebensjahr (auch schlecht!)
  • Optionstarif für später (nur wenig Anbieter vorhanden)
  • Risikoadäquate Prämien: Sie zahlen nur den reelen Beitrag, der deshalb aber jedes Jahr steigt. Auf Dauer teurer als eine normale BU aber anfangs bezahlbarer, weshalb Sie unbedingt ein Wechselrecht in die normale BU haben sollten. (Gute aber nicht beste Lösung!)
  • Einsteiger-BU: Voller Versicherungsschutz bei günstigeren Einstiegsprämien, welche in 5-10 Jahren einen Sprung auf Normalniveau machen. Oft die beste Lösung, da voller Schutz bei Bezahlbarkeit gegeben ist.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche. Sie sollten diese, Ihre vermutlich wichtigste Versicherung neben der Privathaftpflicht, unbedingt schon in jungen Jahren bei guter Gesundheit und Bezahlbarkeit sichern. Außerdem ist bei ein paar Berufen der Student günstiger als der Folgeberuf später, da können Sie sich auch die alte Risikogruppe sichern. Ein guter Berater sorgt nicht nur für gute Bedingungen sondern auch Bezahlbarkeit!


Wenn die Antwort hilfreich war, würde ich mich über ein Plus oder gar einen Stern freuen. Achtung Eigenwerbung: Unter www.versicherungskritiker.de finden Sie auch regelmäßig Infos auf meinem Blog zu den Themen Finanzen und Versicherungen.

Viel Erfolg!

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Es bedeutet wörtlich "Provision durch die Hintertür". Die Versicherungsbranche versucht Neulinge mit dubiosen Bezahlmodellen zu ködern. Die Formulierung besagt, dass Sie vorschüssige Geld erhalten - egal was und wie viel Sie verkaufen - Sie aber gleichzeitig Schulden anhäufen, wenn Ihre Verkaufszahlen nicht stimmen. Dazu ein paar Beispiele:

12.000€ Garantieeinkommen im ersten Jahr

24.000€ Auszahlung im ersten Jahr (man geht ja davon aus, dass Sie Verträge bringen)

18.000€ Reale Vertragsprovisionen

06.000€ Schulden

Die Schuldenfall - Was jetzt?

Entweder Sie bezahlen die Schulden (was eher unwahrscheinlich ist) oder Sie sind in der modernen Sklaverei angekommen. Jetzt müssen Sie dort weiter anschaffen und Verträge beibringen, wodurch Ihr Saldo dummerweise wächst. Wie man Sie dann behandelt können Sie sich vermutlich ausmalen oder auf dubiosen Seiten nachlesen!

Ist doch alles nicht so schlimm? -> Doch!

Wenn man Ihnen Bestand anbietet, ist das in der Regel Resteware wo sich schon andere versucht haben oder x Kollegen bereits gescheitert sind, sofern es nicht ohnehin nur noch alte und/ oder arme Leute sind. Warum sollte ein Vertriebsleiter Ihnen gute Bestände geben statt diese selbst zu farmen, hm? Ihre Provisionen unterliegen einer Stornohaftung, d. h. alle hochlukrativen Geschäftsfelder (Renten- & Lebensversicherung, private Krankenversicherungen) haben ein fünfjähriges Risiko, dass Sie Provision (teilweise anteilig) erstatten müssen, wenn der Vertrag nicht weiter bedient wird.

Empfehlung

Sollten Sie, die Frage lässt es vermuten, Anfänger in der Branche sein, seien Sie bitte extrem vorsichtig. Sollten Sie Quereinsteiger werden wollen, lassen Sie es bitte komplett oder suchen Sie eine Firma, welche Ihnen mittels einem echten Fixum eine reele Chance auf einen stressfreien Einstieg ermöglicht.


PS. Sofern die Antwort hilfreich war, würde ich mich über eine Plus oder einen Stern freuen, danke!

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Die Tarife der Asstel sind sicherlich nicht schlecht - ohne diese im Detail geprüft zu haben - aber Sie erhalten sehr gute Tarife für weniger Beitrag. Wichtige Punkte auf die Sie achten sollten, welche aber nicht abschließend sind:

  • Nicht unter 5.000.000€ Versicherungs- bzw. Deckungssumme
  • Allmählichkeitsschäden (Leitung angebohrt, Feuchtigkeit zieht ein, Gas tritt aus, etc.)
  • Deliktunfähige Kinder mitversicheren (im Alltag bis 7 Jahre, im Straßenverkehr bis 10 teilweise 12 Jahre
  • Forderungsausfall ab dem ersten Euro, d. h. Ihre Versicherung zahlt, wenn Sie von jemandem geschädigt wurden der selbst unversichert ist
  • Ggf. Ehrenämter und Praktike gesondert absichern (=Extra Klausel)
  • Beschädigung fremder, beweglicher Sachen gesondert absichern (Maschinen, Werkzeug, teure Alltagsgegenstände etc.)
  • Ggf. Gefälligkeishandlungen mitversichern (unentgeltliches Kinderhüten, Umzugshilfe, Renovierungshilfe etc.)
  • Elektronischen Datenaustausch bzw. Internetnutzung mitversichern

Gute Tarife deutscher Versicherungen für Familien mit Kindern, welche das absichern kosten max. 60€ im Jahr (ohne Selbstbehalt). Zwei "willkürliche" aber ähnliche inklusive Mietsachschäden Beispiele: 1. Haftpflichtkasse Darmstadt 41,65€ jährlich mit 150€ Selbstbehalt 2. NV Versicherung für 54,74€ jährlich ohne Selbstbehalt

Bitte verstehen Sie das nicht als Beratung sondern nur als Tipp, wie Sie online zum gewünschten Schutz kommen. Unter dem u. g. Rechner können Sie z. B. aus dem reichhaltigen Angebot von ProCheck24 vergleichen und abschließen: http://tinyurl.com/7j2l2gr


Viel Erfolg bei Ihrer Suche und dem Abschluss. Sollte der Tipp hilfreich gewesen sein, würde ich mich über ein Plus oder einen Stern freuen, danke.

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Der Makler wird in der Regel durch die Produktgeber mittels Provision bezahlt. Sie können den Makler auch gegen Honorar vergüten, wodurch Sie noch preisgünstigere Produkte erhalten.

Folgende Werte sind bei Provisionen eine gute Orientierung, überlegen Sie ernsthaft ob jemand bei den Provisionen wirklich unabhängig beraten kann:

Durchschnittswerte

  • Privathaftpflicht für Familien ca. 60€ Prämie, 15€ Provision
  • Hausratversicherung pauschal 100€ Prämie, 25€ Provision
  • Kfz. Versicherung ca. 600€ Prämie, 30€ Provision
  • Rechtsschutzversicherung ca. 150€ Prämie, 30€ Provision
  • Gesetzliche Krankenkasse unabhängig vom Beitrag, 0- 80€ Provision
  • 20€ Krankenzusatzversicherung, ca. 140€ Provision
  • 100€ Lebens-/ Rentenversicherung, ca. 1890€ Provision
  • 300€ Private Krankenversicherung, ca. 2100€ Provision

Sie werden schnell etwas erkennen: Wenn der Vermittler, völlig egal wie gut und ehrhaft er auch sein mag, Ihnen keine private Krankenversicherung oder Altersvorsorge (inkl. Berufsunfähigkeitsversicherung) verkauft, verdient er weniger als ein kaufmännischer Angestellter nach der Lehre! Und das bei allen Risiken, die eine Selbstständigkeit mit sich bringt. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Reduzierung der Verträge oder das Prämienaufkommens automatisch einem Einkommensverlust gleich kommt. Bei den o. g. Provisionen kann sich das keiner leisten! Ohne Honorare werden außerdem Anbieter ignoriert, welche keine Provision zahlen, die gerade bei Sachversicherungen aber oft Konkurrenz fähig sind.

Fazit: Wenn Sie eine ernsthafte Beratung wünschen, kommen Sie um Honorare nicht herum. Mit allem anderen lügen sich die Beteiligten selbst in die Tasche oder dem anderen ins Gesicht... Oder Sie müssen sich selbst schlau machen bzw. selbst rechnen, wozu Blogs, online Rechner etc. Hilfestellungen geben.

Honorarmodelle:

Ein fester Stundensatz - die oft bei über 100€ je Stunde liegen - lohnt in der Regel bei den hochpreisigen Themen Altersvorsorge inkl. Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung. In beiden Fällen aber bitte mit der Vereinbarung, dass etwaige Provisionen gespendet oder komplett verrechnet werden.

Das Beteiligungsmodell ist ein erfolgsabhängiges Honorar und beträgt meist Prozente der Ersparnis bzw. der Mehrwerte bei Altersvorsorge. Bei Ersparnis wird meist die erste Ersparnis berechnet (wobei es Mindestwerte gibt) und beim Sparen werden meist 6% des Mehrertrags berechnet.

Mischmodelle sind denkbar, hier sind keine Pauschalaussagen möglich.


Sofern die Antwort hilfreich war, würde ich mich über eine positive Bewertung oder einen Stern freuen, danke!

PS. - Achtung Eigenwerbung - Unter meinem Blog www.versicherungskritiker.de finden Sie regelmäßig Infos zu allen Themen rund ums Geld.

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Sie müssen nach drei Vermittlertypen unterscheiden. 1. Vertreter (mit und ohne Erlaubnis), welche nur Produkte ihrer Versicherungen(en) haben und gesetzlich auf Seiten der Versicherungen stehen müssen, egal was die Vertreter behaupten. 2. Makler, welche Produkte vieler Anbieter haben und auf Seite des Mandanten stehen müssen. 3. Berater, welche keine Provisionen annehmen und nur unabhängig gegen Honorar beraten dürfen.

Sie können unter vermittlerregister. info den Status Ihres Beraters prüfen, und in Folge dessen sehen ob er wirklich unabhängig ist.

Zur Auswahl:

Vertreter sollten ausscheiden, da diese immer nur ihre eigenen Produkte gut reden dürfen und werden, sonst gibt es ja keine Provision zu verdienen. Der Berater wäre theoretisch der Beste, aber es gibt keine rabattierten bzw. provisionsfreien Krankenversicherungsprodukte, d. h. die Vermittlungsprovision können Sie nicht umgehen.

Bliebe nur der Makler, welcher vermeintlich unabhängig wäre, wenn es nicht das Thema Provision gebe. Die Provision reicht von 5 Monatsbeiträgen Provision bis hin zu 10 Monatsbeiträgen (entgegen dem gesetzlichen Provisionsdeckel). Vereinbaren Sie deshalb am besten schriftlich, dass alle Provision, welche z. B. 5 Monatsbeiträge übersteigt gespendet wird. Der Makler bekommt damit sicheres Geschäft mit Ihnen, Sie haben aber die Sicherheit, dass Sie nicht aufgrund von Provision bei bestimmten Gesellschaften landen. Wenn Sie so vorgehen, dann müssen Sie nur noch auf eine gute Auswahl an Versicherungen, sowie ein detailliertes Gespräch des Maklers achten damit er ausreichend Optionen für Sie hat.

Persönliche Anmerkungen:

Ein guter Vermittler hat auch die Versicherer HUK & Debeka im Vergleich mit enthalten, obwohl er diese nicht gegen Provision vermitteln kann, denn bei einer objektiven Beratung landet ohnehin kein vernünftig denkender Mensch bei diesen Gesellschaften, was sich anhand von Versicherungsbedingungen zu Beitrag nachweisen lässt.


Thema Beihilfe

Sie erhalten 50% der Krankheitskosten vom Staat erstattet, weshalb Sie "nur" 50% des Beitrags einer privaten Krankenversicherung tragen müssen. Bei der gesetzlichen Kasse müssen Sie den vollen Beitragssatz alleine zahlen, was es teurer macht. Alle Familienangehörige (Partner + Kinder) erhalten ebenfalls Beihilfe, übrigens mehr als Sie (70- 80%), wenn deren Einkommen je unter ca. 18.000€ im Jahr liegt. Ihr Beihilfeanspruch steigt ab dem zweiten Kind oder sobald Sie Pensionären sind, wodurch der Beitrag wieder sinkt. Zwischenzeitlich wird er steigen, das wird er überall.

Bitte beachten Sie, dass es Bausteine gibt, damit Ihre Versicherung das übernimmt, was die Beihilfe zum Beispiel verweigert!


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Viel Erfolg bei Ihrer Suche!

Achtung Eigenwerbung: Wenn Sie weitere Informationen zu den Themen Finanzen & Versicherung suchen, würde ich mich auch über einen Blog Besuch freuen: www.versicherungskritiker.de

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Sehr geehrter Fragender,

Ihre Anforderungen können nicht gleichzeitig erfüllt werden, es gibt Ihre Anlage nicht!

Wenn Sie einen Fonds ohne Verwaltungskosten wünschen, so ist dies nicht möglich, da aus diesen die Gebühren für Banken, Depotstelle etc. bezahlt werden. Selbst die günstigsten ETFs liegen bei ca. 0,3% Verwaltungskosten im Jahr. Diese können aber NICHT über dem Vergleichsindex (bspw.) DAX liegen, da das passive investieren der Grund für die niedrigen Gebühren ist, es wird einfach der Index abgebildet.

Wünschen Sie eine Outperformance, müssen Sie von diesem passiven Ansatz abweichen, was zwingend Gebühren produziert, wer sollte ohne Bezahlung sonst diese Dienstleistung erbringen? ETFs, welche deutlich von Ihrem Index abweichen, weichen auch davon ab weil sie beispielsweise Wertpapierleihe betreiben oder mit Finanzinstrumenten jonglieren, in der Hoffnung damit die Gebühren plus ein Alpha ein zu spielen. Das ist selbst mittelfristig noch nie einem Anbieter gelungen. Aktive Fonds können auch mit 0,3% Verwaltungskosten erworben werden, indem Sie nettoisierte Produkte über Honorarberater beziehen, welche aber auch wieder Honorar einfordern.

Da Sie schon Aktieninhaber sind aber trotzdem einen Fonds mit blue chips und Dividenden fordern, sollten Sie sich (gegen Honorar) beraten lassen was das Themen Spannungsdreieck, asset allocation, asset meltdown etc. anbelangt.

Nicht börsliche Anleihen und Schuldscheine kommen Ihren Anforderungen zzt. vermutlich am nächsten. Da für derartige Produkte aber keine Provision ausgekehrt werden, müssen Sie damit rechnen, dass Sie ca. 1,2% + Umsatzsteuer als einmaliges Honorar benötigen.

Ich hoffe Ihnen mit der ehrlich, wenn auch unbefriedigenden Antwort geholfen zu haben, würde mich über eine gute Bewertung freuen und verbleibe mfG.


Achtung Eigenwerbung: Sollten Sie Zeit und Lust haben, können Sie auf meinem Blog www.versicherungskritiker.de regelmäßig Informationen zu den Themen Finanzen und Versicherungen nachlesen.

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Generell besteht bei einer Frisörin das Problem, dass das Einkommen meist überschaubar ist, der Beruf indes als gefährlich eingestuft wird. Bitte beachten Sie, dass es in diesem Fall womöglich wirklich preiswerter ist Alternativen ab zu sichern. Zu diesen Alternativen zählen die u. g. Produkte, weil sie unabhängig vom Beruf aufgrund gesundheitliche Einschränkung zahlen und deshalb auch in Relation preisgünstiger sind. Die Gesundheitsfragen sind oft einfacher.

  • Die schwere Krankheiten Vorsorge (Dread Disease), welche meist nur etwas preiswerter ist aber nicht so viel versichert
  • Eine Pflegeversicherung (unzureichend, gerade für junge Leute)
  • Eine Unfallversicherung (reine Notlösung!)
  • Ein Krankentagegeld (sowohl sinnvoll als auch preislich zu bezahlen)
  • Mutil Risk Policen, welche bei Eintritt von Unfall, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Organschaden zahlen (bis auf Psychosomatische Beschwerden meist die leistungsstärkste Alternative)

Generell können Sie davon ausgehen, dass Sie bis auf Psyche & Allergien alle anderen Probleme auch preisgünstiger versichern können. Bitte beachten Sie gerade bei Psyche, dass ohne ein dazugehöriges Krankentagegeld die Berufsunfähigkeitsversicherung oft lückenhaft ist. Denn z. B. bei Mobbing am Arbeitsplatz zahlt ein Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsversicherung im allg. aber nicht (BGH Az. IV ZR 137/10).

Fazit: Sie müssen eine Entscheidung treffen ob es die Vollkasko Lösung (BU + Krankentagegeld) wird oder Sie einen überschaubaren Schutz zum überschaubaren Beitrag möchten. Das Produkt der Allianz ist keinesfalls schlecht, nur im Vergleich zum Wettbewerb aus Wuppertal oder Heidelberg deutlich zu teuer.

Ratschlag: Bitte suchen Sie einen unabhängigen Berater/ Vermittler jedweder Art auf und lassen Sie sich die Unterschiede zeigen, denn als Laie werden Sie hier - ohne das böse zu meinen - mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die Wand fahren. Sie sollten vor dem Termin prüfen was Sie im Fall der Fälle zum Leben brauchen und ein ungefähres Budget einplanen. Ein guter Berater sagt Ihnen dann wie viel von Ihrem Ziel Sie für das Budget umsetzen können. Und wo ggf. nachkorrigiert werden muss.


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Sie finden auch regelmäßige Informationenen zu Finanzen & Versicherungen - Achtung Eigenwerbung - auf meinem blog www.versicherungskritiker.de.

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Hallo aDarkGod,

verzeihen Sie, wenn ich jetzt ein wenig Schmunzle, wenn ich von der Central lese. Ich vermute mal weiter, wir sprechen über den Tarif v333s2p bzw. vitaP333, richtig?

Bitte unterscheiden Sie, dass die Deutsche Vermögensberatung ein Strukturvertrieb ist, deren Ziel es ist so viele Verträge der Generali Gruppe wie möglich zu verkaufen. Die Central ist lediglich jene private Krankenversicherung, die von denen vertrieben wird. Der Vertreter, denn Kraft Gesetzes ist die DVAG als Handelsvertreter nach §84 HGB nicht unabhängig, kann nur für falsche Beratung haftbar gemacht werden, nicht aber für falsches Verhalten der Gesellschaft.

Die Regeln zur Beitragsrückerstattung sowie zur Pauschalleistung finden sich in Ihren Tarifbedingungen beim vitaP333 auf Seite 10 sowie beim vXXXs2p auf Seite 13. In beiden Fällen steht dort, dass die Versicherung bis zum 30.06. des Folgejahres Bestand haben muss, da sonst kein Geld ausgezahlt wird. Ob das Rechtens ist, wage ich schwer zu bezweifeln, die geringen Beträge rechtfertigen halt keine Klage. Ich hatte das gleiche Problem, als ich vor vielen Jahren meinen einmaligen PKV Wechsel hatte, wenn auch mit einer anderen Gesellschaft

Die DVAG lügt außerdem häufig, die Pauschalleistung sei steuerfrei, weil es als versicherte Leistung in den Bedingungen aufgeführt ist. Das ist eine glatte Lüge, weil in einem BMF (Bundesministerium für Finanzen) Schreiben genau dieser Sachverhalt als falsch dargelegt wird. Sie werden also nicht von einer rückwirkenden Minderung Ihrer Sonderausgabenabzüge bei der Steuer böse überrascht.

Sie sollten erkennen, dass Sie mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit einem windigen Vertreter aufgesessen sind. Sie haben genügend Ansätze diesen haftbar zu machen, beispielsweise bei fehlender oder falscher Protokollierung der Rückerstattung. Der ehrliche Rat ist aber, Sie brauchen jetzt einen Juristen oder müssen das Geld geistig abschreiben.

Viel Erfolg bei Ihrer weiteren Recherche.


PS. Auch hier würde ich mich bei hilfreichen Antwort über ein plus/ Stern freuen. Danke.

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